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   BVerwG, 30.03.1999 - 5 B 4.99   

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BVerwG, 30.03.1999 - 5 B 4.99 (https://dejure.org/1999,48191)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 B 4.99 (https://dejure.org/1999,48191)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 (https://dejure.org/1999,48191)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Klägers bei Nichterscheinen zur

    Das Berufungsgericht durfte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen der Klägerin, zu denen diese hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, für seine Entscheidungsfindung verwenden (s. etwa Beschlüsse vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - juris und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling

    - 5 B 4.99 -, juris, und die Gerichte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Aufnahmebewerbers bei ihrer Entscheidungsfindung verwenden dürfen.
  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Das Berufungsgericht konnte diese Niederschriften für seine Entscheidungsfindung verwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 28. Juni 2006, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen der Klägerin die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04

    Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung

    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz zutreffend und insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass ein von einem Behördenbediensteten aufgrund seiner eigenen Wahrnehmung über die Deutschkenntnisse eines Ausreisebewerbers gefertigter Aktenvermerk im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwertbar ist und er in die richterliche Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) einfließen kann, wobei dem Inhalt eines solchen Aktenvermerks je nach Lage der Dinge größeres Gewicht als anderen Erkenntnisquellen beigemessen werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 9 B 205.97 ; vom 30. März 1999 BVerwG 5 B 4.99 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 30. Juni 2004, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen des im Zeitpunkt des Sprachtests 33 Jahre alten Klägers die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 12 A 1493/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Anspruchs auf Erteilung eines

    - 5 B 4.99 -, Juris, und die Gerichte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Aufnahmebewerbers bei ihrer Entscheidungsfindung verwenden dürfen.
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Verfahrensordnung für

    Das Interesse der Allgemeinheit, dem erheblichen Gefahrenpotential zu begegnen, das bei unzureichenden Sprachkenntnissen eines Arztes für die Sicherheit der Patienten besteht, überwiegt ersichtlich das Interesse, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache von der Anwendung der Verfahrensordnung und damit von einem nach ihren Vorschriften durchgeführten Sprachtest verschont zu bleiben, den die Approbationsbehörde im Rahmen des aus Art. 24 BayVwVfG folgenden Untersuchungsgrundsatzes für notwendig erachtete (vgl. dazu BVerwG, B.v. 30.3.1999 - 5 B 4.99 - juris).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 5 B 29.02

    Zulässigkeit der Rückwirkung auf Personen, die mit Aufnahmebescheid des

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, dass die mit der Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes betrauten Behörden nach § 24 VwVfG zu Ermittlungen in Bezug auf sämtliche Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit berechtigt und verpflichtet sind und dies die Befugnis einschließt, sich deutscher Sprachkenntnisse des Antragstellers zur Zeit seiner Einreise in das Bundesgebiet zu vergewissern, wobei die Behörde Art und Umfang ihrer Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - Beschlussabdruck S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 12 A 1342/08

    Zulässigkeit eines Sprachtests als Nachweis einer familiären Vermittlung der

    Es geht vielmehr davon aus, dass die Beklagte zu den Ermittlungen durch die Einrichtung eines "Sprachtests" befugt ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris, und die Gerichte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Aufnahmebewerbers bei ihrer Entscheidungsfindung verwenden dürfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 12 A 2928/04

    Voraussetzungen für die Annahme eines einfachen Gesprächs in deutscher Sprache im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1551/09

    Anforderungen an den substantiierten Vortrag über ein Führen eines einfachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 1980/08

    Abrufbarkeit der Fähigkeit zum Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch auch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

  • VG Köln, 27.09.2012 - 2 K 86/12

    Sprachkenntnisse eines Spätaussiedlers müssen auf familiäres Umfeld

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