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   BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95   

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BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95 (https://dejure.org/1995,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1995 - 5 B 31.95 (https://dejure.org/1995,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 (https://dejure.org/1995,1628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 103 Abs. 3 § 111 Abs. 2
    Sozialhilferecht: Unterbrechung der Erstattungspflicht, Verzinsung von zu erstattenden Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung ausgelaufenen Rechts ergeben, kommt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - sowie vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Die Beschwerde nennt jedoch keinen Gesichtspunkt, unter dem das Bundesverwaltungsgericht die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ausnahmsweise überprüfen könnte (s. dazu BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Dem Beschwerdevorbringen ist schließlich auch nicht zu entnehmen, daß die Vorinstanz ihrer Entscheidung unter Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. z.B. BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - 6 C 134/81] und Urteil vom 25. März 1987 ) einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung ausgelaufenen Rechts ergeben, kommt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - sowie vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß diese Frage durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1994 (BVerwGE 95, 149 [BVerwG 24.02.1994 - 5 C 24/92]) geklärt ist.
  • BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Ob eine Ausnahme jedenfalls dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 sowie vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ) kann im vorliegenden Zusammenhang offenbleiben.
  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    Daß noch Fälle abzuwickeln sind, in denen das alte Recht von Bedeutung ist, reicht dazu nicht aus (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - ).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer in der Vorinstanz einen förmlichen Beweisantrag nicht gestellt hat, nur dann, wenn in der Beschwerdebegründung u.a. angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Sachaufklärung in der von der Beschwerde aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63>).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer in der Vorinstanz einen förmlichen Beweisantrag nicht gestellt hat, nur dann, wenn in der Beschwerdebegründung u.a. angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Sachaufklärung in der von der Beschwerde aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63>).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer in der Vorinstanz einen förmlichen Beweisantrag nicht gestellt hat, nur dann, wenn in der Beschwerdebegründung u.a. angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Sachaufklärung in der von der Beschwerde aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63>).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) zu Art. 7 FKPG ausgeführt, dass in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden sind.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    a) Weil mithin keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts oder eines anderen Gesetzes zugunsten des Klägers heranzuziehen ist, stellt sich im Hinblick auf die durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) Ozongesetz 1995 eingefügten und im Streitfall nicht erfüllten Vorschriften in §§ 40 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178) BImSchG , die gemäß § 74 Satz 3 BImSchG mit Ablauf des Jahres 1999 außer Kraft treten, die vom Berufungsgericht erörterte Frage einer verdrängenden Spezialität (vgl. hierzu lediglich BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57 BVerfGE 19, 290 ; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 7.93 Buchholz 451.512/MGVO Nr. 115; Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 70.96 BVerwGE 105, 172 m.w.N.) hier nicht, und deshalb wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes 1995 nicht die Frage zu erörtern sein, ob andere bislang durch das Ozongesetz 1995 verdrängte Vorschriften etwa wieder Gültigkeit beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1995 BVerwG 5 B 31.95 Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Der Senat hat - worauf das Berufungsgericht zutreffend Bezug genommen hat - mit Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) entschieden, dass "mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG F. 1987 mit Wirkung zum 1. Januar 1994 (Art. 43 Abs. 5 FKPG) in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden" sind.
  • OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 38/96

    Sozialhilferecht; Sozialhilferecht; Bagatellgrenze; Einigungsvertrag;

    Denn mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG 1990 (BGBl. 1991 I S. 94) mit Wirkung vom 1. Januar 1994 sind in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche wieder in Geltung gesetzt worden (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 -, FEVS 47, 9 [11], Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 -, S. 9 f. des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) zu Art. 7 FKPG ausgeführt, dass in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden sind.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) zu Art. 7 FKPG ausgeführt, dass in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Die entsprechende Schlussfolgerung des BVerwG (BVerwG FEVS 47, 9; daran anschließend BVerwGE 111, 213 ff unter 2.) erscheint nicht einmal aus dessen eigener, oben dargestellter Auffassung heraus zwingend, betont es doch - wie ebenfalls bereits dargestellt - zugleich gerade den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen.
  • BVerwG, 04.07.2003 - 7 B 130.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Rückzahlung eines

    c) Der Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2), das Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 - (BVerwGE 111, 213 ) sowie das Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - (BVerwGE 114, 61 ) enthalten keinen abstrakten Rechtssatz, der hier einschlägig wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98

    Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall im Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 - FEVS 47, 9, entschieden, dass mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG F. 1987 mit Wirkung zum 1. Januar 1994 in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden seien.

    Zum einen genügt es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht, dass die noch offene Rechtsfrage "für den Beklagten" von grundsätzlicher Bedeutung sei, da sie in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle zum Tragen komme, zum anderen ist die entscheidungserhebliche Rechtsfrage entgegen der Auffassung des Beklagten durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 1995, a.a.O., beantwortet.

  • OVG Thüringen, 27.08.1996 - 2 KO 310/95

    Sozialhilferecht; Kostenerstattungsanspruch; Träger der Sozialhilfe;

    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht für eine der zweiten Frage vergleichbare Konstellation in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31/95 - ausdrücklich angenommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 279/99

    Prozeßzinsen für Kostenerstattungsansprüche zwischen Trägern der Sozialhilfe

  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 11 K 2115/02

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung von

  • SG Detmold, 31.05.2007 - S 19 SO 122/06
  • VG Darmstadt, 14.10.2003 - 6 E 2115/00

    Rückerstattung der Kostenerstattung nach § 112 SGB 10

  • SG Detmold, 13.06.2006 - S 6 SO 144/05

    Erstattung von aufgewendeten Kosten für Hilfe bei Krankheit im Rahmen der

  • VG Köln, 17.05.2001 - 26B K 2953/98

    Erstattung von gezahlten Sozialhilfeleistungen; Zuständigkeit eines

  • VG Würzburg, 24.11.1999 - W 3 K 250.98

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen für eine Hilfeempfängerin;

  • OVG Niedersachsen, 04.06.1997 - 4 L 1896/97

    Grundsätzl. Bedeutung von Rechtsfragen zu auslaufendem; Bedeutung,

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2001 - 2 K 7181/00

    Geltendmachen, Kostenerstattung

  • VG Minden, 19.05.1998 - 6 K 1863/97

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen für eine Aufnahme in einem Frauenhaus;

  • VG Minden, 19.05.1998 - 6 K 2125/97

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen für eine Aufnahme in einem Frauenhaus;

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