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BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 780/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 12.02.1996 - 3 Ca 144/95
- LAG Hessen, 16.09.1996 - 11 Sa 795/96
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 780/96
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 502/97
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 780/96
§ 2 Abs. 3 LFZG ist aber dahin auszulegen, dass eine Abweichung nur hinsichtlich der Berechnungsmethode zulässig ist, nicht aber hinsichtlich der generell zu berücksichtigenden Vergütungsbestandteile (Senatsurteil vom 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - BAGE 72, 297 = AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG ). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 780/96
Im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, der zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im Übrigen kommt es für die Bemessung des fortzahlungspflichtigen Entgelts nicht darauf an, ob und in welcher Höhe das Arbeitsentgelt oder Teile davon steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei sind (Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 780/96 - zu 2 der Gründe; 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP LohnFG § 2 Nr. 9). - ArbG Karlsruhe, 26.11.2002 - 6 Ca 442/02
Tarifverträge im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg: Auslegung; Höhe der …
Zu dem danach fortzuzahlenden Entgelt können auch Nachtschichtzulagen oder Nachtarbeitszuschläge gehören (…Kunz/Wedde EFZR § 4 EFZG Rn. 18 Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 4. Aufl. § 4 EFZG Rn. 73) sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit (BAG 16.07.1997 -5 AZR 780/96 -n. v., zitiert nach juris, zu 2 b der Gründe).Doch kann gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG durch Tarifvertrag eine von den Absätzen 1, 1 a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden (vgl. dazu - noch nach der früheren Rechtslage und deshalb abweichend: BAG 16.07.1997 - 5 AZR 780/96 - a. a. O.).
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 502/97
Urlaubsentgelt: Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts
Das hat der Fünfte Senat in seinem Teilurteil vom 16. Juli 1997 (- 5 AZR 780/96 - n.v.) zur Auslegung des ebenfalls in § 13 Nr. 3 MTV verwendeten Begriffs "Bruttoarbeitsentgelt" für die Berechnung der Krankenbezüge eingehend begründet.