Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,564
BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haushalt des Arbeitnehmers - Erkrankung eines minderjährigen Kindes - Beaufsichtigung - Betreuung - Pflege - Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes - Krankengeld - Wirtschaftliche Sicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 616 Abs. 1; RVO § 182 Abs. 10 § 185c
    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem Haushalt lebenden unter acht Jahre alten Kindes

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Persönlicher Hinderungsgrund bei Pflege des kranken Kindes (§ 616 BGB)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 240
  • NJW 1978, 2316
  • BB 1978, 1116
  • DB 1978, 1595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58
    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Dieser objektiven Unmöglichkeit stehen Fälle gleich, in denen die Dienstleistung dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe); BAG AP Nr. 43 zu § 616 BGB (zu 2 der Gründe)).

    Dabei muß sich der Arbeitnehmer aber um andere Pflegemöglichkeiten kümmern, wenn er mit einer länger dauernden Erkrankung rechnen muß; er muß den Arbeitsausfall zu begrenzen suchen (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe)).

  • BAG, 24.02.1955 - 2 AZR 10/54

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlungsanspruch bei erheblicher

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Die Anrechnungspflicht des § 616 Abs. 1 Satz 2 BGB ist für diese Fälle gegenstandslos geworden (BAG 1, 338 (339 f.) = AP Nr. 2 zu § 616 BGB; Erman-G. Küchenhoff, BGB, 6. Aufl., § 616 RdNr. 67).
  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77
    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob dies rechtlich möglich wäre (vgl. zu dieser Frage das Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 in der ebenfalls am 19. April 1978 verhandelten Rechtssache 5 AZR 466/77).
  • Drs-Bund, 28.09.1973 - BT-Drs 7/1039

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Im Bericht des Abgeordneten Geiger (BT-Drucks. 7/1039 - zu 3 (S. 3 f.)) heißt es:.
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    In ähnlichem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (NJW 1978, 2316 und 2318) eine Subsidiarität des sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs auf (Pflege-)Krankengeld nach § 85 c RVO gegenüber den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt nach § 616 Abs. 1 BGB und § 63 HGB angenommen (vgl. auch BAG DB 1978, 2179 zu dem Grundsatz, daß ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 17 BSeuchG Ansprüche auf Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht ausschließt, wenn das Verbot die Folge einer Erkrankung [offene Tuberkulose] ist).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Dies gilt etwa für Todesfälle in der Verwandtschaft, Erkrankungen von Familienangehörigen, sonstige familiäre Ereignisse, aber auch bei Vorladungen des Arbeitnehmers vor ein Gericht oder eine Behörde sowie (insoweit nicht unbestritten) seine Inanspruchnahme durch öffentliche Ehrenämter (vgl. das Urteil des BAG vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 - AP Nr. 43 zu § 616 BGB ; BAG 30, 240, 244 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB ; BAG 32, 32, 33 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB , auch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 a) bb, S. 330; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 43 I 2, S. 611; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 97 II 1, S. 459; Soergel/Siebert/ Wlotzke/Volze, BGB , 10. Aufl., § 616 Rz 8; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB , 11. Aufl., § 616 Rz 10 - 11 sowie Münchener Kommentar-Schaub, § 616 Rz 7, 9 und 10).

    Insoweit wird sachlich zutreffend und gesetzestreu von "subjektiven" oder "persönlichen Leistungshindernissen" gesprochen (vgl. BAG 30, 240, 245 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB ).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Außerdem ist ein solcher Arbeitsentgeltanspruch auf eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" von etwa fünf Tagen (vgl BAGE 30, 240 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB = USK 7842, mwN) begrenzt.
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung im Sinne einer belastungsbezogenen Betrachtungsweise bei der Bewertung des Verhinderungszeitraums - ungeachtet etwaiger Ausnahmen für bestimmte hier nicht relevante Fallgruppen -, z.B. BAG, Urteile vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 -, juris Rn. 12 f., und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris Rn. 22, - auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abgestellt werden, insbesondere auf das Verhältnis zwischen der Dauer der Verhinderung und der Länge der bisherigen Beschäftigung.
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    (1) In der Person des Dienstpflichtigen im Sinne des § 616 Satz 1 BGB liegende Gründe sind allein subjektive, persönliche Leistungshindernisse, die sich aus den persönlichen Verhältnissen, den Lebensumständen des Arbeitsnehmers ergeben müssen (vgl. BAG, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 19).

    Pauschal und unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses nimmt das BAG dagegen für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter acht Jahren an, dass ein Zeitraum bis zu fünf Arbeitstagen, wie er in Fällen dieser Art im Allgemeinen nur in Betracht komme, in aller Regel als verhältnismäßig nicht erheblich im Sinne von § 616 BGB anzusehen sei (BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22).

    Aus der Rechtsprechung des BAG lässt sich ableiten, dass dieses wohl überwiegend auf die einzelnen Arbeitstage abstellt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22 zur Kinderbetreuung; BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 12 zur gleichen Bedeutung von Verhinderung in § 616 BGB und "versäumter Arbeitszeit"), jedoch finden sich insbesondere bei mehrwöchigen Fehlzeiten auch Urteile, die pauschal von Wochen sprechen und mithin auf Kalendertage abstellen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43 zu einer mehr als sechswöchigen Untersuchungshaft; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2015 - 10 Sa 1005/14 - juris Rn. 32 zu einem dreiwöchigen Kuraufenthalt).

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 318/20

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen

    bb) § 616 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch einen in seiner Person oder in seinen persönlichen Verhältnissen liegenden Grund an der Arbeitsleistung tatsächlich verhindert ist (vgl. BAG 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 30, 240; Staudinger/Oetker [2019] § 616 Rn. 47 ff.; MHdB ArbR/Tillmanns 5. Aufl. § 77 Rn. 19 ff.) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BAG, Urteile vom 11. Augst 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 41, und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris, Rn. 19.
  • VG Oldenburg, 26.04.2021 - 7 A 1497/21

    Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers; Verdienstausfallentschädigung bei

    Um anzunehmen, dass die Verhinderung des Arbeitnehmers, seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen, genügt es, wenn sich die Verhinderung allgemein in seinen persönlichen Lebensumständen gründet und sich nicht auf einen größeren Kreis von Arbeitnehmern bezieht (BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, NJW 1978, 2316 [2317]).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Sie war als ein subjektiv persönliches Hindernis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen (zu diesem Begriff vgl.: BAGE 30, 240, 244 f. = AP Nr. 48 zu § 616 BGB, unter II 1 a der Gründe).
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung im Sinne einer belastungsbezogenen Betrachtungsweise bei der Bewertung des Verhinderungszeitraums - ungeachtet etwaiger Ausnahmen für bestimmte hier nicht relevante Fallgruppen -, z.B.: BAG, Urteile vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 -, juris Rn. 12 f., und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris Rn. 22, - auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abgestellt werden, insbesondere auf das Verhältnis zwischen der Dauer der Verhinderung und der Länge der bisherigen Beschäftigung.
  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

  • VG Berlin, 01.12.2022 - 14 K 631.20

    Kontaktpersonenquarantäne: Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Arbeitgeber

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

  • LAG Thüringen, 28.08.1995 - 4 Sa 15/94

    Abfindung: Auflösung der Beschäftigungsstelle

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1209/79
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11

    OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband Nord e.V. - Anspruch auf

  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2009 - 5 Sa 102/09

    Kürzung einer tariflichen Sonderzuwendung aufgrund von Ausfallzeiten durch

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht