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   BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09   

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BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09 (https://dejure.org/2010,176)
BAG, Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 AZR 700/09 (https://dejure.org/2010,176)
BAG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 (https://dejure.org/2010,176)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • openjur.de

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist; Geltendmachung innerhalb der Klagefrist; Fiktionswirkung; Umdeutung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Annahmeverzug

  • Bundesarbeitsgericht

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Geltendmachung innerhalb der Klagefrist - Fiktionswirkung - Umdeutung - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Annahmeverzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 140 BGB, § 622 Abs 2 S 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 4 S 1 KSchG
    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Geltendmachung innerhalb der Klagefrist - Fiktionswirkung - Umdeutung - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Annahmeverzug

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei Nichteinhaltung der 3-wöchigen Frist zur Kündigungsschutzklage können Ansprüche des Arbeitnehmers wegen zu kurz gewählter Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber entfallen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärten ordentlichen Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsfrist falsch berechnet - Umdeutung des Kündigungstermins

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsfrist - Nichteinhaltung und Umdeutung der Kündigung

  • bag-urteil.com

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Geltendmachung innerhalb der Klagefrist - Fiktionswirkung - Umdeutung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Umdeutung der falschen Kündigungsfrist; §622 Abs.2 BGB ist europarechtswidrig

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Umdeutung der falschen Kündigungsfrist; §622 Abs.2 BGB ist europarechtswidrig

  • hensche.de

    Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Umdeutung in Kündigung mit zutreffender Kündigungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Fiktionswirkung auch bezüglich der Berechnung der Länge der Kündigungsfrist durch Arbeitgeber bei Verstreichenlassen der 3-Wochen-Frist durch Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Geltendmachung innerhalb der Klagefrist - Fiktionswirkung - Umdeutung - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Annahmeverzug

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Geltendmachung innerhalb der Klagefrist - Fiktionswirkung - Umdeutung - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordentliche Kündigung mit unzutreffender Frist ? Umdeutung nur bei Geltendmachung der Unwirksamkeit binnen drei Wochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zu spät geklagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagefrist auch bei zu kurzer Kündigungsfrist einzuhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frist für Kündigungsschutzklage gilt auch bei falscher Kündigungsfrist

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber berechnete Kündigungsfrist falsch - Arbeitnehmer muss trotzdem innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung klagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristgebundene Klage bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Handlungszwang bei zu kurzfristiger Arbeitgeberkündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umdeutung in Kündigung mit zutreffender Kündigungsfrist

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitsrichter: Klagefrist bei Kündigung einhalten

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehler vermeiden - Kündigung mit falscher oder ohne Angabe der Kündigungsfrist

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Klagefrist gilt auch bei Unanwendbarkeit von § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umdeutung einer ordentlichen Kündigung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kündigung trotz falscher Frist wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Falsche Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber: was tun?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Auch bei falscher Kündigungsfrist ist die dreiwöchige Klagefrist gemäß § 4 Satz 1 KSchG einzuhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist zu kurz - Kündigungsschutzklage trotzdem zwingend erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage ist innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu erheben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung d. Kündigungsfrist u. Kündigungsschutzklage - § 622 Abs.2 S. 2 BGB unanwendbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis endet nach vier Monaten bei Versäumung der rechtzeitigen Klageerhebung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Aus falscher Frist einer Kündigung wird durch Umdeutung richtige Frist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden - Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für Klagen unter Berufung auf § 4 Satz 1 KSchG

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist für Einreichung der Kündigungsschutzklage immer wichtiger

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Umdeutung einer ordentlichen Kündigung

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BAG entscheidet Anfang September über § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klagefrist bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist: Geltendmachung innerhalb der Klagefrist erforderlich!

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 S. 1 KSchG - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Unwirksamkeit einer Kündigung bei falsch (weil zu kurz) berechneter Kündigungsfrist?

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutzklage erforderlich, wenn Arbeitgeber mit zu kurzer Frist kündigt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 255
  • NJW 2010, 3740
  • ZIP 2010, 140
  • ZIP 2011, 140
  • MDR 2011, 109
  • NZA 2010, 1409
  • BB 2010, 3020
  • BB 2011, 63
  • DB 2010, 2620
  • JR 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    a) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar seiner ersten Entscheidung zu dieser Problematik nach der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neufassung des § 4 Satz 1 KSchG aufgrund des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) in der Amtlichen Sammlung den - die Entscheidungsgründe nur verkürzt wiedergebenden - Leitsatz vorangestellt, der Arbeitnehmer könne die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen (15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - BAGE 116, 336).

    Bei einer ordentlichen Kündigung sei für den Kündigungsadressaten erkennbar, dass der Kündigende die einzuhaltende Kündigungsfrist grundsätzlich wahren wolle, weil er aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen an sie gebunden sei (15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25 ff., aaO).

    dd) Im Übrigen muss sich aus der Kündigungserklärung ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205; 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 100, 369).

    Der Arbeitnehmer kann zwar grundsätzlich Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 11, aaO).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat erkannt, dass das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf dahin auszulegen ist, dass es einer Regelung wie § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegensteht, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden (19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 14 = EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 14).

    Dabei obliegt es dem nationalen Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG anhängig ist, im Rahmen seiner Zuständigkeiten den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht ergibt, sicherzustellen und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten, indem es erforderlichenfalls jede diesem Verbot entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 51, aaO; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 77, Slg. 2005, I-9981).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung als Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar, sofern damit die Ausübung eines Rechts nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, 42, NZA 2010, 869; 12. Februar 2008 - C-2/06 - [Kempter] Rn. 58, Slg. 2008, I-411; 24. September 2002 - C-255/00 - [Grundig Italiana] Rn. 34, Slg. 2002, I-8003).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Die Befristung der Klagemöglichkeit und die nach Fristablauf eintretende Fiktion der Rechtswirksamkeit der Kündigung bezwecken die Herstellung alsbaldiger Klarheit über Fortbestand oder Ende des Arbeitsverhältnisses (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 - Rn. 8, NZA 2010, 1142; von Hoyningen-Huene/Linck § 4 Rn. 4 mwN).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-255/00

    Grundig Italiana

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung als Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar, sofern damit die Ausübung eines Rechts nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, 42, NZA 2010, 869; 12. Februar 2008 - C-2/06 - [Kempter] Rn. 58, Slg. 2008, I-411; 24. September 2002 - C-255/00 - [Grundig Italiana] Rn. 34, Slg. 2002, I-8003).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung als Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar, sofern damit die Ausübung eines Rechts nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, 42, NZA 2010, 869; 12. Februar 2008 - C-2/06 - [Kempter] Rn. 58, Slg. 2008, I-411; 24. September 2002 - C-255/00 - [Grundig Italiana] Rn. 34, Slg. 2002, I-8003).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2009 - 2 Sa 132/09

    Europarechtswidrige Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. August 2009 - 2 Sa 132/09 - aufgehoben.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anzuwenden (BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - Rn. 53, NZA 2010, 995; vgl. auch BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. November 2008 - 1 BvL 4/08 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 622 Nr. 6).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205; 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 100, 369).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Eine Umdeutung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die zum 30. Juni 2013 erklärte Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam gälte (vgl. dazu BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 30, BAGE 135, 255) .

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hindert die Überzeugung des Arbeitgebers, er habe mit zutreffender Frist gekündigt, nicht die Annahme, er hätte bei Kenntnis der objektiven Fehlerhaftigkeit der seiner Kündigung beigelegten Frist das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen, sondern zum nächstzulässigen Termin beenden wollen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 29, BAGE 135, 255) .

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Ohne dass es auf den wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr anwendbaren § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43, Slg. 2010, I-365; BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 135, 255) ankäme, hat das Arbeitsverhältnis der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als 15 Jahre bestanden.

    Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in ein anderes Rechtsgeschäft, nämlich in eine Kündigung mit zulässiger Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum "falschen Termin", wenn die zu kurze Kündigungsfrist nicht als anderer Rechtsunwirksamkeitsgrund binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege (§ 4 Satz 1, § 6 KSchG) geltend gemacht worden ist (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 20, BAGE 135, 255; vgl. auch APS/Linck 4. Aufl. § 622 BGB Rn. 66 ff.; ErfK/Kiel 13. Aufl. § 4 KSchG Rn. 5; HaKo/Gallner 4. Aufl. § 6 KSchG Rn. 18 ff.; KR/Rost 10. Aufl. § 7 KSchG Rn. 3b und KR/Friedrich 10. Aufl. § 13 KSchG Rn. 289; Schwarze Anm. zu BAG AP KSchG 1969 § 4 Nr. 71, jeweils mwN zum Streitstand im Schrifttum) .

    Die Auslegung der atypischen Willenserklärung kann der Senat aber selbst vornehmen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 24 mwN, BAGE 135, 225) .

    Danach muss sich aus der Kündigungserklärung ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336), ohne dass der Arbeitnehmer darüber rätseln muss, zu welchem anderen als in der Kündigungserklärung genannten Termin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könnte (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 27, BAGE 135, 225) .

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. September 2010 (- 5 AZR 700/09 - BAGE 135, 255) geht entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts von keinen anderen Voraussetzungen für eine hinreichend bestimmte Kündigung aus (aA Ziemann jurisPR-ArbR 3/2011 Anm. 1) .

    Es sei nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem anderen als dem in der Kündigungserklärung angegebenen Termin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könne (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 27, aaO) .

    Das widerspricht der rechtlichen Einordnung, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB unionsrechtswidrig und wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht anzuwenden ist (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43, Slg. 2010, I-365; BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - [Honeywell] Rn. 53, BVerfGE 126, 286; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 11; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 278; 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 16 ff., BAGE 135, 255) .

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