Rechtsprechung
BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Status des Beschäftigten - Abweichung von ausdrücklichen Vereinbarungen - Tatsächliche Durchführung - Anscheinsvollmacht - Duldungsvollmacht
- archive.org
- RA Hensche
- hensche.de
Arbeitnehmer
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, §§ 170 ff.; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611, §§ 170 ff.; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Arbeitnehmerstatus bei regelmäßiger Einbeziehung in Dienstpläne (hier: programmgestaltender Mitarbeiter im Rundfunk) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Rundfunkredakteur -, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 25.08.1992 - 4 Ca 10/92
- ArbG Stuttgart, 23.09.1992 - 11 Ca 607/92
- ArbG Stuttgart, 23.09.1992 - 11 Ca 8469/91
- LAG Baden-Württemberg, 23.12.1992 - 3 Sa 87/92
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 3 Sa 102/92
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 3 Sa 104/92
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93 5 AZR 627/93 5 AZR 628/93
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
Papierfundstellen
- BAGE 77, 226
- NJW 1995, 902 (Ls.)
- MDR 1995, 391
- NZA 1995, 161
- BB 1994, 2212
- DB 1994, 2502
- JR 1995, 264
Wird zitiert von ... (112) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) ausgeführt hat, erstreckt sich der grundrechtliche Schutz auch auf das Recht der Rundfunkanstalten, den Programmerfordernissen bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen.Dies schließt die Befugnis ein, bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweils geeigneten Vertragstyp zu wählen (BVerfGE 59, 231, 259 f.).
Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit und der durch die hier anzuwendenden Vorschriften als "allgemeine Gesetze" geschützten Rechtsgüter: Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen; der Erfolg, der mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Rundfunkfreiheit bedeutet" (BVerfGE 59, 231, 265).
Es steht nur arbeitsrechtlichen Regelungen und einer Rechtsprechung entgegen, welche den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihres Programmauftrages notwendige Freiheit und Flexibilität nehmen würden" (BVerfGE 59, 231, 267 f.).
Soweit programmgestaltende Mitarbeiter sehr lange Zeit hindurch in nicht erheblichem Umfang beschäftigt worden sind, kann dies ein Indiz dafür sein, "daß für die Anstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel besteht, während auf der anderen Seite die soziale Schutzbedürftigkeit solcher Mitarbeiter im Laufe der Zeit wachsen wird" (BVerfGE 59, 231, 271).
Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (Urteil vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Wird der Vertrag abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen, ist in aller Regel die tatsächliche Durchführung maßgebend (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung; vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Die Arbeitnehmereigenschaft kann nicht mit der Begründung verneint werden, es handele sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 b der Gründe).
Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).
Eine Anzahl von Tätigkeiten kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
Der erkennende Senat hat ausgesprochen (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit), der genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zwinge nicht dazu, für den Bereich der Rundfunk- und Fernsehanstalten für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag besondere, mit dem allgemeinen Arbeitsrecht nicht übereinstimmende Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag zu entwickeln.
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.
Daß die Aufstellung von Dienstplänen ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ausgesprochen.
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ist aber ein Arbeitsverhältnis insbesondere dann zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 -, zu III 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (Urteil vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).Die Inanspruchnahme eines derartigen Weisungsrechts ist aber, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1992 (- 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ausgesprochen hat, mit einem freien Mitarbeiterverhältnis nicht vereinbar.
- BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92
Anforderungen an ein als zustande gekommen geltendes Arbeitsverhältnis wegen der …
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Die tatsächliche Durchführung des Vertrages ist dann nicht maßgebend, wenn dem Unternehmer das Verhalten der unmittelbar Handelnden nicht zugerechnet werden kann (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -, n.v.).Das ist zunächst dann der Fall, wenn zum Vertragsschluß berechtigte Personen die von den ausdrücklichen Vereinbarungen abweichende Handhabung kennen und zumindest billigen (so zutreffend für den vergleichbaren Fall der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -, n. v.).
- BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).b) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 129/86
Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft einer früheren Entscheidung für …
Auszug aus BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um längerdauernde oder häufig wiederkehrende Verhaltensweisen handelt (BAGE 15, 300, 305 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 129/86 -, n. v.; BAG Urteil vom 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; BGH Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 - NJW 1981, 1727; BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898). - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91
Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit
- BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung …
- BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des …
- BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91
Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung …
- BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82
Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung
- BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
- BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91
Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung …
- BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87
Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des …
- BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91
Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
- BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75
Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis - …
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten
- BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74
Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer …
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
- BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters
- BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …
- BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …
- BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"
Bei untergeordneten, einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 36; 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu B I 1 der Gründe; 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - zu B I der Gründe, BAGE 77, 226) . - SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig
Vielmehr kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mitarbeiter einem Weisungsrecht des Klägers unterworfen war, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG, Urteil vom 20.07.1996 - 5 AZR 627/93 = BAGE 77, 226; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2011 - L 11 KR 5459/10 und 24.02.2015 - L 11 R 5165/13 = juris). - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
(3) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein Arbeitsverhältnis zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1994, BAGE 77, 226 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93], zu B II der Gründe).(4) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994, 5 AZR 402/93 und vom 20. Juli 1994, BAGE 77, 226 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93]).
Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - und vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Mangels Möglichkeit, allgemeingültige für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien aufzustellen, ist auf eine typologische Abgrenzung der unselbstständigen Arbeit zurückzugreifen (vgl zB BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit = Juris RdNr 26; BAG Urteil vom 23.4.1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 21 = Juris RdNr 23; BAGE 77, 226, 233 f = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = Juris RdNr 38) . - BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Dabei sind auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht zu beachten (BAG Urteil vom 20. Juli 1994, 5 AZR 627/93 = DB 1994, 2502 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93]). - LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13
Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer - …
Vielmehr kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mitarbeiter einem Weisungsrecht der Klägerin unterworfen war, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG 20.07.1996, 5 AZR 627/93, BAGE 77, 226; Urteil des Senats vom 16.08.2011, L 11 KR 5459/10). - BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein Arbeitsverhältnis zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II der Gründe).
Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 52, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Insoweit wird auf das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (- 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGE Arbeitnehmerbegriff Nr. 54, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) verwiesen.
Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (a.a.O.) bezug genommen.
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich bei den entsprechenden Ausführungen um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226 = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Zu berücksichtigen ist, daß nach der auf das Bundesverfassungsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 -, vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 234/94 -, vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 592/95 - beide n.v.; vgl. auch BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - aaO) die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen kann, ohne daß weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Bereits aus dieser Begründung folgt, daß die dargestellten Grundsätze nur für solche Fälle gelten, in denen die Parteien ihr Rechtsverhältnis gerade nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet haben, sondern etwa als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis (vgl. etwa BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch für die Amtliche Sammlung vorgesehen). - BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
Auch in diesen Fällen ist ua darauf abgestellt worden, ob die Anstalt innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAGE 77, 226, 234).Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang (ohne Abschluß dahingehender Vereinbarungen) zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden (BAGE 77, 226, 235).
Ein Indiz für die ständige Dienstbereitschaft und damit für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses könne die Genehmigungspflicht von Urlaub sein, ebenfalls das Aufstellen von Dienstplänen, das regelmäßig nur dann sinnvoll sei, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden könne (BAGE 77, 226, 235 f).
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
Status einer Lehrerin am Abendgymnasium
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 756/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Anspruch auf gerichtliche …
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Arbeitsrechtlicher Status einer Fernsehmitarbeiterin - Anspruch auf Feststellung …
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 755/93
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 791/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Bestehen eines …
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Arbeitsrechtlicher Status des programmgestaltenden "festen freien Mitarbeiters" …
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
- LAG Düsseldorf, 05.03.1996 - 16 Sa 1532/95
Arbeitnehmerstatus: Zeitungszusteller
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit und Programmgestaltungsfreiheit durch …
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
- BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 416/94
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunk- und Fernsehsprechers - Rechtliches …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 13 Sa 32/96
Arbeitsrechtliche Stellung eines Reporters und redaktionellen Mitarbeiters; …
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 419/94
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunk- und Fernsehsprechers - Rechtliches …
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 4903/15
Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer - …
- BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95
Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung
- LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen befristeten …
- LAG Hamburg, 28.06.2001 - 7 Sa 107/00
Arbeitnehmereigenschaft der Leiterin einer Zeitungsvertriebsstelle; Persönliche …
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
- LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11
Arbeitnehmereigenschaft
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96
Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag
- LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08
Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung …
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
- LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94
Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien …
- LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07
Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag
- LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 864/07
Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 64/96
Befristung des Arbeitsvertrages einer amerikanischen Lehrkraft an einer …
- LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 270/07
Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 421/04
Arbeitnehmereigenschaft bei Lehrtätigkeit an allgemeinbildender Schule für …
- VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind …
- LAG Berlin, 03.11.2006 - 13 Sa 1456/06
Vertragsschluss im Filmgeschäft "Deal-Memo"
- LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00
Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 3559/14
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Schaufenstergestalter - abhängige …
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; …
- BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 424/96
Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch die Erteilung eines Rufs auf eine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 239/13
Arbeitnehmereigenschaft - Fitnesstrainer und Servicebetreuer
- LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 2 TaBV 8/05
Betriebsratswahl, Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtung, Beweislast, Arbeitgeber
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09
Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der …
- LAG Hamburg, 15.11.1995 - 5 Ta 23/95
Sofortige Beschwerde gegen einen die sachliche Zuständigkeit betreffenden …
- LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
Befristeter Arbeitsvertrag einer Projektassistentin in einem …
- LAG Hamm, 28.09.2007 - 10 Sa 632/07
Zahlungsanspruch aufgrund besonderer Vereinbarung; Wirksamkeit einer …
- LG Berlin, 20.10.1998 - 63 S 107/98
Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich eines Hauswartsbeschäftigungsverhältnisses …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 5122/13
Sozialversicherungspflicht - Beauty Advisor - Promotionstätigkeit - Verkauf und …
- LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04
Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht
- OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03
Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der …
- LAG Düsseldorf, 19.03.1997 - 4 Sa 1670/96
Arbeitsverhältnis: Begriff i.S. des Soldatenversorgungsgesetzes
- LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14
Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung, …
- LAG München, 07.09.1998 - 10 Sa 130/98
Aufhebungsvertrag bei nach AÜG fingiertem Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
Arbeitnehmerstatus: Kundenschulungsbeauftragter
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
Berechnung des Krankengeldes; mehrere unständige, tageweise ausgeübte …
- LAG Nürnberg, 27.01.2015 - 7 Sa 454/14
Isolierte Befristungsvereinbarung - nachträgliche Begründung eines …
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98
Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer …
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"
- BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern …
- LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Rechtsweg für Zahlungsansprüche eines als Bau- und Projektleiter tätigen …
- LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96
Arbeitnehmereigenschaft eines in einem Amt für offene Vermögensfragen tätigen …
- LAG Berlin, 23.10.1996 - 18 Sa 54/96
Anspruch auf die gerichtliche Feststellung des Bestandes eines …
- BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
- LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer …
- LSG Saarland, 12.11.2010 - L 7 R 176/09
Sozialversicherungspflicht - Wettkampf-Ringer - Abgrenzung - abhängige …
- LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung …
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09
Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter
- LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn der Inhalt des festzustellenden …
- LAG Hessen, 06.03.1998 - 7 Sa 1183/97
Statusklage eines programmgestaltenden Rundfunkredakteurs; Status als …
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
Status einer Lehrkraft - Die Arbeitnehmereigenschaft - Begründung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 2/17
Arbeitslosengeld - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - unständige …
- LAG München, 09.04.2013 - 6 Sa 605/12
Arbeitnehmereigenschaft, Cutter
- LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 14 Sa 15/96
Arbeitsverhältnis; Kameraassistent; Kameramann; Medienberufe; Weisungsgebunden
- ArbG Magdeburg, 26.08.1999 - 10 Ca 2511/99
Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter
- LSG Bayern, 05.11.1998 - L 3 U 399/95
Entschädigung nach Autounfall bei dienstlicher Fahrt; Bestehen einer gesetzlichen …
- LAG Sachsen, 29.01.1998 - 6 Sa 1201/97
Zur Arbeitnehmereigenschaft von Musikschullehrern
- ArbG Essen, 15.07.2021 - 1 Ca 596/21
- LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - Rettungssanitäter - Abgrenzung …
- LAG Berlin, 21.03.2001 - 13 Sa 2542/00
Recht auf Anerkennung der bei Dritten abgeleisteten Dienstzeiten als bei der …
- LAG Köln, 19.11.1999 - 11 Sa 975/99
Arbeitsverhältnis - Befristung - Vertrauenstatbestand
- LAG Berlin, 02.12.1998 - 13 Sa 106/98
- LAG München, 19.12.1995 - 8 Sa 360/95
Arbeitnehmerstatus: Hörfunkmoderator; Arbeitsverhältnis: Befristung
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 5459/10
- LAG Köln, 19.06.2002 - 7 Sa 150/02
Arbeitnehmer; Dienstleistungsvertrag; Kündigungsschutz; Treu und Glauben
- KG, 08.10.1998 - 16 U 2942/98
Vergütung für zunächst vorgesehene aber dann doch vom Chefredakteuer abgesetzte …
- LAG Köln, 12.02.1997 - 7 Sa 979/96
Zusammenstellung von Musikbeiträgen für Hörfunk-Sendungen in freier Mitarbeit ; …
- ArbG Würzburg, 24.07.2020 - 3 Ca 1199/19
Eingliederung eines Arbeitnehmers in den Betrieb
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 1867/13
- ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06
Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung, …
- LSG Saarland, 07.05.2004 - L 8 AL 29/03
Arbeitsförderungsrecht - Versicherungspflicht - mehrere gleichberechtigte …
- LAG Niedersachsen, 23.01.1995 - 3 Ta 159/94
Arbeitnehmer; Vorgründungsgesellschaft; Vorvertrag; Zuständigkeit der Gerichte …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - L 11 R 798/16
- ArbG Frankfurt/Oder, 31.01.2001 - 1 Ca 1415/00
Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes; Begriff des Arbeitnehmers …
- ArbG Hannover, 11.01.1995 - 2 BV 1/94
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen des Anfechtungsrechtes; …
- ArbG Passau, 13.03.1998 - 4 Ca 906/97
Wirtschaftliche Unselbständigkeit eines selbständigen Metzgers; Zuständigkeit des …
- ArbG Hamburg, 03.11.1997 - 21 Ca 82/97
Anforderungen an den Bestand eines Arbeitsverhältnisses; Gewährleistung der …
- ArbG Berlin, 17.02.1997 - 5 Ca 35498/96
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei fraglicher Arbeitnehmereigenschaft; …
- LAG Bremen, 09.12.1994 - 4 Sa 163/94
Zur Frage der Zustimmungspflicht des Personalrats zur ordentlichen Kündigung …
- ArbG Köln, 18.03.1998 - 9 Ca 1131/97
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines RTL-Korrespondenten; Schwerwiegende …