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   BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13   

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https://dejure.org/2015,44274
BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB
    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 397 Abs. 1 BGB, § 448 ZPO, § 141 ZPO, § 24 MTV, § 195 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 193 BGB, § 286 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit; Rechtsfolgen des vorbehaltlosen Ausweises von Guthabenstunden

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Auszahlung" des Arbeitszeitkontos bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Auszahlung" des Arbeitszeitkontos bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • hensche.de

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitguthaben, Darlegungslast

  • bag-urteil.com

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitszeitguthaben: Nachweispflicht bei Auszahlung

  • Betriebs-Berater

    Positives Arbeitszeitkonto bei Vertrauensarbeitszeit - Abgeltung und Darlegungslast

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • ra.de
  • RA Kotz

    Überstunden - Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlos geführtes Arbeitszeitkonto vereinfacht Zahlungsprozess für Arbeitnehmer erheblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann muss mir mein Chef Überstunden gutschreiben?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitkonto - und die Darlegungslast für ein Arbeitszeitguthaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauensarbeitszeit - und das Arbeitszeitkonto

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nachweispflicht bei Arbeitszeitkonto: Selber mitzählen reicht nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und das Arbeitszeitkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auszahlung eines Arbeitszeitguthabens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Überstunden auf Arbeitszeitkonto kann Arbeitgeber nicht bestreiten

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Beweislast des Arbeitnehmers für Überstunden

  • karief.com (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit, das vertragswidrige Unterlassen des Führens eines Arbeitszeitkontos und die Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfallklausel/Ausschlussfrist: gutgeschriebene Überstunden bleiben bestehen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vergütung von Überstunden

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen zur Abgeltung eines Arbeitszeitkontos

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nachweispflicht bei Arbeitszeitkonto: Selber mitzählen reicht nicht

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitkonto und Abgeltungsklage auch bei Vertrauensarbeitszeit möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 315
  • MDR 2016, 1026
  • NZA 2016, 295
  • BB 2016, 436
  • DB 2016, 838
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) , sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19)  - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.

    Denn der Arbeitgeber muss sich Leistung und Vergütung von Überstunden nicht aufdrängen lassen, und der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13) .

    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.) .

    Allein die Anwesenheit der Klägerin im Betrieb begründet keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17) .

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21) .

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Zeitguthabens, macht er den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, BAGE 135,197) .

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO) .

    Der Arbeitgeber stellt jedoch mit der vorbehaltlosen Ausweisung von Guthabenstunden in einem für den einzelnen Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19, BAGE 135, 197) .

    Die Notwendigkeit zur Geltendmachung des auf dem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Guthabens lebte auch nicht wieder auf, als sich dieses nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch wandelte (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 20, BAGE 135, 197) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.) .

    Aus dem Vortrag der Klägerin ergibt sich nicht, dass bestimmte angewiesene Arbeiten innerhalb der Normalarbeitszeit nicht zu leisten waren (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) , sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19)  - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.

    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.) .

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Zu dessen Bestimmung genügt der Vortrag der Klägerin, eine fortlaufende Saldierung von Mehr- und Minderstunden sei vereinbart worden sowie die Bezifferung des behaupteten Guthabens und des sich hieraus ergebenden Abgeltungsbetrags (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe) .

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Eine Verwirkung scheidet von vornherein aus, solange das geltend gemachte Recht noch nicht besteht (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 69 f.) .
  • BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden künftig zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Zeitguthabens, macht er den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, BAGE 135,197) .
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    "Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 35) .
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) , sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19)  - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • ArbG Herford, 24.10.2012 - 2 Ca 380/12

    Entgeltansprüche aus Arbeitszeitkonto / wegen Mehrarbeit nach beendetem

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12

    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber -

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    a) Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310; 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20, BAGE 152, 315) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Vielmehr kann er Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit ohne Kontrolle grundsätzlich selbst bestimmen und arbeitet damit in Vertrauensarbeitszeit (zum Begriff sh. etwa BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315; 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 26; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 160 Rn. 33 ff., jeweils mwN) .

    (2) Vertrauensarbeitszeit schließt indes weder die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315) , noch bedeutet sie, dass ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden generell nicht bestünde.

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Ist für den Kläger ein Arbeitszeitkonto geführt worden, würde dem Beklagten im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast die Pflicht obliegen, im Einzelnen vorzutragen, aufgrund welcher Umstände der ausgewiesene Saldo unzutreffend ist oder sich bis zur vereinbarten Schließung des Arbeitszeitkontos reduziert hat (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, BAGE 152, 315) .

    b) Ist zugunsten des Klägers ein Saldo auf dem Arbeitszeitkonto vorbehaltlos ausgewiesen und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch bezahlte Freizeit oder zusätzliches Entgelt abgebaut worden, sind die Guthabenstunden streitlos gestellt und mussten - unbeschadet der Frage, ob die Verfallklausel überhaupt wirksam ist - nicht innerhalb von Ausschlussfristen geltend gemacht werden (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 34, BAGE 152, 315) .

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