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   BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08   

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BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 5 B 58.08 (https://dejure.org/2008,10955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren um einen Anspruch auf Einbürgerung; Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf Rechtsfragen zur Anwendung von ausgelaufenem Recht oder ...

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Nur derjenige kann glaubwürdig Gewähr für den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung bieten, der die Grundprinzipien der Staatsgestaltung kennt, die das Grundgesetz als unantastbar anerkennt und die deshalb gegen Angriffe verteidigt werden sollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 1 BvB 2/51 BVerfGE 5, 85 ).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 1 B 467.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 BVerwG 4 B 19.00 juris, vom 23. Januar 2003 BVerwG 1 B 467.02 Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 BVerwG 5 B 84.05 juris).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Die Gerichte dürfen hingegen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. Urteil vom 14. November 1989 BVerwG 1 C 5.89 BVerwGE 84, 93 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 BVerwG 7 B 109.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 BVerwG 11 B 65.93 MDR 1994, 319, 320; stRspr).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Die Ablehnung der Einbürgerung nach § 8 StAG ist schon dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die es der Behörde zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Bewerber sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und für ihre Erhaltung eintreten wird, und diese Umstände objektiv geeignet sind, solche Zweifel hervorzurufen (zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 RuStAG (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 BVerwG 1 C 44.84 BVerwGE 75, 86 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 BVerwG 4 B 19.00 juris, vom 23. Januar 2003 BVerwG 1 B 467.02 Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 BVerwG 5 B 84.05 juris).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    4 Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, rechtfertigen mit Rücksicht auf den Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende gesetzliche Klärung herbeizuführen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 9. Juni 2000 BVerwG 4 B 19.00 juris, vom 23. Januar 2003 BVerwG 1 B 467.02 Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 2005 BVerwG 5 B 84.05 juris).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 BVerwG 7 B 109.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 BVerwG 11 B 65.93 MDR 1994, 319, 320; stRspr).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt; demzufolge ist es - auch verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden, bei einer Einbürgerung im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.2012 - BVerwG 5 B 58.08 -, Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4, RdNr. 7 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Selbst wenn man darüber hinaus davon ausgeht, dass das aktive persönliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch im Verfahren nach § 25b AufenthG keine bloß formelle, sondern eine materielle Erteilungsvoraussetzung ist, d. h. der Antragsteller den Inhalt der von ihm abzugebenden Loyalitätserklärung verstanden haben und sie in einem entsprechenden Bewusstsein abgegeben haben muss (OVG LSA, Urteil vom 07.12.2016 - 2 L 18/15 -, juris, Rn. 34; vgl. für das Staatsangehörigkeitsrecht BayVGH, Urteil vom 19.01.2013 - 5 B 11.732 -, juris (Ls.) unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 B 58.08 -, juris, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, juris), sieht der Senat nach einer entsprechenden persönlichen Befragung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung auch diese Voraussetzung unzweifelhaft als erfüllt an.
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Hieraus folgt zwingend, dass der Ausländer den Inhalt des von ihm abgegebenen oder noch abzugebenden Bekenntnisses verstanden haben und zumindest dessen Kerninhalte kennen muss; denn nur derjenige kann sich glaubhaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der den Inhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung jedenfalls in Ansätzen kennt (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris Rn. 34; Anwendungshinweise des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zu § 25b AufenthG vom 02.08.2022 - Az.: JUMRVI-1321-20/1/7 S. 12; AAH des Bundesministeriums des Innern zu § 25b AufenthG, S. 5; Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 140, 141; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 - juris Rn. 7; VGH Mannheim, Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - juris Rn. 28; VGH München, Urt. v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - juris Rn. 19; HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 46 m.w.N.).

    Demzufolge ist im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob der Ausländer die von ihm abgegebene Bekenntniserklärung verstanden hat (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris Rn. 34; Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 150; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 - juris Rn. 7; HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 47).

  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen

    36 Hieraus folgt zwingend, dass der Ausländer den Inhalt des von ihm abgegebenen oder noch abzugebenden Bekenntnisses verstanden haben und zumindest dessen Kerninhalte kennen muss; denn nur derjenige kann sich glaubhaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der den Inhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung jedenfalls in Ansätzen kennt (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris - AAH des Bundesministeriums des Innern zu § 25b AufenthG, S. 5; Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 57, 59; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4; VGH Mannheim, Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 - a.a.O.; VGH München, Urt. v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - a.a.O.; Sachsenmaier, HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    37 Demzufolge ist im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 - juris - Zühlcke, HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 67; ebenso zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG: BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 - a.a.O.; Sachsenmaier, HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Ba-Wü), Urteile vom 7. März 2013 - 1 S 617/12 - (nicht veröffentlicht) und vom 20. Februar 2008 - 13 S 1169/07 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2012 - 5 B 11.732 -, juris; offen gelassen vom BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 2008 - 5 B 58.08 -, juris und vom OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 19 E 8/12 -, juris, Rn. 5f.; für materielle Voraussetzung Hailbronner in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., § 10 StAG Rn. 15; differenzierend Berlit, in: GK-StAR, § 10 StAG Rn. 135.
  • BVerwG, 23.04.2013 - 5 B 23.13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bzgl. der Übergangsvorschrift der

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung und dies substantiiert dargelegt ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. Januar 2003 - BVerwG 1 B 467.02 - Buchholz 402.240 § 102a AuslG Nr. 1 S. 1, vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 S. 4, vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - juris Rn. 4 und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 3 B 31.12 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Seine bloße Behauptung, "eine Vielzahl von Personen" sei deshalb betroffen, weil sich die von ihm aufgeworfene Frage auf alle diejenigen beziehe, über deren Begehren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor dem 3. Dezember 2011 entschieden habe und Rechtskraft erst danach eingetreten sei, genügt insoweit nicht (vgl. auch Beschluss vom 8. Dezember 2008 a.a.O. juris Rn. 5).

  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung;

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. etwa Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 5 B 11.732

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als

    Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt (so zur Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG: BVerwG vom 8.12.2008 Az. 5 B 58/08 RdNr. 7).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    In engem Zusammenhang mit dieser Einbürgerungsvoraussetzung steht der Versagungsgrund des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, wonach die Einbürgerung ausgeschlossen ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Einzubürgernde Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, "es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, u. Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, m.w.N., nachgehend BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 -, ).
  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne

  • VG Köln, 22.05.2023 - 11 L 386/23
  • BVerwG, 12.09.2012 - 5 B 15.12

    Auslegung des Begriffs "vertrauensärztliches Gutachten" i.d.a.F.d. § 78 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 23.09

    Anspruch auf Eingliederungshilfe unter dem Gesichtspunkt der Hilfe zu einer

  • BVerwG, 15.07.2013 - 5 B 18.13

    Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Zusammenhang mit dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - 19 E 8/12

    Notwendigkeit einer inhaltlichen Richtigkeit eines Verfassungstreuebekenntnisses

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 40/19

    Anfechtung einer Klagerücknahme

  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

  • VG München, 24.11.2010 - M 25 K 09.5509

    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Bekenntnis, freiheitliche demokratische

  • VG Stuttgart, 20.03.2014 - 11 K 4764/13

    Einbürgerungserfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen

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