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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 5 B 2.12   

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https://dejure.org/2014,38474
OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2014,38474)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2014 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2014,38474)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2014,38474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 AMG 2012, § 4 Abs 14 AMG 2012, § 4 Abs 31 AMG 2012, § 11 AMG 2012, § 11a AMG 2012
    Reinraumanforderungen beim Verdünnen und Umfüllen parenteraler Arzneimittel und steriler Augentropfen in der Apotheke in Abgrenzung zur Rekonstitution

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 1 AMG 2012, § ... 4 Abs 14 AMG 2012, § 4 Abs 31 AMG 2012, § 11 AMG 2012, § 11a AMG 2012, § 13 Abs 1 AMG 2012, § 13 Abs 2 S 1 Ziff 1 AMG 2012, § 13 Abs 2b AMG 2012, § 21 AMG 2012, § 22 Abs 7 AMG 2012, § 25 AMG 2012, § 64 Abs 1 S 1 AMG 2012, § 64 Abs 1 S 5 AMG 2012, § 64 Abs 3 AMG 2012, § 67 Abs 1 S 7 AMG 2012, § 69 Abs 1 S 1 AMG 2012, § 6 Abs 1 ApoBetrO 2012, § 35 Abs 4 S 1 ApoBetrO 2012, § 18 ApoG 1960, Art 9 Nr 6 AMRNOG 1976, Anhang 1 EGGMPLeitf, Art 1 Nr 26 EGRL 83/2001, § 1 Abs 1 Nr 3 AMZustV BB, § 114 S 1 VwGO
    Sterile parenterale Arzneimittel; patientenindividuelle Herstellung in der Apotheke; ärztliche Verordnung; Verdünnung und Abfüllung; Reinrauman-forderungen; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Rekonstitution (verneint); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Apothekenrecht | Reinraumanforderungen: Verdünnen und Umfüllen steriler Augentropfen/Rekonstitution

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 5 B 2.12
    Die Richtigkeit seiner Auffassung werde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11 - bestätigt, bei der die Zubereitung einer Zytostatikalösung (Injektionslösung) auf der Basis eines Fertigarzneimittels durch Hinzugabe einer Kochsalzlösung zu beurteilen gewesen sei.

    Auch das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11 -, juris, streitet nicht für die Richtigkeit der von ihm vertretenen Begriffsauslegung.

    Anders als er meint, hat der Bundesgerichtshof in dem von ihm entschiedenen Fall die Herstellung einer patientenindividuellen Zytostatikalösung zur parenteralen Anwendung nach ärztlicher Verordnung durch Hinzugabe einer Kochsalzlösung zu einem pulverförmig vorliegenden Fertigarzneimittel gerade nicht als Rekonstitution bezeichnet, sondern die Auffassung vertreten, dass eine Zubereitung, die das Arzneimittel nur in seine anwendbare Darreichungsform versetze, sich gegenüber dem vorausgegangenen industriellen Herstellungsvorgang nicht mehr als wesentlich darstelle und nicht dazu führe, dass aus einem Fertigarzneimittel ein zulassungsfreies Rezepturarzneimittel werde; zu der für die Annahme einer Rekonstitution im Sinne des § 4 Abs. 31 AMG bedeutsamen Frage, inwieweit die Überführung des Fertigarzneimittels in seine anwendungsfähige Form gemäß den Angaben der Packungsbeilage zu erfolgen hat, lässt sich der Entscheidung indes nichts entnehmen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. September 2012, a.a.O., juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 5 B 2.12
    Damit ist die Einhaltung der apothekenrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich zum Gegenstand der Überwachung nach den §§ 64 ff. AMG gemacht worden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 -, juris Rn. 15).Bestätigt wird dieses Ergebnis durch die Entstehungsgeschichte der genannten Vorschriften.

    Art. 9 Nr. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445) hat diese Regelung indes mit der Begründung aufgehoben, die Überwachung der Apotheken richte sich in Zukunft nach den entsprechenden Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O., juris Rn. 16).

    Es ist anerkannt, dass die Gerichte bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Für onkologische Zytostatika-Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln wird hingegen das Vorliegen einer "Rekonstitution" verneint, weil es sich dabei nicht um einen einfachen Prozess handelt und die Zytostatika in der Regel auch nicht anhand der Angaben auf der Packungsbeilage zuzubereiten sind (so Koyuncu aaO RdNr 118 unter Hinweis auf Dettling/Kieser/Ulshöfer in PharmR 2009, 546 ff; einschränkend auch OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.10.2014 - OVG 5 B 2.12 - Juris RdNr 37) .
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 14 K 328.16

    Untersagung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels ohne

    a) Bei einer Verbotsverfügung nach Artikel 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (gleiches gilt für eine Verbotsverfügung nach § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LFGB) handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so dass grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung entscheidungserheblich ist, sofern - wie hier - das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 3 C 34/06 -, juris Rn. 19; OVG BB, Urt. v. 16.10.2014 - 5 B 2.12 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urt. v. 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris Rn. 17 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1066
BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2012,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2012 - 5 B 2.12 (https://dejure.org/2012,1066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch das Gericht ohne ärztliche Stellungnahme als rechtsgrundsätzliche Frage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Eine ausreichende Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    a) Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (bzw. eines der anderen in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte) aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt jedoch den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Sie bringt vor, dass das Wesen eines Sachverständigengutachtens darin bestehe, "Wertungen zu treffen, Schlussfolgerungen zu ziehen und Hypothesen aufzustellen, wozu das Gericht mangels Sachkunde nicht in der Lage" sei, und dass "die Pflicht zur Einschaltung eines Sachverständigen" von den obersten Gerichten - insoweit zitiert die Beschwerde neben Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch solche des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7) - mehrfach bestätigt worden sei (Beschwerdebegründung S. 2).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschlüsse vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05- juris Rn. 6 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschlüsse vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05- juris Rn. 6 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Damit legt die Beschwerde weder eine Verletzung des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatzes des fairen Verfahrens, der nur eingreift, soweit keine speziellere verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 - juris Rn. 116 m.w.N.), noch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschlüsse vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05- juris Rn. 6 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 19. August 1997 a.a.O. sowie vom 3. November 2006 - BVerwG 5 B 40.06 - juris); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem

  • BVerwG, 03.11.2006 - 5 B 40.06

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, welche Maßstäbe im Einzelnen anzulegen sind, um unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bzw. effektiven Rechtsschutzes von einem Verfahrensmangel auszugehen, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zwingt (vgl. bezüglich des Grundsatzes des fairen Verfahrens etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 31 sowie Beschlüsse vom 3. März 2008 - 8 B 95.07 - ZOV 2008, 109 f.; vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11 und vom 17. Juni 2016 - 2 B 101.15 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 27. Januar 2012 - BVerwG 5 B 2.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23

    Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist

    Ihm kommt insbesondere dort eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung zu, wo keine spezielleren Verfahrensgarantien greifen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 33 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 8.23

    Ausrichtung der Auslegung und Anwendung von prozessualen Präklusionsvorschriften

    Ihm kommt insbesondere dort eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung zu, wo keine spezielleren Verfahrensgarantien greifen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 33 und vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.12.2014 - 10 B 47.14
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 21; Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265, vom 27. Januar 2012 - BVerwG 5 B 2.12 - juris Rn. 12 und vom 31. Juli 2014 - BVerwG 2 B 20.14 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15

    Nachbarstreit; Hotel; Anbau; Aufhebung der Baugenehmigung; Einvernehmen der

    Anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn sich dem Gericht aus seiner maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen, was mit der Aufklärungsrüge substantiiert darzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 B 2.12 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
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