Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3335
BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 (https://dejure.org/2011,3335)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 (https://dejure.org/2011,3335)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 (https://dejure.org/2011,3335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung; keine Präklusion mit Differenzierungsgründen; Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 611 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 559 ZPO
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 611 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 559 ZPO
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt unabhängig von einer vorprozessualen Mitteilung hinsichtlich der Differenzierungsbegründung durch den Arbeitgeber vor; Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei vorprozessualer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lohnerhöhung wegen Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung

  • rewis.io

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 611; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 559
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung; Darlegungslast und Offenlegungspflicht des Arbeitgebers; Keine Präklusion mit Differenzierungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung: Offenlegungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Differenzierungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Entgelterhöhung übergangen - dulden oder klagen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 693
  • BB 2011, 1459
  • DB 2011, 1396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .

    Sollten - wie von der Beklagten behauptet - die Entgelte innerhalb der begünstigten Gruppe tatsächlich in unterschiedlichem Maße angehoben worden sein, kann der Kläger eine Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert beanspruchen (vgl. BAG 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 36, 187) .

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Hebt der Arbeitgeber durch eine betriebliche Einheitsregelung Arbeitsentgelte generell an, schließt aber eine Gruppe von Arbeitnehmern von der Entgelterhöhung aus, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Gründe für die Differenzierung zwischen der begünstigten Gruppe und den benachteiligten Arbeitnehmern offenzulegen und so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht, sie also einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist (vgl. zuletzt BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 14 ff. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) .

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung bei der generellen Anhebung von Arbeitsentgelten durch eine betriebliche Einheitsregelung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) , der Gleichbehandlungsgrundsatz dient damit der Gewährung materieller Gerechtigkeit.

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Ob die alsbaldige Offenlegung der Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber sich auf diese Gründe berufen kann, hat der Zehnte Senat allerdings schon in seinem Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 - zu I 3 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; ebenso 21. Mai 2003 - 10 AZR 524/02 - zu II 3 der Gründe, BAGE 106, 166) in Frage gestellt, in nachfolgenden Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtssätze nicht mehr aufrechterhalten.
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Des Weiteren hat sie einem Teil der Arbeitnehmer innerhalb der begünstigten Gruppe eine Einmalzahlung im Sinne einer pauschalen Lohnerhöhung (zum Begriff der Einmalzahlung vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) für die Monate Juni bis August 2007 gewährt.
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2009 - 3 Sa 479/08
    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 2009 - 3 Sa 479/08 - aufgehoben.
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
    Der Arbeitgeber kann seine Ungleichbehandlung nicht auf Gründe stützen, die als neue Tatsachen vom Revisionsgericht nach § 559 ZPO nicht mehr berücksichtigt werden können (BAG 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 107 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 57) .
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Der Arbeitgeber kann seine Ungleichbehandlung nicht auf Gründe stützen, die als neue Tatsachen vom Revisionsgericht nach § 559 ZPO nicht mehr berücksichtigt werden können (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Auch wenn sie damit weder nach den Vorschriften des BetrVG noch den Regeln des Prozessrechts präkludiert war (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - NZA 2011, 693 zur Präklusion von Rechtfertigungsgründen im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes) , ist der Prozessführung der Beklagten im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO doch erhebliches Gewicht dahin beizumessen, dass sie selbst von einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allein aufgrund des Verstoßes gegen die Anzeige- und Nachweispflicht in der Zeit vom 22. Juli bis zum 4. August 2010 bei Ausspruch der Kündigung noch nicht ausgegangen ist.
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    ohne rechtliche Verpflichtung über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt (zu einer solchen Fallgestaltung, vgl. zB BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 24; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1 - jeweils mwN).
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Die Beklagte hat eine Gruppe von Arbeitnehmern von den streitgegenständlichen Entgelterhöhungen ausgenommen und muss deshalb die Gründe für die Differenzierung offenlegen und substantiiert dartun (vgl. im Einzelnen: BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 15   f.) .
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 284/17

    Verzugspauschale

    Die bloße Vertragserfüllung oder der bloße Normvollzug begründen keine betriebliche Übung (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 455/15, juris, Rz. 80; BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12, juris; BAG v. 17.09.2013 - 3 AZR 300/11, juris, Rz. 60; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, juris, Rz. 61; BAG v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04; vgl. zur Gleichbehandlung etwa: BAG v. 31.09.2011 - 5 AZR 520/10, juris; BAG v. 23.02.2011 - 5 AZR 84/10, juris; BAG v. 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, juris).
  • ArbG Berlin, 15.07.2016 - 28 Ca 6346/16

    Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit

    dazu BAG 23.2.2011 - 5 AZR 84/10 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 213 = NZA 2011, 639 = EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 24 [Orientierungssatz 1.]: "Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber die Gründe der von ihm vorgenommenen Differenzierung bei einer Entgelterhöhung dem Arbeitnehmer - vorprozessual - mitgeteilt hat, sondern davon, ob die Ungleichbehandlung in der Sache gerechtfertigt ist.

