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   BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09   

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https://dejure.org/2010,14732
BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09 (https://dejure.org/2010,14732)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2010 - 5 B 66.09 (https://dejure.org/2010,14732)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 5 B 66.09 (https://dejure.org/2010,14732)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 4 SGB 9
    Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen; Kosten für Arbeitsassistenz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Pflichtgemäßes Ermessen des Integrationsamtes - Entscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Kosten einer Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen bzgl. eines Ermessensspielraums i.R.d. Entscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Kosten für eine Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte

  • rewis.io

    Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen; Kosten für Arbeitsassistenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen; Kosten für Arbeitsassistenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen bzgl. eines Ermessensspielraums i.R.d. Entscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Kosten für eine Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    Bereits aus dem Begriff der Kostenübernahme folgt, dass der Kostenübernahmeberechtigte - jedenfalls bei einer nicht pauschalierenden, betragsgenauen Abrechnung ("Spitzabrechnung") - nur die Kosten erstattet verlangen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind oder aufgrund einer entsprechenden Rechtspflicht tatsächlich (noch) entstehen können (s.a. Urteile vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53 sowie Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 10 B 2.02 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 10 B 2.02

    Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen; Berücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    Bereits aus dem Begriff der Kostenübernahme folgt, dass der Kostenübernahmeberechtigte - jedenfalls bei einer nicht pauschalierenden, betragsgenauen Abrechnung ("Spitzabrechnung") - nur die Kosten erstattet verlangen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind oder aufgrund einer entsprechenden Rechtspflicht tatsächlich (noch) entstehen können (s.a. Urteile vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53 sowie Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 10 B 2.02 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 3).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    Bereits aus dem Begriff der Kostenübernahme folgt, dass der Kostenübernahmeberechtigte - jedenfalls bei einer nicht pauschalierenden, betragsgenauen Abrechnung ("Spitzabrechnung") - nur die Kosten erstattet verlangen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind oder aufgrund einer entsprechenden Rechtspflicht tatsächlich (noch) entstehen können (s.a. Urteile vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53 sowie Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 10 B 2.02 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    Bereits aus dem Begriff der Kostenübernahme folgt, dass der Kostenübernahmeberechtigte - jedenfalls bei einer nicht pauschalierenden, betragsgenauen Abrechnung ("Spitzabrechnung") - nur die Kosten erstattet verlangen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind oder aufgrund einer entsprechenden Rechtspflicht tatsächlich (noch) entstehen können (s.a. Urteile vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206, vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 und vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53 sowie Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 10 B 2.02 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 3).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    An diesem Antrag muss sich der anwaltlich vertretene Kläger grundsätzlich festhalten lassen (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2002 - BVerwG 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 C 32.07 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    Die Beschwerde muss auch erfolglos bleiben, soweit der Kläger dahingehend verstanden werden möchte, dass er im Rahmen seiner Ausführungen zur Grundsatzrüge im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - (juris) eine Divergenzrüge erhebt (Beschwerdebegründung S. 15).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    An diesem Antrag muss sich der anwaltlich vertretene Kläger grundsätzlich festhalten lassen (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2002 - BVerwG 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 C 32.07 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
    An diesem Antrag muss sich der anwaltlich vertretene Kläger grundsätzlich festhalten lassen (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2002 - BVerwG 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 C 32.07 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 6.20

    Erreichen des Regelrentenalters schließt Übernahme der Kosten einer notwendigen

    Das so verstandene Klagebegehren hat sich auch nicht erledigt, weil dem Kläger in dem bezeichneten Zeitraum nach den aktenkundigen und nicht bestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, auf die dieser in der angegriffenen Entscheidung Bezug genommen hat, Aufwendungen für eine Arbeitsassistenzkraft entstanden sind, die Gegenstand eines Übernahmeanspruchs sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66.09 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 86.15

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen

    § 102 Abs. 4 SGB IX (juris: SGB 9) eröffnet für den darin geregelten Anspruch weder dem Grund noch der Höhe nach Ermessen (entgegen: OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, Behindertenrecht 2004, S. 84 f. = FEVS 55, S. 334 ff., VG Minden, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 7 K 7681/03 -, Behindertenrecht 2006, S. 175 f., Rn. 4 bei juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2002 - 5 VG 3700/2001 -, Behindertenrecht 2002, S. 218 ff., Rn. 25 bei juris; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rn. 6 bei juris und von OVG Schleswig, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, Rn. 26 bei juris).(Rn.52).

