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   BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 (Bremen)   

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BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 (Bremen) (https://dejure.org/1995,727)
BAG, Entscheidung vom 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 (Bremen) (https://dejure.org/1995,727)
BAG, Entscheidung vom 01. November 1995 - 5 AZR 880/94 (Bremen) (https://dejure.org/1995,727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit - Anspruch auf höhere Vergütung bei teilzeitbeschäftigter Musikschullehrerin - Beschäftigung von Musikschullehrern als freie Mitarbeiter oder Arbeitnehmer - Erforderlicher Grad persönlicher Abhängigkeit für ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1; BGB § 134, § 612 Abs. 2; EG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG
    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsanspruch nach § 2 Abs. 1 BeschFG - Kein Entgeltabschlag im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten wegen anderweitigen Einkommens - Unsachlichkeit unterschiedlicher Bewertung gleicher Arbeitsleistung - Rechtsprechungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2810
  • NZA 1996, 816
  • BB 1996, 1387
  • DB 1996, 1287
  • JR 1997, 88
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93
    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    (3) Für die Teilzeitbeschäftigung ist eine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Arbeitsentgeltes gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur wegen der unterschiedlichen Arbeitsmenge sachlich nicht gerechtfertigt (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler Senatsurteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985).

    Nach § 612 Abs. 2 BGB hat die Klägerin Anspruch auf die übliche Vergütung (BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe, m.w.N.).

    Hieran muß sich die Beklagte messen lassen, denn insoweit hat sie allgemeine Regeln aufgestellt (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985).

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    Seine gegenteilige Rechtsprechung hat der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil vom 1. November 1995 (- 5 AZR 84/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt) aufgegeben.

    Senatsurteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, wonach es im Rahmen des § 2 Abs. 1 BeschFG als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung genügte, wenn der Teilzeitarbeitnehmer aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine für sich und seine Familie auskömmliche, gesicherte Existenzgrundlage gewann).

  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    a) Der Senat hat bisher angenommen, der nebenberuflich tätige Teilzeitarbeitnehmer dürfe für seine Arbeit gegenüber mit gleichen Arbeiten beschäftigten Vollzeitarbeitnehmern schlechter bezahlt werden, wenn er aus seiner hauptberuflichen Betätigung eine für sich und seine Familie auskömmliche und gesicherte Existenzgrundlage gewinnt (Grundlegend: BAG Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17, 21 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 der Gründe = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4 = SAE 1991, 114 mit Anmerkung Schüren/Kirsten = NZA 1991, 107).

    Unter Hinweis auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) hat der Senat angenommen, eine geringere Bezahlung von Teilzeitarbeitnehmern könne unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen Lage gerechtfertigt sein, soweit aus der Tätigkeit typischerweise nur ein Nebenverdienst erzielt werde, von dem nicht die ganze Existenz abhänge (im einzelnen BAG Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17, 21 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4 = SAE 1991, 114 mit Anmerkung Schüren/Kirsten = NZA 1991, 107).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsgrundsatz - geringere Vergütung für

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    b) Die Unterscheidung zwischen Teilzeitarbeitnehmern mit und ohne ausreichendem Einkommen aus eigener anderweitiger hauptberuflicher Tätigkeit zur sachlichen Rechtfertigung ihrer schlechteren Bezahlung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht zur Begründung der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1991 (- 5 AZR 88/91 -, n.v.) ausgeführt hat (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 88/91

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; Übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    b) Die Unterscheidung zwischen Teilzeitarbeitnehmern mit und ohne ausreichendem Einkommen aus eigener anderweitiger hauptberuflicher Tätigkeit zur sachlichen Rechtfertigung ihrer schlechteren Bezahlung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht zur Begründung der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1991 (- 5 AZR 88/91 -, n.v.) ausgeführt hat (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    Allein der Umstand, daß sie einen Hauptberuf ausüben, rechtfertigt nicht, den Stundensatz geringer zu bemessen als in den Fällen, in denen die Teilzeittätigkeit allein ausgeübt wird (BAG Urteil vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314, 319 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 b (4) der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Grau-Hupka / Stadtgemeinde Bremen

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    Als Arbeitnehmer werden sie beschäftigt, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder aber - falls es an einer solchen Vereinbarung fehlt - im Einzelfall festzustellende Um stände ergeben, daß der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • EuGH, 13.12.1994 - C-297/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
    Es verstößt auch nicht gegen den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Art. 119 EG-Vertrag; Richtlinie 75/117/EWG), wenn der Bezug einer Rente dem Fall gleichgestellt wird, daß Einkünfte aus einer hauptberuflich gesicherten Position zur sachlichen Rechtfertigung einer schlechtere Bezahlung herangezogen werden, selbst wenn die Rente aufgrund Erwerbsausfalls durch Kindererziehung gemindert ist (EuGH Urteil vom 13. Dezember 1994 - Rs. C-297/93 [Grau-Hupka./. Stadtgemeinde Bremen] - NZA 1995, 217 = EuroAS 1995, 12 mit Anmerkung Colneric).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    So hat der Senat in Bezug auf Lehrkräfte mehrfach ausgesprochen, daß diese Arbeitnehmer sind, wenn die Parteien es vereinbart haben (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 816).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

    Haben die Parteien dagegen - wie hier - ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es in aller Regel auch als solches einzuordnen (vgl. für Lehrkräfte: BAG 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 109 mit Verweis auf 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 61; 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - NZA 1996, 813; 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 46 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 44).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95

    Berufsschullehrer im Nebenberuf - Gleichbehandlung

    Weder eine hauptberufliche Existenzsicherung noch eine hieraus resultierende Altersversorgung sind sachliche Gründe, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 3 c der Gründe, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung des BAG sowie Urteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985, zu 3 c der Gründe, m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat erst in seinen Urteilen vom 1. November 1995 (- 5 AZR 84/95 - und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 45 und 46 zu § 2 BeschFG 1985) aufgegeben.

  • BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    für den Fall des Bezugs von Altersruhegeld und nebenberuflicher Unterrichtstätigkeit Senatsurteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt.
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96

    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813 , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816 ).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinen Urteilen vom 1. November 1995 (- 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985) dieser Rechtsprechung für das laufende Entgelt angeschlossen.
  • LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose

    Nur dann, wenn es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, müssen im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass das für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (so BAG in den Urteilen vom 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 und 5 AZR 880/94 - NZA 1996, 813 und 1996, 816).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03

    Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung;

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 59/96

    Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2009 - 10 Sa 399/09

    Abgrenzung Arbeits- oder Dienstverhältnis - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06

    Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 880/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrbeauftragten; Mitbestimmungsrecht des

  • LAG Nürnberg, 21.11.2011 - 4 Ta 180/11

    Rechtsweg - Arbeitsaufnahme "zur Probe" - Beweislast für Dienstvertrag

  • LAG Nürnberg, 28.06.2004 - 9 Ta 124/04

    Rechtsweg - Geschäftsführer

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 383/99
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 374/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst für Fleischbeschautierärzte - Leistungen

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95

    Status einer Lehrkraft - Die Arbeitnehmereigenschaft - Begründung eines

  • ArbG Berlin, 10.12.2003 - 79 Ca 22958/03

    Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei tarifvertraglicher Regelung im

  • LAG Bremen, 13.12.2000 - 2 Sa 128/00

    Anteilige Vergütung für eine Teilzeitbeschäftigung; Verstoss gegen den

  • ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02

    Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ;

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