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   BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08   

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https://dejure.org/2009,3195
BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08 (https://dejure.org/2009,3195)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 5 AZR 951/08 (https://dejure.org/2009,3195)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 (https://dejure.org/2009,3195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mindestlohn bei Leiharbeit [hier: gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk]

  • Betriebs-Berater

    Mindestlohn bei Leiharbeit

  • hensche.de

    Mindestlohn, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Equal pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mindestlohn bei Leiharbeit [hier: gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mindestlohn bei Leiharbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zeitarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn bei Leiharbeit

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Mindestlohn bei Zeitarbeit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Tariflicher Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nur wenn Entleiherbetrieb in den betrieblichen Geltungsbereich fällt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 228
  • NJW 2010, 460
  • MDR 2010, 394
  • NZA 2010, 237
  • BB 2010, 179
  • DB 2010, 232
  • JR 2011, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Niedersachsen, 02.10.2008 - 7 Sa 462/08
    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Oktober 2008 - 7 Sa 462/08 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08
    Deshalb bedarf die von der Beklagten aufgeworfene Frage nach der Wirksamkeit dieser Verordnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg 18. Dezember 2008 - 1 B 13.08 - ZTR 2009, 207) keiner Entscheidung.
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 101/20

    Erstattungsansprüche im Urlaubskassenverfahren

    (1) § 8 Abs. 3 AEntG aF soll verhindern, dass Arbeitgeber auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausweichen, um sich den nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zwingenden Arbeitsbedingungen zu entziehen (BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, BAGE 132, 228; Thüsing/Bayreuther MiLoG/AEntG 2. Aufl. AEntG § 8 Rn. 20 mwN) .

    Das hat der Fünfte Senat im Jahr 2009 entschieden (BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 8 ff., BAGE 132, 228) .

    Insbesondere wird eingewandt, es sei ein Wertungswiderspruch gegeben, weil der Entleiher Arbeitnehmern, die bei ihm selbst angestellt seien, nicht die Mindestarbeitsbedingungen gewähren müsse, wohl aber der Verleiher den Arbeitnehmern, die beim Entleiher für die gleichen Tätigkeiten eingesetzt seien (Thüsing/Bayreuther aaO; ErfK/Franzen aaO; zur früheren Rechtslage BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 12, BAGE 132, 228) .

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung -

    Mit dieser Ergänzung sollte verhindert werden, dass in- oder ausländische Arbeitgeber auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausweichen, um sich der Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Bereich des Baunebengewerbes zu entziehen (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 12. November 1997, BT-Drs. 13/8994 S. 38 f. und 70; vgl. auch BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, BAGE 132, 228; Schüren/Hamann/Wilde AÜG 6. Aufl. § 3a Rn. 59; BeckOK ArbR/Gussen Stand 1. September 2023 AEntG § 8 Rn. 5) .
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag -

    Es sollte verhindert werden, dass Arbeitgeber auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausweichen, um sich der Anwendung des AEntG im Bereich des Baunebengewerbes zu entziehen (BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, BAGE 132, 228 ) .
  • LAG Hessen, 15.08.2014 - 10 Sa 86/14

    Voraussetzungen der Haftung des Arbeitnehmerverleihers auf Zahlung der

    Damit ist aber nicht gemeint, dass die verliehenen Arbeitnehmer als solche nur bauliche Leistungen erbracht haben müssen, sondern der Betrieb des Entleihers muss unter den maßgeblichen Tarifvertrag fallen (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, 12, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    So erklärt sich auch, dass die Regelung für Leiharbeitnehmer innerhalb des AEntG und nicht des AÜG geschaffen wurde (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, 12, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    Käme es dagegen allein auf "Tätigkeiten" aus dem Bereich des Baugewerbes im Entleiherbetrieb an (in diesem Sinne wohl Koberski/Asshoff/Eustrup/Winkler AEntG 3. Aufl. § 8 Rn. 13) , führte dies zu einem Wertungswiderspruch, weil der Entleiherbetrieb an gewerbliche Arbeitnehmer, die bei ihm selbst angestellt sind, nicht die Sozialkassenbeiträge abführen müsste (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 12, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2010 - 6 Ta 19/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Wie der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 21.10.2009 (5 AZR 951/08) ausgeführt hat, begründet der Umstand, dass ein Leiharbeitnehmer eine Tätigkeit als Maler verrichtet, nicht ohne weiteres einen Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn im Maler- und Lackierergewerbe.
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