Rechtsprechung
   BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9255
BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82 (https://dejure.org/1984,9255)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1984 - 5 AZR 58/82 (https://dejure.org/1984,9255)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - 5 AZR 58/82 (https://dejure.org/1984,9255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,9255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Es muß alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für den Dritten von Interesse sind (BAG 9, 289 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - AP Nr. 11 zu § 630 BGB).

    Nach herrschender Meinung (vgl. BAG 9, 289 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB) ist der Arbeitgeber dafür beweispflichtig, daß das von ihm erteilte Zeugnis vollständig und richtig ist (vgl. auch Schießmann, Das Arbeitszeugnis, 8. Auf!., S. 79).

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Ähnlich wie bei einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB hat der Arbeitgeber bei der Formulierung des Zeugnisses zunächst einen Beurteilungsspielraum (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 -).
  • BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75

    Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Es muß alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für den Dritten von Interesse sind (BAG 9, 289 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - AP Nr. 11 zu § 630 BGB).
  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Der Arbeitnehmer hat zwar keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung: es steht vielmehr zunächst im Ermessen des Arbeitgebers, welchen Wortlaut er wählt (BAG Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 63 O BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Eine Ausschlussfrist setzt erst mit Erhalt des Zeugnisses ein (BAG 8, 2.1984 - 5 AZR 58/82 - zu I 3 b der Gründe, juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Erfüllung behauptet, ist er hierüber darlegungs- und beweispflichtig und hat zu belegen, dass er den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit den von ihm gewählten Formulierungen auch erfüllen konnte (BAG 8, 2.1984 - 5 AZR 58/82 - zu II 2 der Gründe, juris).

  • ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07

    Zeugniserteilungsanspruch als Schuldanerkenntnis

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des Zeugnisses trägt ohnehin der Arbeitgeber (vgl. BAG, Urt. v. 08.02.1984, 5 AZR 58/82, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht