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   BVerwG, 06.02.1989 - 5 B 151.88   

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BVerwG, 06.02.1989 - 5 B 151.88 (https://dejure.org/1989,11594)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1989 - 5 B 151.88 (https://dejure.org/1989,11594)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1989 - 5 B 151.88 (https://dejure.org/1989,11594)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt kommt es stets auf die tatsächlichen Verhältnisse der Einsatzpflichtigen an (BVerwGE 59, 294 ), hier also darauf, ob und in welcher Höhe sie Vermögen tatsächlich haben (BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1989 - BVerwG 5 B 151.88 - ).
  • SG Duisburg, 09.11.2010 - S 16 SO 114/09

    Anspruch des Inhabers eines Altenheims für einen mittlerweile verstorbenen

    Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt kommt es stets auf die tatsächlichen Verhältnisse der Einsatzpflichtigen an (BVerwGE 59, 294 (301)), hier also darauf, ob und in welcher Höhe sie Vermögen tatsächlich haben (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1989 - BVerwG 5 B 151.88 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 15, S. 2)).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 201/04

    Zulässigkeit und Umfang der Teilanfechtung eines Verwaltungsaktes; Anforderungen

    Denn für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit zum jeweils maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt kommt es stets auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einsatzpflichtigen und dementsprechend immer auch darauf an, ob und in welcher Höhe er Vermögen tatsächlich hat (BVerwG, Beschl. v. 6.2.1989 - BVerwG 5 B 151.88 -, Buchholz 436.0, Nr. 15 zu § 88 BSHG; Urt. v. 19.12.1997, a.a.O., 111).
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BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1989 - 5 B 151.88 (https://dejure.org/1989,11126)
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