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   BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18   

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BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18 (https://dejure.org/2018,45048)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2018 - 5 B 30.18 (https://dejure.org/2018,45048)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 5 B 30.18 (https://dejure.org/2018,45048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Gerichts aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, kann zwar ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - juris Rn. 19 m.w.N., vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 18 und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die erstrebte Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben könnten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 13 und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Gerichts aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, kann zwar ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - juris Rn. 19 m.w.N., vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 18 und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die erstrebte Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben könnten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 13 und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Gerichts aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, kann zwar ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - juris Rn. 19 m.w.N., vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 18 und vom 10. September 2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17

    Rechtfertigung des Zuwartens des Gerichts auf den Ausgang eines anderen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2018 - 5 B 18.18

    Einsatz und bestimmungsgemäße Verwendung der einem Beamten bewilligten und

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 B 18.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18
    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4.17 - ZBR 2018, 340 Rn. 25 und Beschluss vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    [vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3/02 -, juris, Rn. 9 und vom 5.12.2018 - 5 B 30/18 -, juris, Rn. 7 sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.1.2023 - 1 A 261/21 -, juris, Rn. 18] Daran fehlt es hier.
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ist im Berufungszulassungsverfahren erst dann hinreichend dargelegt, wenn bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder wenn aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2018 - 5 B 30/18, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 24.06.2019 - 2 LA 47/18, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - 12 B 1207/21

    Gewährung der Hilfe für junge Volljährige als Vollzeitpflege bei dem Pflegevater

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2018 - 12 A 1434/16 -, juris Rn. 30; vgl. nachfolgend auch BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 5 B 30/18 -, juris Rn. 4.
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.208

    Erschließungsbeitrag für erstmalige Herstellung einer Straße - Teilfläche im

    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30/18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.201

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für in Außenbereich hineinragende

    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30/18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 6 ZB 19.538

    Verfahren wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Die Aufklärungsrüge stellt jedoch kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30.18 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.216

    Erschließungsbeitragsrecht, Teilweise Zulassung der Berufung, Erschlossenes

    Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30/18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 6 ZB 18.2341

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Planstelleneinweisung und Schadlosstellung

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30.18 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ist im Berufungszulassungsverfahren erst dann hinreichend dargelegt, wenn bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2018 - 5 B 30/18, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 24.06.2019 - 2 LA 47/18, juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 01.11.2023 - 2 LA 100/23

    Ambulant betreute Wohngruppe; Beihilfe; Pflegebedürftigkeit; Wohngruppe;

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ist im Berufungszulassungsverfahren nur dann hinreichend dargelegt, wenn bereits vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2018 - 5 B 30/18, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 24.06.2019 - 2 LA 47/18, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 6 ZB 20.980

    Kein Gehörsverstoß wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 6 ZB 20.3025

    Kürzung von landwirtschaftlichen Ausgleichszulagen und Direktzahlungen wegen

  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 6 ZB 18.2402

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287

    Rückforderung einer landwirtschaftlichen Subvention

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 4576/19

    Ablehnung der Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen und die Gewährung

  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21

    Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten

  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 1 A 261/21

    Niederschlagswassergebühren: Wasserdurchlässigkeit der Versiegelung

  • OVG Bremen, 12.01.2023 - 2 LA 140/22

    Materielle Beweislast des Beamten für die Ruhegehaltfähigkeit einer

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