    Ob der Arbeitgeber einen 'nachgeschobenen' Differenzierungsgrund nur 'vorschiebt', ist keine Frage der Präklusion, sondern der Tatsachenfeststellung".S. dazu BAG 23.2.2011 - 5 AZR 84/10 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 213 = NZA 2011, 639 = EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 24 [Orientierungssatz 1.]: "Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber die Gründe der von ihm vorgenommenen Differenzierung bei einer Entgelterhöhung dem Arbeitnehmer - vorprozessual - mitgeteilt hat, sondern davon, ob die Ungleichbehandlung in der Sache gerechtfertigt ist.

    83) S. dazu BAG 23.2.2011 - 5 AZR 84/10 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 213 = NZA 2011, 639 = EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 24 [Orientierungssatz 1.]: "Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber die Gründe der von ihm vorgenommenen Differenzierung bei einer Entgelterhöhung dem Arbeitnehmer - vorprozessual - mitgeteilt hat, sondern davon, ob die Ungleichbehandlung in der Sache gerechtfertigt ist.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 510/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bonuszahlung

    Einem Arbeitgeber ist es darüber hinaus möglich, zur Schaffung einer ausgewogenen Vergütungsstruktur im Betrieb Arbeitnehmergruppen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen - abhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - zu gewähren, um bestehende erhebliche Vergütungsunterschiede (siehe bspw. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 19, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 213 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 24) oder andere finanzielle Nachteile, die zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern bestehen, abzumildern oder auszugleichen (vgl. bspw. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 18, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 284; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21

    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23.02.2011 - 5 AZR 84/10).

    Im Fall einer Erhöhung der Entgelte in unterschiedlicher Höhe innerhalb der Gruppe besteht dann ein Anspruch auf Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert (vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21 mwN.; LAG RhPf 29.01.2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102 , juris).

    Sollte die Entgelterhöhung (auch) bestimmte Leistungen honorieren, muss der Arbeitgeber die Kriterien hierfür vortragen und darlegen, welche Leistung in ihren Augen eine Lohnerhöhung in welcher Höhe rechtfertigt (vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 20).

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    ohne rechtliche Verpflichtung über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt (zu einer solchen Fallgestaltung, vgl. zB das vom Kläger angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 284; ebenso 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 24; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1 - jeweils mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 333/21

    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer

    Sollte die Beklagte die Gehaltsanpassung bei den übrigen Mitarbeitern, die in die Work Group III, Anchor-Scale-Nummer 17, eingruppiert seien, in unterschiedlicher Höhe vorgenommen haben, dann stehe ihm unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10) sowie des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 ) der gewichtete Mittelwert zu.

    Im Fall einer Erhöhung der Entgelte in unterschiedlicher Höhe innerhalb der Gruppe besteht dann ein Anspruch auf Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert (vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21 mwN.; LAG RhPf 29.01.2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102 , juris.

    Sollte die Entgelterhöhung (auch) bestimmte Leistungen honorieren, muss der Arbeitgeber die Kriterien hierfür vortragen und darlegen, welche Leistung in seinen Augen eine Lohnerhöhung in welcher Höhe rechtfertigt (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 20).

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15

    Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf

  • LAG Köln, 04.07.2023 - 4 Sa 638/22

    Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Ungleichbehandlung; sachliche

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2017 - 8 Sa 477/17

    Höhe des Verzugsschadens bei Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung des

  • LAG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 Sa 644/14

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - vergleichbare Lage -

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 285/17

    Verzugspauschale

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 Sa 408/15

    Auskunft über Gehaltshöhe - Verletzung Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Hamm, 19.06.2013 - 10 Sa 1776/12

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 9 Sa 1907/11

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 1394/22

    Sonderzahlung - Ausschluss eines Konzernbetriebs vom Geltungsbereich einer

  • LAG Hamm, 03.08.2011 - 4 Sa 68/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht