Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22297
OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09 (https://dejure.org/2010,22297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.09.2010 - 5 B 555/09 (https://dejure.org/2010,22297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. September 2010 - 5 B 555/09 (https://dejure.org/2010,22297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AO § 227, § 258
    Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, Erlass, Aussetzung, Vollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Prüfung des Vorliegens eines Sanierungsgewinns nach dem Gewerbesteuerrecht; Anspruch auf Erlass einer festgesetzten Steuer aufgrund einer Änderung des Gewerbesteuermessbetrags im Gewerbesteuerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; AO § 258; VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 42
    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Prüfung des Vorliegens eines Sanierungsgewinns nach dem Gewerbesteuerrecht; Anspruch auf Erlass einer festgesetzten Steuer aufgrund einer Änderung des Gewerbesteuermessbetrags im Gewerbesteuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.11.1984 - V B 44/84

    Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch -

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn die Vollstreckung sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Betrag der Vollstreckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zurückgezahlt werden müsste (BFH, Beschl. v. 29.11.1984 - V B 44/84 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 5.10.1990 - V B 137/89 -, juris Rn. 15).
  • BFH, 11.04.1989 - VII B 202/88

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Vollstreckungsmaßnahmen sind vor der rechtskräftigen Entscheidung über einen beantragten Billigkeitserlass nur dann unbillig im Sinne des § 258 AO, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem solchen Erlass zu rechnen ist (vgl. BFH B. vom 11.4 1989 - VII B 208/88 -, BFH/NV 1989, 766 und vom 4.11 1986 - VII B 106/86 -, BFH/NV 1987, 555).
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2488/06

    Steuererlass bei Sanierungsgewinnen; Besteuerung von Gewinnen aus einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Aus diesem Grunde dürfte auch das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24.4.2008 (6 K 2488/06, juris) den Entscheidungsspielraum der Antragsgegnerin nicht dahingehend einschränken, dass im konkreten Fall nur ein vollständiger Erlass der Gewerbesteuer ermessensfehlerfrei wäre.
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Abgesehen davon ist seit der Streichung des § 3 Nr. 66 EStG 1997 der Sanierungserlass nicht (mehr) unumstritten, wie das Urteil des Finanzgerichts München vom 12.12.2007 (1 K 4487/06, juris) und die beim Bundesfinanzhof die beiden finanzgerichtlichen Entscheidungen betreffenden anhängigen Revisionsverfahren zeigen.
  • BFH, 07.03.1989 - VII B 208/88

    Wirkungen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Vollstreckungsmaßnahmen sind vor der rechtskräftigen Entscheidung über einen beantragten Billigkeitserlass nur dann unbillig im Sinne des § 258 AO, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem solchen Erlass zu rechnen ist (vgl. BFH B. vom 11.4 1989 - VII B 208/88 -, BFH/NV 1989, 766 und vom 4.11 1986 - VII B 106/86 -, BFH/NV 1987, 555).
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Vollstreckungsmaßnahmen sind vor der rechtskräftigen Entscheidung über einen beantragten Billigkeitserlass nur dann unbillig im Sinne des § 258 AO, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem solchen Erlass zu rechnen ist (vgl. BFH B. vom 11.4 1989 - VII B 208/88 -, BFH/NV 1989, 766 und vom 4.11 1986 - VII B 106/86 -, BFH/NV 1987, 555).
  • BFH, 05.10.1990 - V B 137/89

    Anforderungen an Anordnungsanspruch bei Antrag auf Erlass einern einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn die Vollstreckung sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Betrag der Vollstreckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zurückgezahlt werden müsste (BFH, Beschl. v. 29.11.1984 - V B 44/84 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 5.10.1990 - V B 137/89 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 23.12.2009 - 5 B 449/09

    Voraussetzung des Beruhens einer Ertragsminderung auf atypischen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
    Dieses Rechtsschutzziel wäre in der Hauptsache als Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO zu verfolgen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.9.2009 - 5 B 449/09; Klein, AO, 7. Aufl., § 258 Rn. 10).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    m) Das Sächsische FG bezweifelt im Beschluss vom 20. Januar 2014  4 V 1794/12 im Verfahren der einstweiligen Anordnung ebenso wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 2. September 2010  5 B 555/09, ob nach Streichung von § 3 Nr. 66 EStG a.F. der sog. Sanierungserlass einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme begründen kann.
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen (OVG Bautzen, Beschluss vom 2. September 2010 - 5 B 555/09, juris Rn. 13 f; Hessischer VGH, HGZ 2012, 415, Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2013 - 5 A 142/10, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2011 - 9 ME 216/10

    Billigkeit einer Vollstreckung wegen einer Steuerforderung bei gewisser

    Da dieser Bescheid bereits bestandskräftig geworden ist, konnte sein Anliegen nicht mehr in statthafter Weise im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Absätze 4 - 6 VwGO, sondern nur noch im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO verfolgt werden (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 21.4.2010 - 5 B 518/09 - juris; Beschluss vom 2.9.2010 - 5 B 555/09 - juris).

    Die Vollstreckung kann auch dann unbillig sein, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem Erfolg des Erlassantrags zu rechnen ist und eine gleichwohl durchgeführte Vollstreckung über die eigentliche Zahlung hinausgehende, nicht oder nur schwer wieder gut zu machende Folgen hätte (zu alle dem SächsOVG, Beschluss vom 2.9.2010 - 5 B 555/09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.2.2008 - OVG 9 S 38.07 - juris; Klein, AO, Kommentar, 9. Aufl., 2006, § 258 Rdn. 9; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., 2009, § 80 Rdn. 116).

  • OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10

    Gewerbesteuer, Erlass, Zuständigkeit, Sanierungsgewinn

    Allenfalls eine dem Inhalt der Anweisung entsprechende Handhabung der Behandlung von Sanierungsgewinnen im Gewerbesteuerrecht könnte eine Bindungswirkung der Gemeinden entfalten (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 13, HessVGH, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12 -, juris Rn. 6).

    Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen (SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 14).

  • FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Einstellung der Vollstreckung nach §

    Die erforderliche umfassende Würdigung und Wertung der Erwägungen und damit verbunden die abschließende Feststellung einer bestehenden Sanierungsabsicht auf Seiten der Gläubiger (wofür die Antragstellerin die Feststellungslast trägt), kann jedoch nicht im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgen, welches durch eine lediglich summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage gekennzeichnet ist (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

    Ein derartiger Rechtsanspruch wurde namentlich abgelehnt in der Rechtsprechung des FG München und des Sächsischen FG (FG München, Urteil vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615 ; Sächsisches FG, Urteil vom 24.04.2013 1 K 759/12, EFG 2013, 1898; zweifelnd auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, zit. nach juris (RdNr. 6), sowie in erster Instanz VG Darmstadt, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 4 K 1811/10.DA -, juris (RdNr. 31); ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, vom 2. September 2010 - 5 B 555/09 - und vom 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, jeweils zit. nach juris; auch in Nordrhein-Westfalen ist die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern durch § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. 1981 S. 732) den hebeberechtigten Gemeinden übertragen worden.
  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 317/13

    Verpflichtungsklage; Erlass von Gewerbesteuern; persönliche Unbilligkeit;

    Allenfalls eine eigene Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht hätte sie binden können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 25 K 6763/13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung verneint eine Bindung der Gemeinden an den Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z - Sächs. OVG, Beschlüsse vom 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, vom 2. September 2010 - 5 B 555/09 - und vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 - dem Sächs. OVG folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2011 - 9 ME 216/10 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Mai 2013 - 5 K 5900/12 - VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 a.a.O.; der Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen wird hingegen herangezogen, allerdings nicht im Sinne einer Bindung, bei VG Halle, Urteil vom 22. Juni 2011 - 5 A 289/09 - und VG Greifswald, Urteil vom 19. März 2013 - 2 A 788/11 -.
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    8 Darüber hinaus kann die Vollstreckung i. S. v. § 258 AO unbillig sein, wenn sie sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der zu vollstreckende Betrag sogleich zurückgezahlt werden müsste, etwa weil ein Antrag auf Erlass oder Stundung der Steuerschuld gestellt wurde und überwiegend wahrscheinlich Erfolg haben wird (SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 10, und v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 6; BFH, Beschl. v. 15. Januar 2003 - V S 17/02, juris Rn. 6) oder weil ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird bzw., falls er von der Behörde bereits abgelehnt wurde, hätte haben müssen (BFH, Urt. v. 27. Oktober 2004 - VII R 65/03 -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 A 142/10

    Erlass der Gewerbesteuer, Sanierungsgewinn, sachliche Unbilligkeit,

    Allenfalls eine dementsprechende Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht kann eine Bindung der Gemeinden bewirken (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16

    Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn;

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 D 57/13

    Prozesskostenhilfe, Gewerbesteuererlass, Sanierungsgewinn, Prozesskostenvorschuss

  • VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10

    Gewerbesteuern: Sachliche Billigkeitsmaßnahmen beim sog. Sanierungsgewinn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht