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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12   

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BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12 (https://dejure.org/2014,5567)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 700/12 (https://dejure.org/2014,5567)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 (https://dejure.org/2014,5567)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge; vertragliche Ausschlussfrist; Günstigkeitsvergleich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 271 BGB, § 4 Abs 3 TVG, § 9 Nr 2 AÜG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall des Anspruchs auf "equal pay"; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung

  • Betriebs-Berater

    Equal pay - Ausschlussfrist und Günstigkeitsvergleich

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Intransparenz einer vertraglichen Ausschlussklausel bei vermeidbaren Unklarheiten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Anspruchs auf "equal pay"

  • rechtsportal.de

    Verfall des Anspruchs auf "equal pay"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Günstigkeitsvergleich hinsichtlich Ausschlussfrist in Leiharbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay"-Ansprüche und Ausschlussfristen in der Leiharbeit - und die gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge

  • Jurion (Kurzinformation)

    Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung mit doppelter Anknüpfung an "Fristablauf" unwirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Equal pay - Ausschlussfrist und Günstigkeitsvergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - vertragliche Ausschlussfrist

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Verfallklausel im Arbeitsvertrag muss bestimmt sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3472
  • NZA 2014, 1097
  • BB 2014, 948
  • DB 2014, 1262
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    b) Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der dem Kläger gewährte übertarifliche Aufwendungsersatz (ÜTA) nicht ohne Weiteres im Gesamtvergleich als gewährter Vergütungsbestandteil zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34) .

    Soweit sich Aufwendungsersatz hingegen als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt darstellt, ist er beim Gesamtvergleich der Entgelte zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.) .

    Das Landesarbeitsgericht wird im erneuten Berufungsverfahren - ggf. nach ergänzendem Sachvortrag der Parteien - feststellen müssen, ob diese Abrechnungen Steuerrecht verletzten (vgl. zu dieser Prüfungspflicht bereits: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 37) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    § 2 Abs. 1 Arbeitsvertrag, mit dem die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden sollte, ist mangels Kollisionsregel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48) .

    Der Arbeitnehmer könnte ersehen, dass "alle beiderseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder seiner Beendigung verfallen", wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f.) .

    (1) Die Bezugnahmeklausel des § 2 Abs. 1 Arbeitsvertrag, mit der die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden sollte, ist, wie schon unter A. ausgeführt, mangels Kollisionsregel intransparent (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Eine Streichung von § 9 Abs. 2 und 5 Arbeitsvertrag unter Aufrechterhaltung der Ausschlussfristenregelung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN) .

    Fehlt es an solchen, ist das anteilige Monatsentgelt auf der Basis eines Dreißigstels je Tag des Überlassungszeitraums, der in den nicht vollen Kalendermonat fällt, zu ermitteln (vgl. zur Umrechnung in Dreißigstel: BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 bis 24, BAGE 141, 340; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 33) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 15) .

    Lässt sich jedoch eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkt einer Forderung können auseinanderfallen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - Rn. 31, BAGE 107, 347; ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 52) .

    Ein Anspruch entsteht, sobald die dafür festgelegten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - aaO) .

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Zu vergleichen sind dabei die in einem inneren, sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen (sog. Sachgruppenvergleich; st. Rspr. BAG 17. April 2013 - 4 AZR 592/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Fehlt es an solchen, ist das anteilige Monatsentgelt auf der Basis eines Dreißigstels je Tag des Überlassungszeitraums, der in den nicht vollen Kalendermonat fällt, zu ermitteln (vgl. zur Umrechnung in Dreißigstel: BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 bis 24, BAGE 141, 340; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Eine Streichung von § 9 Abs. 2 und 5 Arbeitsvertrag unter Aufrechterhaltung der Ausschlussfristenregelung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .
  • BAG, 20.11.2013 - 5 AZR 365/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12
    Zur substantiierten Darlegung des Gesamtvergleichs gehört die schriftsätzliche Erläuterung, in welchem konkreten Umfang im Überlassungszeitraum Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Feiertagen, gewährten Urlaubs oder Freizeitausgleichs oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto oder eines sonstigen Tatbestands, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt, begehrt wird (BAG 20. November 2013 - 5 AZR 365/13 - Rn. 19) .
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2012 - 8 Sa 128/12

    Arbeitsentgelt; Regelung des Verfalls von Ansprüchen; Transparenzgebot

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    aa) Auch bei einer die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Geldanspruchs regelnden Klausel muss der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss erkennen können, was auf ihn zukommt (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 19) .

