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   BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78   

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BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78 (https://dejure.org/1980,711)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1980 - 5 AZR 593/78 (https://dejure.org/1980,711)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 (https://dejure.org/1980,711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Orchestermusiker - Orchesterdienste - Arbeitnehmer - Rundfunkanstalt - Verlängerte Probezeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Bedarf an zusätzlichen Musikern - Vertretung fehlender Musiker - Vorübergehende Besetzung vakanter Stellen - Erweiterung des Orchesters - ...

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Mit diesen Orchestermusikern kann die Rundfunkanstalt im allgemeinen keine über ein Jahr hinausgehende Probezeit vereinbaren (im Anschluß an BAG AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Sie ermöglicht es dem Bewerber, sich anderweit beruflich zu orientieren (vgl. dazu BAG AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu I 2 der Gründe)).

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Orchestermusiker, die ständig zu Orchesterdiensten herangezogen werden, sind Arbeitnehmer (im Anschluß an BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Entscheidend ist, daß sich beide Parteien auf eine kontinuierliche Mitarbeit der Klägerin verständigt hatten, und zwar für alle Fälle, in denen ihre Mitwirkung erforderlich war (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats BAG 25, 505 (509/510) = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu II 2 b der Gründe)).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Auch in diesem Rechtsverhältnis kommt es auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit an (vgl. allgemein zu den Abgrenzungsmerkmalen das Urteil des Senats vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu B II 1 und 2 der Gründe) -- dieses Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Auch das ist ein Kriterium, das der Senat in seiner jüngsten Rechtsprechung für wesentlich erachtet hat (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 --, dort auch die weitere Begründung (zu B II 1 und 2 der Gründe) und das Urteil des Senats vom 23. April 1980 -- 5 AZR 426/79 -- (demnächst) AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Drehbuchautor und Regisseur) -- (zu II 3 der Gründe)).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Auch das ist ein Kriterium, das der Senat in seiner jüngsten Rechtsprechung für wesentlich erachtet hat (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 --, dort auch die weitere Begründung (zu B II 1 und 2 der Gründe) und das Urteil des Senats vom 23. April 1980 -- 5 AZR 426/79 -- (demnächst) AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Drehbuchautor und Regisseur) -- (zu II 3 der Gründe)).
  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag -

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Der Beklagte hatte daher eine ausreichende Grundlage, um ihre Eignung zu beurteilen (vgl. dazu BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht (zu 6 der Gründe)).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
    Zwar sind zeitlich befristete Aushilfsarbeitsverträge möglich; solche Verträge können auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden (vgl. BAG 12, 328 (332 f.) = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu I 1 c der Gründe)).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    Er kann sich in entsprechender Anwendung des § 162 BGB nicht auf die fehlende Zustimmung des Orchesters zur unbefristeten Einstellung des Orchestermusikers berufen, wenn er eine Abstimmung im zeitlich zulässigen Rahmen nicht abhält (vgl. dazu auch BAG 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - zu II 3 a der Gründe - zu einem unter einer auflösenden Bedingung vereinbarten Probearbeitsverhältnis) .
  • ArbG Berlin, 28.11.2012 - 28 Ca 13052/12

    Übertragung einer mit einer Höhergruppierung verbundenen qualifizierten

    Sie sollte typischerweise sechs Monate nicht überschreiten (s. die Rechtsgedanken in § 622 Abs. 3 BGB; § 1 Abs. 1 KSchG).(Rn.56) Soweit im Einzelfall eine längere Erprobungsdauer in Betracht kommt, darf diese in aller Regel ein Jahr nicht überschreiten (in diesem Sinne schon BAG 7, 5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 36 [II.3 b.]).

    BAG 7, 5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 36 = ARST 1981, 3 [II.3 b.]: "Die Probezeit muss in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen bleiben.

    Sie müssen spätestens nach einem Jahr wissen, ob sie mit ihrer Bewerbung Erfolg haben oder nicht".S. BAG 7, 5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 36 = ARST 1981, 3 [II.3 b.]: "Die Probezeit muss in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen bleiben.

