Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.05.2005

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   BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04 (5 PKH 64.04)   

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BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04 (5 PKH 64.04) (https://dejure.org/2005,18742)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2005 - 5 B 131.04 (5 PKH 64.04) (https://dejure.org/2005,18742)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 5 B 131.04 (5 PKH 64.04) (https://dejure.org/2005,18742)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04
    4 Die Beschwerde verkennt damit, dass Fehler in der materiellen Subsumtion das materielle Recht, nicht aber das Verfahrensrecht betreffen und somit zur Begründung eines Verfahrensmangels grundsätzlich nicht geeignet sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 ).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 5 PKH 64.04

    Zahlung von Unterkunftskosten für eine angemietete Zwei-Zimmer-Wohnung - Fehler

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04
    BESCHLUSS BVerwG 5 B 131.04 (5 PKH 64.04).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04
    Aber selbst wenn es sich insoweit um eine selbständig tragende Begründung handeln sollte, würde eine Zulassung der Revision voraussetzen, dass auch in Bezug auf das Begründungselement der ungeklärten Hilfebedürftigkeit Zulassungsgründe vorlägen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Dezember 1994 11 PKH 28.94 ), was nach den obigen Ausführungen zur Verfahrensrüge jedoch nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562

    (Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine

    Hierauf kann ein Verfahrensmangel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 5 B 131/04 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - RdL 2012, 23 = juris Rn 9 ff.).
  • VGH Bayern, 23.10.2023 - 1 ZB 23.775

    Beseitigungsanordnung für Jagdhütte

    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts sind jedoch zur Begründung eines Verfahrensmangels grundsätzlich nicht geeignet (vgl. BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 5 B 131.04 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 8 ZB 10.30324

    Berufungszulassung (abgelehnt), Asylbewerber aus Sri Lanka, unzureichende

    Damit wird kein gesetzlicher Zulassungsgrund im Sinn von § 78 Abs. 3 AsylVfG bezeichnet (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; vom 4.5.2005 Az. 5 B 131/04 ).
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   BVerwG, 04.05.2005 - 5 PKH 64.04, 5 B 131.04   

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https://dejure.org/2005,42694
BVerwG, 04.05.2005 - 5 PKH 64.04, 5 B 131.04 (https://dejure.org/2005,42694)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2005 - 5 PKH 64.04, 5 B 131.04 (https://dejure.org/2005,42694)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 5 PKH 64.04, 5 B 131.04 (https://dejure.org/2005,42694)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Unterkunftskosten für eine angemietete Zwei-Zimmer-Wohnung - Fehler in der materiellen Subsumtion als Verfahrensfehler

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 5 PKH 64.04
    Aber selbst wenn es sich insoweit um eine selbstständig tragende Begründung handeln sollte, würde eine Zulassung der Revision voraussetzen, dass auch in Bezug auf das Begründungselement der ungeklärten Hilfebedürftigkeit Zulassungsgründe vorlägen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - ), was nach den obigen Ausführungen zur Verfahrensrüge jedoch nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 5 PKH 64.04
    Die Beschwerde verkennt damit, dass Fehler in der materiellen Subsumtion das materielle Recht, nicht aber das Verfahrensrecht betreffen und somit zur Begründung eines Verfahrensmangels grundsätzlich nicht geeignet sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - <NVwZ-RR 1996, 359 [BVerwG 02.11.1995 - 9 B 710/94]>).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 5 B 131.04

    Antrag auf Zahlung von Unterhaltskosten für eine angemietete Zwei-Zimmer-Wohnung;

    BESCHLUSS BVerwG 5 B 131.04 (5 PKH 64.04).
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