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   BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95   

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https://dejure.org/1997,824
BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 (https://dejure.org/1997,824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 1
    Mutterschutzlohn: Voraussetzungen des ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG - Hoher Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses - Beweislast des Arbeitgebers für Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Annahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Beweiswert eines ärztlichen Zeugnisses nach dem Mutterschutzgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 237
  • MDR 1997, 850
  • NZA 1997, 882
  • FamRZ 1997, 1273 (Ls.)
  • BB 1997, 1485
  • DB 1997, 1570
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Je nach dem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 - AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, beide Urteile zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Abgrenzung ist in der Praxis schwierig, insbesondere in Fällen der sog. Risikoschwangerschaft (Senatsurteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b (2) der Gründe) und wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, nachdem die Frau zuvor wegen schwangerschaftsbedingter Krankheiten arbeitsunfähig krank geschrieben war.

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hierbei muß dem Arzt ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1995, aaO und Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber trägt das Risiko, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbots überzeugen zu müssen (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Bestehen einer Fortsetzungskrankheit (Urteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB).
  • BAG, 09.09.1971 - 3 AZR 261/70

    Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 300/68

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Umsetzung

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 9. September 1971 - 3 AZR 261/70 - BAGE 23, 416 = AP Nr. 5 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, Rz 9; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 3 bis 8, Rz 27 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 3 Rz 15 f.).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Je nach dem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 - AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; Urteil vom 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, beide Urteile zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Das bedeutet: Der erkennende Senat kann lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt hat, und es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82

    Inanspruchnahme auf Lohnfortzahlung aus übergegangenem Recht

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
    Das Landesarbeitsgericht hat sich entgegen der Revision auch nicht in Widerspruch gesetzt zu dem Urteil des Senats vom 14. November 1984 (- 5 AZR 394/82 - BAGE 47, 195 = AP Nr. 61 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere also entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 242 f.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350 f.).

    Hierbei besteht für den Arzt ein gewisser Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Es hat bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs wesentliche Umstände außer Acht gelassen (zum Prüfungsmaßstab s. bspw. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Deshalb hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Annahme der Revision bei seiner Beweiswürdigung - genauer: der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme -, die durch das Revisionsgericht nur beschränkt auf die Wahrung der Voraussetzungen und Grenzen von § 286 ZPO überprüfbar ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 38, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 45), keinen Vortrag der Beklagten als wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen.
  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere also entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 242 f.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350 f.).

    Hierbei besteht für den Arzt ein Beurteilungsspielraum (BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 135/94 - BAGE 80, 248, 253; 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 4; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 243 mwN).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Je nachdem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG ) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V ), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbots in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).

    Die Arbeitnehmerin muß dann weiteren Beweis führen und ist ggf. gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (vgl. zu § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 -, aaO).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

    Danach kann der Senat nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt, es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., s. nur BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 20, BAGE 125, 248; 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237).
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 49/98

    Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot

    Es ist unerheblich, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (Senatsurteile vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - und 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 10, 11 zu § 3 MuSchG 1968, m.w.N.; Buchner/Becker, aaO, § 3 Rz 9, § 4 Rz 5).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schließen jedenfalls bei der Anwendung des § 11 MuSchG, den das LSG entsprechend herangezogen hat, die Annahme eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MuSchG und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft einander aus (BSG SozR 3-7860 § 10 Nr. 1; BAGE 79, 307, 309 ff = AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968; BAGE 80, 248, 250 ff = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968; BAGE 84, 1, 4 f = AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; BAGE 85, 237, 242 ff = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968 = NZA 1997, 882 mwN).

    In diesem Falle steht ihr nicht der Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, sondern der auf sechs Wochen beschränkte Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ) und anschließend Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 Sozialgesetzbuch - Krankenversicherung ) zu (BAGE 85, 237, 243 = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968 mwN; zuvor schon: BSG SozR 3-7860 § 10 Nr. 1).

    Im übrigen hat das BAG entschieden, Voraussetzung des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG sei nicht, "daß der konkrete Arbeitsplatz oder die Arbeit als solche gesundheitsgefährdend" sei; ein Beschäftigungsverbot trete auch ein, wenn "individuelle Verhältnisse" der Schwangeren bei Fortdauer der Beschäftigung eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter oder Kind bedeuteten (BAGE 85, 237, 241 f = AP Nr. 10 zu § 3 MuSchG 1968).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • ArbG Arnsberg, 18.05.2000 - 2 (3) Ca 1265/99

    Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des

  • LAG Köln, 29.03.2021 - 2 Sa 1230/20

    Keine Ungleichbehandlung von Schwangeren in der Kurzarbeit; Kein

  • LAG Düsseldorf, 01.04.1999 - 5 Sa 1598/98

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot - Beweislast

  • LAG Hamm, 28.03.2001 - 9 Sa 1213/00

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren nach vorheriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 114/97
  • SG Stade, 27.04.2010 - S 6 AL 159/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei einer

  • SG Stade, 14.08.2009 - S 16 AL 80/07
  • LAG Hessen, 23.03.2000 - 14 Sa 998/97

    Zahlung von Entgeltfortzahlung; Zahlung von Mutterschutzlohn; Voraussetzung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
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