    93) S. BAG 7, 5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 36 = ARST 1981, 3 [II.3 b.]: "Die Probezeit muss in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen bleiben.

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Wenn somit jedenfalls in den Fällen der vorliegenden Art eine längere Probezeit als zulässig anzusehen ist (vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 3 b der Gründe), so wird damit zugleich der grundrechtlich verbürgten Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bzw. bei im Medienbereich künstlerisch oder wissenschaftlich tätigen Arbeitnehmern der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schon im Rahmen der Vertragsgestaltung Rechnung getragen (vgl. auch BVerfGE 59, 231 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit, unter C III 1 der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Eine ganz andere Frage ist, ob die Rechtfertigung einer mit dem Vorliegen eines Vertretungsfalles begründeten Befristung daran scheitert, daß eine "rechtlich zu mißbilligende Dauervertretung" vorliege (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Senatsurteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 24. November 1982 - 7 AZR 547/80 -).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

    Werden hintereinander mehrere Zeitverträge unter dem Gesichtspunkt einer Vertretung geschlossen, so kann im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eines dieser Zeitverträge die Prognose ergeben, daß ein Fall rechtlich nicht zu billigender Dauervertretung vorliegt (im Anschluß an BAG AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).«.

    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn die Befristung im Hinblick auf die Vertretung eines auf Zeit (wegen Beurlaubung, Krankheit o.ä.) ausfallenden Mitarbeiters erfolgt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe)), etwas anderes jedoch dann gelten kann, wenn mehrere hintereinandergeschaltete Zeitverträge jeweils zur Vertretung erkrankter oder anderweitig auf Zeit verhinderter Mitarbeiter geschlossen werden und damit schließlich ein Fall von rechtlich nicht zu billigender Dauervertretung vorliegt (vgl. BAG vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - (demnächst) AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu II 4 der Gründe)).

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Nach der von Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit m.w.N.; BGH Urteil vom 7. Dezember 1961 - II ZR 117/60 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BVerwG Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BSG Urteil vom 22. November 1973 - 12/3 RK 83/71 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band 1, 7. Aufl., § 9 II; Nikisch, Arbeitsrecht, Band 1, 3. Aufl., § 14 I; Zöllner, Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 4 III 1; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 3 I 1) anerkannten Begriffsbestimmung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist.
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"

    Für die Annahme einer "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe", die die Befristung eines Arbeitsvertrages nicht rechtfertigt (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit), genügt weder, daß bei Ablauf eines mit Vertretung begründeten befristeten Arbeitsvertrages weiterer Vertretungsbedarf besteht, noch, daß mit einem Arbeitnehmer nacheinander mehrere mit Vertretung begründete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, noch, daß zur Zeit des Abschlusses eines dieser Arbeitsverträge vorhersehbar ist, daß nach dem Ablauf der Befristung weiterer Vertretungsbedarf bestehen werde.
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    geschlossen hätten und dadurch schließlich der Fall einer rechtlich nicht zu billigenden Dauervertretung eingetreten wäre (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 der Gründe; BAG AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Senat in AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit zu beurteilen hatte.

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 35/86
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das

  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83

    - Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN,

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 190/86
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 320/84

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Aushilfsmusikerin

  • BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 547/80
  • LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94

    Arbeitsverhältnis: Befristung - 18-monatige Probezeit bei Konzertmeister

  • LAG Niedersachsen, 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89

    Wirksamkeit einer Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 254/95

    Medizinstudent; Klinikum ; Extrawache; Dienstplan; Arbeitsverhältnis

  • BAG, 13.08.1986 - 7 AZR 131/85

    Anspruch auf unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss mehrerer befristeter

  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 539/84
  • BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 401/82
  • LAG Hessen, 12.07.1988 - 7 Sa 1578/87

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Rechtliche Einordnung einer auf Dauer

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