Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04   

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https://dejure.org/2004,16129
BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2004,16129)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2004,16129)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2004,16129)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04
    Wie im Falle einer Prozessvertretung durch Rechtsanwälte fällt auch einer Behörde ein die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Prozessführung verletzendes Organisationsverschulden zur Last, wenn sie nicht durch allgemeine Anweisungen dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (zu den Anforderungen an behördliche Vorkehrungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsmittelfristen vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 und vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - Buchholz a.a.O. Nr. 232).

    Es gehört jedoch zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten bzw. Behördenleiters, durch allgemeine Anweisung dafür Sorge zu tragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen zuverlässig bemerkt und vom Aktenlauf, etwaigem persönlichen Wissen einzelner Mitarbeiter und ihrer Vertrautheit mit Rechtsmitteln und Rechtsmittelfristen unabhängige Vorkehrungen (etwa durch Anlage eines Fristenbuches) getroffen werden, die eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben einer Prozessvertretung gewährleisten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2000 - 1 C 21.99

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04
    Wie im Falle einer Prozessvertretung durch Rechtsanwälte fällt auch einer Behörde ein die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Prozessführung verletzendes Organisationsverschulden zur Last, wenn sie nicht durch allgemeine Anweisungen dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (zu den Anforderungen an behördliche Vorkehrungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsmittelfristen vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 und vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - Buchholz a.a.O. Nr. 232).

    Die Beigeladene hat insbesondere auch nichts dafür dargetan, dass - spätestens bei der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses im Bereich Soziales oder auch zu einem früheren Zeitpunkt, etwa beim Eingang fristenrelevanter Schriftstücke in dem für die prozessuale Vertretung kompetenten Bereich Recht der Beigeladenen - für die Notierung der Fristen gesorgt und deren Einhaltung kontrolliert wird (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 15.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,76886
OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2006,76886)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2006 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2006,76886)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2006 - 5 B 15.04 (https://dejure.org/2006,76886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 19 A 1448/07

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung unter Hinnahme von

    Berlit, a.a.O., § 12 StAG, Rdn. 237; vgl. auch OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 28.3.2006 5 B 15.04 , juris, Rdn. 19; VG Berlin, Urteil vom 11.6.2003 - 2 A 109.99 , InfAuslR 2003, 352, juris, Rdn. 28; Nr. 12.1.2.5.1 VAH.

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 28.3.2006 5 B 15.04 -, juris, Rdn. 21.

    Der Senat lässt offen, ob § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG eine abschließende Regelung für die Fälle trifft, in denen die Behörde von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG abzusehen hat, vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 28.3.2006 5 B 15.04 -, juris, Rdn. 16; OVG NRW, Urteil vom 16.9.1997 - 25 A 1816/96 -, juris, Rdn. 12 ff. m. w. N., jeweils zu § 87 AuslG; Hailbronner/Renner, a.a.O., § 12 StAG, Rdn. 4 bis 6, oder ob § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG eine Generalklausel enthält, die eingreift, wenn die speziellen Fallgruppen des Satzes 2 nicht gegeben sind.

  • VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08

    Einbürgerung mit der Auflage, das Ausscheiden aus der ausländischen

    Diejenigen Fälle, in denen die an sich unerwünschte Mehrstaatigkeit ausnahmsweise wegen besonders schwieriger Bedingungen für den Einbürgerungsbewerber in Kauf genommen wird, regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG abschließend (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - OVG 5 B 15.04 - zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 87 Abs. 1 Satz 2 AuslG a. F.).

    Ein Nachteil im beschriebenen Sinne ist etwa dann gegeben, wenn dem Einbürgerungsbewerber sein Eigentum bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit entzogen wird oder er sich etwa gegenüber seinem Herkunftsstaat verpflichten muss, Rechte an Liegenschaften, die er im Herkunftsstaat besitzt oder durch Erbfolge erwerben könnte, nach dem Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit ohne angemessene Entschädigung auf andere Personen zu übertragen oder deutlich unter Wert zu veräußern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2006 - 5 B 15.04 - in juris).

  • VG Stuttgart, 20.07.2020 - 4 K 5581/19

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Zumutbarkeit von Bemühungen zur

    Denn die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend und nicht nur Beispielsfälle, so dass ein Rückgriff auf § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ausscheidet, wenn - wie vorliegend - ein Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG an sich in Betracht kommt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230 - in juris Rn. 30; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1995 - 12 UE 2145/94 - AuAS 1995, 196 - in juris Rn. 28; OVG Münster, Urt. v. 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - NVwZ-RR 1998, 519 - in juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2006 - 5 B 15.04 - in juris Rn.16 -).
  • VG Stuttgart, 03.12.2018 - 11 K 5577/18

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Nachteile wirtschaftlicher Art

    Denn die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend und nicht nur Beispielsfälle, so dass ein Rückgriff auf § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ausscheidet (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1995 - 12 UE 2145/94 - AuAS 1995, 196; OVG Münster, Urt. v. 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - NVwZ-RR 1998, 519; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2006 - 5 B 15.04 - juris -).
  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

    Denn die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend und nicht nur Beispielsfälle, so dass ein Rückgriff auf § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ausscheidet, wenn an sich - wie vorliegend - ein Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG in Betracht kommt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230 - in juris Rn. 30; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1995 - 12 UE 2145/94 - AuAS 1995, 196 - in juris Rn. 28; OVG Münster, Urt. v. 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - NVwZ-RR 1998, 519 - in juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2006 - 5 B 15.04 - in juris Rn.16 -).
  • VG Stuttgart, 04.10.2019 - 11 K 352/19

    "Erheblicher Nachteil" im Rahmen der Einbürgerung

    Denn die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend und nicht nur Beispielsfälle, so dass ein Rückgriff auf § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ausscheidet (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1995 - 12 UE 2145/94 - AuAS 1995, 196; OVG Münster, Urt. v. 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - NVwZ-RR 1998, 519; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2006 - 5 B 15.04 - juris -).
  • VG Saarlouis, 18.03.2021 - 2 K 2174/18

    Einbürgerung

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2009 -19 A 1448/07-, unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2006 -5 B 15.04-, und VG Berlin, Urteil vom 11.06.2003 -2 A 109.99-; VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 -4 K 6757/19-; jeweils juris; Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 12 Rn. 237; vgl. auch Nr. 12.1.2.5.1 lit. b) VAH-StAG.
  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5187/18

    Einbürgerung von Ausländern; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; erheblicher Nachteil

    Vielmehr ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung, bei der auch das Gesamtvermögen des Einzubürgernden in den Blick zu nehmen ist, zu prüfen, ob im Einzelfall unzumutbare Nachteile entstehen (so im Ergebnis auch VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2003 - 2 A 109.99 -, juris Rn. 23; nachfolgend offen gelassen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - OVG 5 B 15.04 -, juris Rn. 17; s.a. Hailbronner, NVwZ 2001, 1329, 1333; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., Rn. 30 unter Hinweis auf Berlit, in: GK-Staatsangehörigkeitsrecht, § 12 StAG Rn. 228, 231, "die objektiv entstehen und zu gewichten sind"; a.A. und insoweit weniger restriktiv Geyer, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl., § 12 StAG Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 6757/19

    Obliegenheiten eines russischen Einbürgerungsbewerbers; absichtliche

    Denn die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend und nicht nur Beispielsfälle, so dass ein Rückgriff auf § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ausscheidet, wenn ein Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 StAG an sich in Betracht kommt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230 - in juris Rn. 30; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1995 - 12 UE 2145/94 - AuAS 1995, 196 - in juris Rn. 28; OVG Münster, Urt. v. 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - NVwZ-RR 1998, 519 - in juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2006 - 5 B 15.04 - in juris Rn.16 -).
  • VG Stuttgart, 17.01.2008 - 11 K 3969/06

    Vermeidbarkeit von Nachteilen im Zusammenhang mit der Aufgabe einer

    Eine solche Maßnahme wird auch im Zusammenhang mit der Einbürgerung von Iranern für zumutbar gehalten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28.3.2006 - 5 B 15.04 - juris); künftig entgehende Wertsteigerungen weisen wie der Verlust anderer Gewinnchancen nicht den erforderlichen zeitlich-sachlichen Zusammenhang mit der Aufgabe der Staatsangehörigkeit auf.
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