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   BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08   

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https://dejure.org/2009,2755
BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 (https://dejure.org/2009,2755)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 (https://dejure.org/2009,2755)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 (https://dejure.org/2009,2755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder billiges Ermessen

  • openjur.de

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; freies oder billiges Ermessen

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder billiges Ermessen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Zulässige Rückführung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf tarifliche Regelarbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 984 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, denn die Absenkung der Arbeitszeit um fünf Stunden verändert die Hauptleistungspflichten lediglich um 12, 5 %, so dass von einem vertretbaren Eingriff in die Leistungsaustauschbeziehung der Arbeitsvertragsparteien auszugehen ist (vgl. hierzu Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 44 f., BAGE 116, 267; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 -).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, denn die Absenkung der Arbeitszeit um fünf Stunden verändert die Hauptleistungspflichten lediglich um 12, 5 %, so dass von einem vertretbaren Eingriff in die Leistungsaustauschbeziehung der Arbeitsvertragsparteien auszugehen ist (vgl. hierzu Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 44 f., BAGE 116, 267; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - 19 Sa 19/07

    Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7.1.3 MTV Beschäftigte

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. September 2007 - 19 Sa 19/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab von § 315 Abs. 3 BGB, § 106 GewO zu messen (im Ergebnis ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - vgl. auch LAG Berlin 7. März 2002 - 13 Sa 72/03 - LAGE BGB § 315 Nr. 12; aA LAG Rheinland-Pfalz 13. August 2003 - 10 Sa 513/03 -).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 707/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, denn die Absenkung der Arbeitszeit um fünf Stunden verändert die Hauptleistungspflichten lediglich um 12, 5 %, so dass von einem vertretbaren Eingriff in die Leistungsaustauschbeziehung der Arbeitsvertragsparteien auszugehen ist (vgl. hierzu Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 44 f., BAGE 116, 267; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 -).
  • LAG Berlin, 07.03.2002 - 13 Sa 72/03
    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab von § 315 Abs. 3 BGB, § 106 GewO zu messen (im Ergebnis ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - vgl. auch LAG Berlin 7. März 2002 - 13 Sa 72/03 - LAGE BGB § 315 Nr. 12; aA LAG Rheinland-Pfalz 13. August 2003 - 10 Sa 513/03 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2003 - 10 Sa 513/03
    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08
    Die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab von § 315 Abs. 3 BGB, § 106 GewO zu messen (im Ergebnis ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - vgl. auch LAG Berlin 7. März 2002 - 13 Sa 72/03 - LAGE BGB § 315 Nr. 12; aA LAG Rheinland-Pfalz 13. August 2003 - 10 Sa 513/03 -).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Die Entscheidung muss sich nicht am Maßstab der Billigkeit ausrichten (vgl. BAG 4. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14, 17) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur tariflichen Möglichkeit, die individuell verlängerte Arbeitszeit auf die tarifliche Regelarbeitszeit zurückzuführen (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 -).

    In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - sei die Beklagte berechtigt gewesen, die Arbeitszeit des Klägers auf die tarifliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden zurückzuführen.

    Während die einzelvertragliche Verlängerung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden wöchentlich der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedarf, ist die Rückführung auf die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit für beide Arbeitsvertragsparteien voraussetzungslos ausgestaltet (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 12, AP BGB § 315 Nr. 88; LAG Baden-Württemberg 20. September 2007 - 19 Sa 19/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 27. April 2005 - 2 Sa 107/04 - nv.; zum MTV der Metall- und Elektroindustrie Hessen: LAG Hessen 9. September 2010 - 9 Sa 298/10 - juris) .

    Zur Anpassung der im Hinblick auf die Erhöhung getroffenen Dispositionen des Vertragspartners dient die Ankündigungsfrist von drei Monaten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 13, aaO) .

    Die Ausübung des tariflich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab von § 315 Abs. 3 BGB, § 106 GewO zu messen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14, aaO) .

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Die Einräumung solch freien Ermessens kann auch dem systematischen Zusammenhang tariflicher Normen entnommen werden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14 f.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17

    Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen

    Es handelt sich daher um einen vertretbaren Eingriff in den Arbeitsvertrag, der von der Gestaltungmacht und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt ist (BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 13).

    Die Formulierung "auf Wunsch" macht deutlich, dass bei Einhaltung der 3-monatigen Ankündigungsfrist bereits durch die bloße Äußerung des Reduzierungswunsches durch eine Vertragspartei ohne Weiteres die angestrebte Arbeitszeitreduzierung auf das tarifliche Maß bewirkt wird (vgl. BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 16).

    Dementsprechend ist die Rückführung der - ausnahmsweise - erhöhten Arbeitszeit auf das tarifliche Maß an keine erhöhten Voraussetzungen gebunden und ohne billigenswerte Gründe schlicht "auf Wunsch" einer der Arbeitsvertragsparteien möglich (BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 16).

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 151/10

    Widerruf einer tariflichen Leistungszulage

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch anerkannt, dass die Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht gehindert sind, dem Arbeitgeber ein freies, nicht an billiges Ermessen im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB gebundenes Widerrufs- oder sonstiges Gestaltungsrecht einzuräumen (vgl. 30. August 2000 - 4 AZR 560/99 - aaO; 9. Februar 2005 - 5 AZR 209/04 - aaO; 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Damit wird aber dem Kläger kein verfassungsrechtlich gebotener Mindestschutz entzogen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 - mwN, EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 5) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht zur einseitigen Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7.1.3 MTV Metallindustrie Nord-Württemberg/ Nord-Baden entschieden, die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit sei nicht am Maßstab des § 315 Abs. 3 BGB zu messen (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88; ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - juris).
  • LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10

    Einseitige Kürzung der Arbeitszeit ohne Zustimmung der anderen Seite

    Die Ausübung der tarifvertraglichen Befugnis zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab der §§ 315 Abs. 3 BGB, 106 GewO zu messen (wie BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - NZA 2009, 984 zum insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden).

    Während die einzelvertragliche Verlängerung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden wöchentlich der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedarf, ist die Rückführung auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit für beide Seiten voraussetzungslos ausgestaltet (so ausdrücklich für den insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des MTV für Beschäftigte in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden: BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - AP Nr. 88 zu § 315 BGB).

  • ArbG Köln, 14.03.2019 - 11 Ca 7315/18
    Die Entscheidung muss sich nicht am Maßstab der Billigkeit ausrichten (vgl. BAG 4. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14, 17, BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -, BAGE 146, 284-294, Rn. 38).

    Die insoweit beweispflichtige Klägerin ergibt (BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 -, Rn. 17, juris) hat keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich eine willkürliche, treuwidrige oder gleichheitswidrige Rechtsausübung der Beklagten.

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