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   BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00   

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https://dejure.org/2001,1104
BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00 (https://dejure.org/2001,1104)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 5 AZR 699/00 (https://dejure.org/2001,1104)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 (https://dejure.org/2001,1104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertrag - Ausschlußfrist - Entgeltfortzahlung - Witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauwirtschaft - Schlechtwettergeld

  • Judicialis

    BRTV-Bau § 3; ; BRTV-Bau § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV-Bau § 3 § 16
    Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Tarifvertragliche Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt bei einer 2-stufigen Ausschlussfrist die Frist für die gerichtliche Geltendmachung? (IBR 2003, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1218
  • BB 2002, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00
    Der Warnfunktion der Ausschlußklausel ist vielmehr auch dann genügt, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vorzeitig geltend macht (Senat 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135 = AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 63; BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123).

    Ein solcher Zwang ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer die in der zweiten Stufe geforderte Klage auch durchsetzen kann (so bereits Senat 22. Februar 1978, aaO sowie BAG 27. März 1996, aaO).

    Eine an Sinn und Zweck ausgerichtete Auslegung des Tarifvertrags führt damit zu dem Ergebnis, daß die Zweimonatsfrist des § 16 Nr. 2 BRTV-Bau nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs in Lauf gesetzt wird (so bereits Senat vom 22. Februar 1978 aaO zu der vergleichbaren Klausel des § 16 BRTV-Bau Berlin).

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00
    Der Warnfunktion der Ausschlußklausel ist vielmehr auch dann genügt, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vorzeitig geltend macht (Senat 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135 = AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 63; BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123).

    Ein solcher Zwang ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer die in der zweiten Stufe geforderte Klage auch durchsetzen kann (so bereits Senat 22. Februar 1978, aaO sowie BAG 27. März 1996, aaO).

  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 120/00

    Ausschlussfrist: Beginn des Laufs einer "zweiten" Ausschlussfrist - Zweistufige

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. September 2000 - 9 Sa 120/00 - aufgehoben.
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Deren Zweck besteht darin, den Gläubiger dazu zu veranlassen, durch rechtzeitige Klageerhebung Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs zu schaffen (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 160 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 144; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    bb) Auch wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgeht, der Lauf der Ausschlussfrist des § 15 Ziff. 3 MTV habe bereits mit der vor der Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs am 6. März 2002 erfolgten Ablehnung des Anspruchs durch die Beklagte begonnen (vgl. aber BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 144, zu I 3 der Gründe), wäre die Frist von zwölf Wochen am - nach § 167 ZPO maßgeblichen - 27. Mai 2002 noch nicht abgelaufen gewesen.
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    a) Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist beginnt die Frist der zweiten Stufe nach der Ablehnung des Anspruchs durch den Schuldner nicht zu laufen, bevor der Anspruch fällig wird (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 144, zu I 3 der Gründe; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 123, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

    Denn deren Warnfunktion ist auch dann genügt, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vorzeitig geltend macht (BAG 26.09.2001 - 5 AZR 699/00 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 44; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - a. a. O.).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Dabei können die Ansprüche auch schon vor Fälligkeit geltend gemacht werden, denn der Warnfunktion der Ausschlußklausel ist auch dann genügt, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vorzeitig geltend macht (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 160 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 144; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123).

    Wahrung der ersten Stufe vor Fälligkeit, die Zweimonatsfrist des § 16 Abs. 2 BRTV-Bau für die gerichtliche Geltendmachung nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs in Lauf gesetzt wird (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - aaO).

  • LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03

    Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung,

    Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist kann der Anspruch in der ersten Stufe (schriftliche Geltendmachung) bereits vor Fälligkeit geltend gemacht werden; die Frist für die gerichtliche Geltendmachung beginnt jedoch nicht vor Fälligkeit des Anspruches (BAG, Urteil v. 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - = AP Nr. 160 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Die scheidet aus Gründen der Rechtssicherheit aus, weil sich dann nicht mehr bestimmen lässt, ab wann die verkürzte Frist noch angemessen ist (BAG, Urteil v. 26. September 2001, aaO).

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20

    Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

    c) Die zeitgleich bestehende Arbeitsunfähigkeit des Klägers wegen Krankheit steht dem Ausgleich nicht entgegen (zu inhaltsgleichen tariflichen Vorgängerregelungen bereits BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06

    Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist

    Der Warnfunktion der Ausschlussklausel ist auch in diesem Fall genügt (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 144, zu I 2 der Gründe mwN).
  • LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19

    Sachgrundlose Befristung, Treuwidrigkeit; Monokausalität bei Entgeltfortzahlung

    Dem steht eine gleichzeitig bestehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen, wovon das BAG in seinem Urteil vom 26.09.2001 (5 AZR 699/00, Rn. 41, juris) zur tariflichen Vorgängerregel ebenfalls ausgeht, ohne dies näher zu begründen.
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2010 - 12 TaBV 23/10

    Auflösung des gesetzlichen Arbeitsverhältnisses mit Vorsitzenden der

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Ausschlussfristen, die die Anspruchsstellung "innerhalb" einer bestimmten Frist vorsehen, grundsätzlich auch durch eine vorfristige Geltendmachung gewahrt werden können (BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Juris Rn. 64, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00 - Juris Rn. 36 , BAG 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - Juris Rn. 39, Kammer 20.04.2005 - 12 Sa 219/05 - Juris Rn. 23).
  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 96/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 12 Sa 450/06

    Tarifliche Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Schadensersatz wegen

  • LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 13 Sa 855/03

    Rückzahlung von Ausbildungskosten für die Ausbildung zum Prüfingenieur;

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 1986/10

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 16 Sa 652/09

    Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf BAT

  • LAG Köln, 11.09.2006 - 14 (13) Sa 395/06

    Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 97/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

  • LAG Hessen, 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2004 - 2 Sa 530/03

    Ausschlussfrist, Verfallfrist , Geltendmachung, Zeitpunkt, Zweistufig,

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Sa 548/05

    Entgeltfortzahlung, Ausschlussfrist, Verfallfrist, Tarifvertrag, zweistufige

  • ArbG Dortmund, 26.11.2008 - 5 Ca 3785/08

    Ausgleichskonto, Guthabenstunden, Verfall, Bautarif

  • LAG Hessen, 08.06.2010 - 12 Sa 1466/09

    Zahlung eines Differenzlohns aufgrund einer Tariflohnerhöhung

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - 1 Sa 213/06

    Sonderzuwendung, Weihnachtsgeld, Ausschlussfrist, Geltendmachung vor Fälligkeit,

  • LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03

    Zweistufige Ausschlussfrist; Hemmung

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2002 - 17 Sa 27/02

    Wirksamkeit einer zweistufigen vertraglichen Ausschlussfrist; Anwendbarkeit der

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