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   BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78   

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https://dejure.org/1981,21056
BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 (https://dejure.org/1981,21056)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 (https://dejure.org/1981,21056)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 (https://dejure.org/1981,21056)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Wenn demgegenüber der Manteltarifvertrag in § 3 Nr. 1 gleichwohl längere Arbeitszeiten auch für Kraftfahrer zuläßt, so können damit nur andere Zeiten als die reine Lenkzeit gemeint sein, nämlich auch solche Zeiten, die nah den Vorschriften der AZO, der VO (EWG) 54-3/69 und des § 15 a StVZO als zulässige Arbeitsbereitschaft gelten (vgl. BAG 8, 25 [28, 29] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG 8, 63 [74] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung und BAG 8, 245 [251t 252] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58

    Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Wenn demgegenüber der Manteltarifvertrag in § 3 Nr. 1 gleichwohl längere Arbeitszeiten auch für Kraftfahrer zuläßt, so können damit nur andere Zeiten als die reine Lenkzeit gemeint sein, nämlich auch solche Zeiten, die nah den Vorschriften der AZO, der VO (EWG) 54-3/69 und des § 15 a StVZO als zulässige Arbeitsbereitschaft gelten (vgl. BAG 8, 25 [28, 29] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG 8, 63 [74] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung und BAG 8, 245 [251t 252] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
  • BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64

    Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    a) Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, daß es nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche durch eine pauschalierte Vergütung oder einen pauschalierten Zuschlag zu erfüllen (vgl. z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17, 41 [4-5] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu I 2 der Gründe]).
  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Wenn demgegenüber der Manteltarifvertrag in § 3 Nr. 1 gleichwohl längere Arbeitszeiten auch für Kraftfahrer zuläßt, so können damit nur andere Zeiten als die reine Lenkzeit gemeint sein, nämlich auch solche Zeiten, die nah den Vorschriften der AZO, der VO (EWG) 54-3/69 und des § 15 a StVZO als zulässige Arbeitsbereitschaft gelten (vgl. BAG 8, 25 [28, 29] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG 8, 63 [74] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung und BAG 8, 245 [251t 252] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
  • BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59

    Fahrzeuge mit Schlafkabinen - Bundesmanteltarifvertrag Fernverkehr - Kabinenzeit

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Wenn demgegenüber der Manteltarifvertrag in § 3 Nr. 1 gleichwohl längere Arbeitszeiten auch für Kraftfahrer zuläßt, so können damit nur andere Zeiten als die reine Lenkzeit gemeint sein, nämlich auch solche Zeiten, die nah den Vorschriften der AZO, der VO (EWG) 54-3/69 und des § 15 a StVZO als zulässige Arbeitsbereitschaft gelten (vgl. BAG 8, 25 [28, 29] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG 8, 63 [74] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung und BAG 8, 245 [251t 252] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Weitere Angaben sind von ihm auf der ersten Stufe der Darlegung nicht zu verlangen (so bereits BAG 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe - zum Umfang einer Überstundenleistung; 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu III der Gründe - zur Höhe einer Lohnforderung; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 29 - zur Höhe der üblichen Vergütung; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 45 f. - zur Schätzung bei einem Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierungsmaßnahmen) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 363/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Weitere Angaben sind von ihm auf der ersten Stufe der Darlegung nicht zu verlangen (so bereits BAG 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 18.04.2013 - 8 Sa 1649/12

    Arbeitnehmer muss individuelle Arbeitszeit kennen - Schätzung von Überstunden

    a) § 287 Abs. 2 ZPO erlaubt in vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen und wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung angewandt (vgl. BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 - juris; BAG vom 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 - juris; BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/90 - NZA 2002, 268).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00

    Ordnungswidrige Nichtgewährung der Mindest-Arbeitsbedingungen bei

    Dadurch ist es den Parteien indessen nicht grundsätzlich verwehrt, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche durch eine pauschalierte Vergütung oder einen pauschalierten Zuschlag zu erfüllen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 -, veröffentlicht bei juris).
  • LAG Hamm, 22.05.2006 - 16 Sa 1593/05

    Überstundenvergütung

    § 287 Abs. 2 ZPO erlaubt in vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen und wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung angewandt (vgl. BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 - zit. nach JURIS; BAG vom 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 - zit. nach JURIS; BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/90 - NZA 2002, 268).
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