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   BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97   

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BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97 (https://dejure.org/1997,4540)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 5 B 51.97 (https://dejure.org/1997,4540)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 (https://dejure.org/1997,4540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung eines Gewinns in der Pflegesatzkalkulation - Auslegung des § 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 1994 - Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenen oder auslaufenden Recht betreffenden Rechtsfragen - Beachtung der Grundsätze der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Damit ist die grundsätzliche Berechtigung eines "externen Vergleichs" nicht in Frage gestellt, auf den der Senat in seinem von der Beschwerde in Bezug genommenen Urteil vom 30. September 1993 (a.a.O., S. 208 f.; vgl. auch BVerwGE 97, 53 [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91] für den Fall, daß die vom Hilfeempfänger in Anspruch genommene Einrichtung deutlich kostengünstiger ist als vergleichbare Einrichtungen) in dem - hier nicht einschlägigen - Zusammenhang mit der Prüfung eines Kostenübernahmeanspruchs des Hilfesuchenden nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BSHG abgestellt hat.

    Die Urteile des Senats vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - (BVerwGE 94, 202) und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - (BVerwGE 97, 53) sodann enthalten keinen Rechtssatz des Inhalts, daß im Rahmen einer ordnungsgemäßen Entscheidung des Sozialhilfeträgers über den Abschluß einer Vereinbarung nach § 93 BSHG die "Methode des externen Vergleichs stattzufinden" habe.

    Die Maßgeblichkeit dieser Vergleichsmethode hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1994 (a.a.O., S. 59) lediglich für den Fall in Erwägung gezogen, daß die vom jeweiligen Hilfeempfänger in Anspruch genommene Einrichtung deutlich kostengünstiger ist als vergleichbare Einrichtungen.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Das Verwaltungsgericht hat dazu unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des Senats vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - (BVerwGE 94, 202) ausgeführt, § 93 Abs. 2 BSHG begründe keinen unmittelbaren Anspruch des Trägers einer Einrichtung auf Abschluß einer Pflegevereinbarung; der Anspruch des Trägers reduziere sich in der Regel darauf, daß sein Angebot ebenso Berücksichtigung finde wie das anderer Träger; der Träger der Sozialhilfe habe über den Abschluß einer Pflegevereinbarung eine ermessensgerechte Entscheidung zu treffen (S. 14 des VG-Urteils).

    Damit ist die grundsätzliche Berechtigung eines "externen Vergleichs" nicht in Frage gestellt, auf den der Senat in seinem von der Beschwerde in Bezug genommenen Urteil vom 30. September 1993 (a.a.O., S. 208 f.; vgl. auch BVerwGE 97, 53 [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91] für den Fall, daß die vom Hilfeempfänger in Anspruch genommene Einrichtung deutlich kostengünstiger ist als vergleichbare Einrichtungen) in dem - hier nicht einschlägigen - Zusammenhang mit der Prüfung eines Kostenübernahmeanspruchs des Hilfesuchenden nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BSHG abgestellt hat.

    Die Urteile des Senats vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - (BVerwGE 94, 202) und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - (BVerwGE 97, 53) sodann enthalten keinen Rechtssatz des Inhalts, daß im Rahmen einer ordnungsgemäßen Entscheidung des Sozialhilfeträgers über den Abschluß einer Vereinbarung nach § 93 BSHG die "Methode des externen Vergleichs stattzufinden" habe.

  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 45.81

    Krankenhauspflegesatz - Vorkalkulatorische Ermittlung - Notwendige Selbstkosten -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Rechtsvorschriften, die dem entgegenstünden (vgl. § 53 SGB X), bestanden zumindest für die Zeit bis zum Inkrafttreten von § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG (F. 1994) nicht (vgl. demgegenüber § 16 Abs. 3 BPflV; siehe dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 45.81 - ).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt; das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 45.81 - (Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 6) ist zu Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung und zum Recht der Krankenhausfinanzierung ergangen, nicht zu § 93 BSHG.

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ; stRspr).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Dazu ist erforderlich, daß die von der Beschwerde darzulegende Rechtsfrage in einem zukünftigen Revisionsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - ; stRspr).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 3 B 90.82

    Nichtvermarktungsprämie - Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Einholung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - ; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Grundsätzliche Bedeutung liegt nur vor, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten und/oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Davon gilt jedoch eine Ausnahme, wenn sich eine klärungsbedürftige Rechtsfrage trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Grundsätzliche Bedeutung liegt nur vor, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten und/oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
    Davon gilt jedoch eine Ausnahme, wenn sich eine klärungsbedürftige Rechtsfrage trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Dies bedeutet eine "Abkehr von der bisherigen Abrechnung der Kosten auf der Grundlage von Selbstkostenblättern" (BTDrucks a.a.O., S. 11) und damit eine grundlegende Änderung des bis dahin für Pflegesätze praktizierten Entgeltsystems (vgl. auch die Nachweise in dem im Parallelverfahren BVerwG 5 C 29.97 ergangenen Beschluß des Senats vom 23. September 1997 - BVerwG 5 B 51.97 - .) Eine Bemessung der Pflegesätze nach den tatsächlich entstandenen Selbstkosten (Selbstkostendeckungsprinzip) entspricht mithin seit dem 1. Juli 1994 nicht mehr dem geltenden Recht.

    Dabei kommt in Betracht, daß Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen verglichen werden ("externer Vergleich") oder daß einzelne, interne Positionen der Pflegesatzkalkulation eines Einrichtungsträgers gesondert daraufhin überprüft werden, ob sie einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechen ("interner Vergleich"; zur Kostenübernahme auf der Grundlage von § 93 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 BSHG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983 s. Beschluß des Senats vom 23. September 1997 a.a.O., S. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn - wie hier - vom Sozialhilfeträger im Schiedsstellenverfahren ein Angebot unterbreitet wird, welches sich noch innerhalb der durch den externen Vergleich vorgezeichnete Bandbreite bewegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1997 - 5 B 51.97 - Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 3 [S. 12]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn - wie hier - vom Sozialhilfeträger im Schiedsstellenverfahren ein Angebot unterbreitet wird, welches sich noch innerhalb der durch den externen Vergleich vorgezeichnete Bandbreite bewegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1997 - 5 B 51.97 - Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 3 [S. 12]).
  • BVerwG, 02.02.1998 - 5 B 99.97

    E: Erstattungsanspruch

    Dazu ist erforderlich, daß die von der Beschwerde darzulegende Rechtsfrage in einem zukünftigen Revisionsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - und Beschluß vom 23. September 1997 - BVerwG 5 B 51.97 - stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 24 B 841/97

    Sozialhilfe; Verweigerung zumutbarer Arbeit; Persönliche Verhältnisse;

    vgl. für den entsprechenden Zulassungsgrund im Rahmen der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluß vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 -, unter Hinweis auf die seit BVerwGE 13, 90(91) ständige Rechtsprechung.
  • VG Münster, 07.01.2003 - 5 K 1427/99

    Ausgestaltung der Schiedsstellenentscheidung als Verwaltungsakt ; Entscheidung

    Dabei kommt in Betracht, dass Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen verglichen werden ("?externer Vergleich") oder dass einzelne, interne Positionen der Kalkulation eines Einrichtungsträgers gesondert daraufhin überprüft werden, ob sie einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechen ("?interner Vergleich"; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Buchholz -, Gliederungsnr. 4436.0, § 93 Nr. 3, S. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 22 A 2694/99

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung von Krankengeld bei Bemessung der

    Dazu ist erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine Rechtsfrage benennt, die in dem zukünftigen Rechtsmittelverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1999 - 22 A 2564/97 - sowie für den entsprechenden Zulassungsgrund im Rahmen der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 -, unter Hinweis auf die seit BVerwGE 13, 19 ständige Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2001 - 12 A 4097/99

    Erstattung von Bestattungskosten nach § 15 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

    vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Baden- Baden, Stand: Juli 2000, § 124 Rdnrn. 188 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. für den entsprechenden Zulassungsgrund im Rahmen der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschluß vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 - in Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0 § 93 BSHG Nr. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2005 - 12 A 949/02
    vgl. zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes etwa BVerwG, Beschluss vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 -, Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 3 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2003 - 12 A 1133/01
    Dazu ist erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine Rechtsfrage benennt, die in dem zukünftigen Rechtsmittelverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1997 - 5 B 51.97 -, Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 3 unter Hinweis auf die seit BVerwGE 13, 90 ständige Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1998 - 24 E 122/98

    Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2005 - 12 A 3378/02
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