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   BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89   

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BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89 (https://dejure.org/1989,6377)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1989 - 5 B 63.89 (https://dejure.org/1989,6377)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 5 B 63.89 (https://dejure.org/1989,6377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens - Grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Anspruchs auf Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89
    Diese kommt nur zugunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat, und ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]; 61, 15 ; 69, 278 ; Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 7 C 10.81 - ).
  • BVerwG, 18.10.1984 - 7 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Veröffentlichung oder zur

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89
    Diese kommt nur zugunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat, und ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]; 61, 15 ; 69, 278 ; Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 7 C 10.81 - ).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89
    Diese kommt nur zugunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat, und ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]; 61, 15 ; 69, 278 ; Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 7 C 10.81 - ).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89
    Diese kommt nur zugunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat, und ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]; 61, 15 ; 69, 278 ; Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 7 C 10.81 - ).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89
    Dieser Umstand gibt der Rechtssache jedoch keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2005 - 21 E 1487/04

    Einsicht in Jugendamtsakte

    Der Beklagte kann dem Begehren der Klägerin schließlich auch nicht mit Erfolg den Beschluss des BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63.89 - entgegenhalten, der zu einem Einsichtnahmegesuch in Akten eines Jugendamtes, die - wie hier - im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit auf der Grundlage des § 50 SGB VIII entstanden waren, ergangen ist.
  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

    Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf nochmalige (ermessensfehlerfreie) Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren in entsprechender Anwendung von § 25 SGB X. Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann nach pflichtgemäßem Ermessen Einsicht in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.1989 - 5 B 63/89 - juris Rn. 3; U.v. 18.10.1984 - 7 C 10/81 - NJW 1985, 1234).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 12 AS 730/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    Selbst wenn man außerhalb des § 25 SGB X jedwedes bloß berechtigte Interesse ausreichen ließe (dazu BVerwG Beschluss vom 15.06.1989, 5 B 63.89, juris Rn. 3; vgl. aber auch BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 26, das die schutzwürdigen Belange eines Behördeninformanten mit dem "rechtlichen Interesse" des Akteneinsicht begehrenden Klägers abwägt; zur Unterscheidung zwischen rechtlichem und berechtigtem Interesse s. BSG Beschluss vom 30.11.1994, 11 RAr 89/94, juris Rn. 10; zu § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz auch BT-Drs.
  • VG Aachen, 09.06.2022 - 8 K 3160/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2017 - 15 E 889/17 -, juris, Rn. 32; BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 5 B 63.89 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auf einer vergleichbaren Linie liegt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Behörde in Fällen, in denen ein Anspruch auf Akteneinsicht auf Grund spezieller Vorschrift nicht besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen über einen dahingehenden Antrag zu entscheiden hat, wenn der Betreffende ein - wie es hier nicht zweifelhaft sein kann - berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 5 B 63.89 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 E 889/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 5 B 63.89 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 21 E 1487/04 -, juris Rn. 33; VG Würzburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - W 3 K 16.885 -, juris Rn. 33; VG Augsburg, Urteil vom 12. Januar 2016 - Au 3 K 15.402 -, juris Rn. 20; VG Hannover, Beschluss vom 10. März 2015 - 10 B 1268/15 -, juris Rn. 5.

    vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 5 B 63.89 -, juris Rn. 3 f.

  • VG Hannover, 10.03.2015 - 10 B 1268/15

    Akteneinsicht in die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen

    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG, Beschluss vom 15.06.1989 - 5 B 63/89 - NJW 1989, 2960 f.).
  • VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die

    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63/89 - BVerwG NJW 1989, 2960 f.; vgl. auch Wiesner Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02

    Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft:

    Nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses besteht ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens (BVerwG, Beschluss vom 15.06.1989, Az: 5 B 63/89, Jurisdok. Nr. WBRE310165303; BVerwGE 69, 278 ff; BVerwGE 61, 15; BVerwGE 30, 154 ff; VGH München, NVwZ 1999, 889/890).
  • VG München, 30.04.2008 - M 18 E 08.1734

    Akteineinsicht in Akten des Jugendamtes bei Amtspflegschaft

    Auch besteht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens, wie hier, kein sonstiger (allgemeiner) Rechtsanspruch auf Akteneinsicht (BVerwG v. 15.6.1999, 5 B 63/89).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 3/03

    Verwaltungsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

  • VG Stuttgart, 07.07.2015 - 7 K 803/14
  • VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132

    Abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt

  • SG Düsseldorf, 29.10.2014 - S 2 KA 125/14

    Anspruch eines Arztes auf Ensicht in die Verwaltungsvorgänge bei beanstandeten

  • VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13

    Gebühren und Auslagen für die Gewährung einer Akteneinsicht durch eine Gemeinde

  • VG Aachen, 13.03.2003 - 2 L 168/03

    Zur Frage des Akteneinsichtsrechts des Kindesvaters in Jugendamtsakten

  • VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.205

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die

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