    Das bedeutet, dass die Forderung zwar erfüllbar, jedoch noch nicht fällig ist (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 22; BGH 1. Februar 2007 - III ZR 159/06 - Rn. 16, BGHZ 171, 33) .

    Dies hätte unschwer vermieden werden können, wenn die Beklagte als Verwenderin der Klausel klargestellt hätte, dass die erste Stufe der Ausschlussfrist frühestens zu laufen beginnt, wenn die Voraussetzungen des § 22 Nr. 3 Satz 3 Arbeitsvertrag erfüllt sind, jedoch in keinem Fall vor Eintritt der Fälligkeit (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 25) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Jedoch könnte die Intransparenz aus dem Kontext mit der weiteren Regelung des § 12 Nr. 3 Arbeitsvertrag folgen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Danach verletzt eine Klausel das im Transparenzgebot enthaltene Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 78 mwN; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33 mwN, BAGE 150, 286; 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20, BAGE 149, 200; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 19; 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 23) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Seine Fälligkeit kann daher auch erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 23 mwN; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 58, BAGE 163, 72) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    bb) Da eine gesetzliche Bestimmung, die die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber vor deren Fälligkeit ausschließt, nicht existiert, hat das Landesarbeitsgericht zunächst zu Recht geprüft, ob die Parteien mit der in Ziff. 7 Satz 2 des Prozessvergleichs bestimmten Leistungszeit zugleich einen festen Zahlungstermin, mithin nicht nur die Fälligkeit, also den Zeitpunkt, zu dem der Kläger die Abfindung verlangen konnte (zum Begriff der Fälligkeit vgl. etwa BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 22) , sondern auch die Erfüllbarkeit der Forderung, mithin den Zeitpunkt, von dem ab die Beklagte leisten durfte (zum Begriff der Erfüllbarkeit vgl. etwa BGH 24. Juni 2002 - II ZR 256/01 - zu I 1 b der Gründe) , vereinbart haben.
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Die Höhe des Urlaubsentgelts (sog. Geldfaktor) ist nach § 11 BUrlG zu ermitteln, indem nach dem Referenzprinzip auf den in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erzielten Verdienst abzustellen ist, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 51; 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 26) .

    Für außerhalb der Überlassungszeiträume gewährten Erholungsurlaub ist bei der Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs nach § 11 BUrlG das Entgelt zugrunde zu legen, das der Kläger in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erzielte, unabhängig davon, ob er in diesem Zeitraum durchgehend überlassen wurde (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 60) .

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    In diesem Falle ist für eine pauschalierende Betrachtungsweise die Grundlage von 30 Tagen monatlich statthaft (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 - 24, BAGE 141, 340; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 48) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    In der Lohnabrechnung für Januar 2022 ist dieser als steuerfrei geleistete Zahlung ausgewiesen, was zumindest indiziell darauf hinweist, dass es sich um echten Aufwendungsersatz und nicht um "verschleiertes" Arbeitseinkommen handelt (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - NZA 2014, 1097).
  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    a) Zur substantiierten Darlegung des Gesamtvergleichs gehört die schriftsätzliche Erläuterung, in welchem Umfang im Überlassungszeitraum Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, gewährten Urlaubs, Freizeitausgleichs oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto oder eines sonstigen Tatbestands, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt, begehrt wird (BAG 20. November 2013 - 5 AZR 365/13 - Rn. 19; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 44) .

    c) Ob, wie die Beklagte meint, beim Gesamtvergleich gewährte Verpflegungskostenzuschüsse zu berücksichtigen sind, bemisst sich danach, ob damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein der Klägerin tatsächlich entstandener Aufwand erstattet werden sollte (echter Aufwendungsersatz) oder die Leistung sich als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Entgelt darstellt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Aufwendungsersatz, der dem Arbeitnehmer steuerrechtlich nur brutto zufließen kann, ist zumindest indiziell "unecht" (vgl. zur entsprechenden Problematik bei § 10 Abs. 4 AÜG: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2014 - 12 Sa 36/13

    Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2022 - 9 Sa 407/21

    Berücksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 Sa 421/15

    Kündigungsfrist

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17

    Equal pay

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

  • LAG München, 19.05.2015 - 4 Sa 46/15

    Beidseitiger Auflösungsantrag

  • LAG Köln, 06.05.2021 - 8 Sa 657/20

    Verfall von Überstundenvergütung; Wirksamkeit von Verfallklauseln mit Erfordernis

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Ca 4356/18

    Sicherung des zum Zeitpunkt der Einführung von ERA erzielten Entgelts durch die

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