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   BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07   

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BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07 (https://dejure.org/2007,7429)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 5 B 132.07 (https://dejure.org/2007,7429)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 (https://dejure.org/2007,7429)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Soweit sie sich nach den verfahrensfehlerfrei (dazu 2.) getroffenen tatsächlichen Feststellungen in einem Revisionsverfahren stellten, sind sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 2 BvR 669/04 InfAuslR 2006, 335) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2003 BVerwG 1 C 19.02 BVerwGE 118, 216) hinreichend geklärt, ohne dass neuerlicher oder weiterer revisionsgerichtlicher Klärungsbedarf besteht.

    Namentlich ist der grundrechtlich geforderten Rechtssicherheit und Normenklarheit in Fällen, in denen der Betroffene selbst nachweislich durch Täuschung die Einbürgerung herbeiführte und diese zeitnah zurückgenommen wird, Rechnung getragen, weil in einem solchen Fall dem Täuschenden kein schützenswertes Vertrauen zusteht (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 2 BvR 669/04 InfAuslR 2006, 335 Rn. 76).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er durch einen nach § 67 Abs. 1 VwGO zur Vertretung befugten, sachkundigen Vertreter vertreten vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 NVwZ 1997, 890, sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679

    Einbürgerung, Ehe, eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben, eingeleitete

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Muss der Einbürgerungsbewerber im Rahmen seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht von sich aus alle Umstände mitteilen, die aus seiner Sphäre stammen und im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 8 StAG für die Behörde von Bedeutung sind oder sein können? (vgl. Urteil des BayVGH vom 04.05.2005, Az 5 B 03.1679)", stellen sich nach den verfahrensfehlerfrei getroffenen (dazu 2.) Feststellungen und Bewertungen des Berufungsgerichts, es lasse sich nicht feststellen, dass der Kläger bei Abgabe seiner Loyalitätserklärung wissentlich und zweckgerichtet, um seine Einbürgerung zu erreichen, von ihm unterstützte verfassungsfeindliche Bestrebungen verschwiegen habe, nicht.
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er durch einen nach § 67 Abs. 1 VwGO zur Vertretung befugten, sachkundigen Vertreter vertreten vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 NVwZ 1997, 890, sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Soweit sie sich nach den verfahrensfehlerfrei (dazu 2.) getroffenen tatsächlichen Feststellungen in einem Revisionsverfahren stellten, sind sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 2 BvR 669/04 InfAuslR 2006, 335) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2003 BVerwG 1 C 19.02 BVerwGE 118, 216) hinreichend geklärt, ohne dass neuerlicher oder weiterer revisionsgerichtlicher Klärungsbedarf besteht.
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er durch einen nach § 67 Abs. 1 VwGO zur Vertretung befugten, sachkundigen Vertreter vertreten vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 NVwZ 1997, 890, sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 -, juris, Rdn. 4; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178, juris, Rdn. 14; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, DVBl. 1986, 148, juris, Rdn. 24; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. August 2015 - 2 S 384/14 -, juris, Rdn. 28.
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    a) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung grundsätzlich auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 VwVfG - hier i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin - gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216 und vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17; Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 5 B 132.07 - juris).

    Mit Rücksicht auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 GG bietet § 48 VwVfG nur in bestimmten Fällen eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme von Einbürgerungen (BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; dem folgend auch Beschluss des Senats vom 13. Juni 2007, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 18. Januar 2007 - 11 UE 111/06 - AuAS 2007, 77; VGH Mannheim, Urteil vom 17. September 2007 - 13 S 2794/06 - AuAS 2007, 264).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 -, juris, Rdn. 4; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178, juris, Rdn. 14; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, DVBl. 1986, 148, juris, Rdn. 24; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 19 A 254/13 -, juris, Rdn. 99.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Danach war für den Kläger kein Anlass gegeben, seine Aktivitäten bei Milli Görüs, die er selbst in erster Linie als religiös und sozial motivierte Betätigung für einen religiös ausgerichteten Verein ansah, ohne ausdrückliche Frage der Einbürgerungsbehörde nach Mitgliedschaften in derartigen Vereinigungen als verfassungsfeindliche Betätigung einzuschätzen (ebenso zu einem vergleichbaren Fall: HessVGH, Urt. v. 18.01.2007 - 11 UE 111/06 - ESVGH 57, 139 = InfAuslR 2007, 207; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132.07 - juris).
  • VG Gießen, 22.08.2019 - 3 K 2499/17

    Entziehung des Doktorgrades bestätigt

    Der Adressat eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes begeht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine arglistige Täuschung in diesem Sinn, wenn er den maßgeblichen Bediensteten der Behörde in seiner Entscheidung beeinflusst, indem er bei diesem einen Irrtum über entscheidungserhebliche Tatsachen hervorruft, deren Unrichtigkeit der Adressat kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - , juris, Rn. 14; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder

    Seine Behauptung, er habe das Ausfüllen des Formulars infolge unzureichender Kenntnisse der deutschen Schriftsprache seinem ältesten Kind überlassen, zielt offenbar darauf ab, den Eindruck zu vermitteln, er habe nicht vorsätzlich, sondern allenfalls grob fahrlässig, was zur Erfüllung des Tatbestands des § 35 Abs. 1 StAG nicht ausreichen würde (ebenso bereits die neuere Rechtsprechung zu § 48 VwVfG: BVerwG, Beschluss vom 13.6.2007 - 5 B 132/07 - HessVGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.12.2007 - 2 M 303/07 -, jeweils juris) , unvollständige Angaben gemacht.
  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen

    Hieraus folgt insbesondere, dass die Rücknahme einer Einbürgerung (nur) zulässig ist, wenn sie zeitnah erfolgt und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - InfAuslR 2006, 335; BVerwG, Beschl. v. 13.6.2007 - 5 B 132/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.9.2007 - 13 S 2794/06 - VENSA und Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2007 - 5 N 62.05

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit; Europäischen Union; terroristische

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch einen nach § 67 Abs. 1 VwGO zur Vertretung befugten, sachkundigen Vertreter vertreten - vor dem Verwaltungsgericht keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f.; vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890, 893; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 sowie vom 13. Juni 2007 - BVerwG 5 B 132.07 -, Juris Rn.12; siehe auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 4. Aufl., § 124 Rn. 67 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 138.07

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 B 132.07 verwiesen, der den Beteiligten bzw. ihrem Verfahrensbevollmächtigten bekannt ist; in jenem Verfahren hat der Beklagte entsprechende Rügen erhoben.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 136.07

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Hessischen

  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 135.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

  • VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 7 K 1854/05

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erschlichenen Einbürgerung

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