    Nicht angängig erscheint der Schluss, den hieraus andere Verwaltungsgerichte gezogen haben, in Ermangelung einer Verordnung stehe den Integrationsämtern ein Ermessen hinsichtlich der Höhe des Anspruchs zu (so aber OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, Behindertenrecht 2004, S. 84 f. = FEVS 55, S. 334 ff., VG Minden, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 7 K 7681/03 -, Behindertenrecht 2006, S. 175 f., Rn. 4 bei juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2002 - 5 VG 3700/2001 -, Behindertenrecht 2002, S. 218 ff., Rn. 25 bei juris; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rn. 6 bei juris und von OVG Schleswig, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, Rn. 26 bei juris).

  • VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.706

    Persönliches Budget

    Nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamtes für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mitteln Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz (vgl. § 17 Abs. 1a SchwbAV; BVerwG, B.v. 28.6.2010 - 5 B 66/09 - juris).

    cc) Die Frage, ob § 102 Abs. 4 SGB IX dem Beklagten hinsichtlich der Höhe der zu übernehmenden Kosten einen Ermessensspielraum einräumt, ist nicht abschließend geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2010 - 5 B 66/09 - juris, das diese Frage ausdrücklich offen lässt).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, aus dem Begriff der Kostenübernahme folge, dass der Berechtigte - jedenfalls bei einer nicht pauschalierenden, betragsgenauen Abrechnung - nur die Kosten erstattet verlangen kann, die ihm tatsächlich entstanden sind oder aufgrund einer entsprechenden Rechtpflicht tatsächlich (noch) entstehen können (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2010 - 5 B 66/09 - juris m.w.N.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem vorgenannten Beschluss hinsichtlich der Arbeitsassistenz auf eine Entscheidung Bezug genommen, die darauf abstellt, in welchem Umfang die Assistententätigkeit zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile im Arbeitsleben erforderlich ist und daran anknüpfend einen geltend gemachten Stundensatz von 9, 54 EUR als angemessen erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2013 - 12 BV.2757; VG München, B.v. 1.6.2005 - 5 B 66/09 - juris).

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 923/17

    Übernahme von Arbeitsassistenzkosten

    Es ist nicht ersichtlich, wie die begrenzten Mittel anders als mit einer Ermessensentscheidung des Integrationsamts sachgerecht verteilt werden könnten, solange diesbezüglich normative Vorgaben fehlen (OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 - FEVS 55, 334; VG Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003 - 7 K 2496/01 - Behindertenrecht 2003, 230; VG Minden, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 7 K 7681/03 - Behindertenrecht 2006, 175 und vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - Behindertenrecht 214, 213; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 - juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 - juris; a. A.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 - Behindertenrecht, 2015, 211 und Urteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 86/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 - juris; VG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 L 179/17 - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 100/16 - juris).
  • VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18

    Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der

    Während andere Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben regelmäßig als Ermessensleistungen ausgestaltet sind, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. ein Rechtsanspruch - ob nur dem Grunde nach oder auch im Umfang wurde in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 33; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 -, juris Rn. 32 ff.; gegen Ermessen und für gebundene Entscheidung sowohl hinsichtlich des Anspruchs dem Grunde nach als auch hinsichtlich des Anspruchsumfangs: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - 1687/01 -, juris Rn. 21; VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 -, juris Rn. 22; die Frage offenlassend: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 5 B 66/09 -, juris Rn. 5f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09

    Schwerbehinderter Mensch; blind; notwendige Arbeitsassistenz; Kostenübernahme;

    Nicht nachvollziehbar erscheint angesichts des klaren Wortlauts und der eindeutigen Systematik des § 102 SGB IX jedoch der Ansatz des Beklagten und auch des Verwaltungsgerichts, dass der Behörde hinsichtlich der Höhe der Mittel, die für eine notwendige Arbeitsassistenz übernommen werden, ein Ermessen zusteht (a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, FEVS 55, S. 334; offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rdnr. 6 bei Juris).
  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 100/16

    Gebärdendolmetscher; Notwendige Arbeitsassistenz

    Soweit teilweise vertreten wird, dem Integrationsamt stehe bei der Übernahme der Kosten hinsichtlich der Höhe ein Ermessen zu, teilt die Kammer diese Auffassung nicht (in diese Richtung etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 15.10.2003 - 2 B 304/03 -, FEVS 55, 334; VG Halle, Beschluss vom 8.12.2006 - 4 B 624/06 sowie Urteil vom 28.8.2008 - 4 A 49/07 - VG Minden, Beschluss vom 22.7.2004 - 7 K 7681/03 - VG Hamburg, Urteil vom 9.7.2002 - 5 VG 3700/2001, zitiert jeweils nach juris; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Auflage, 2015, § 33 SGB IX, Rn. 221; Kossens in: Kossens/Heide/Maaß, SGB IX, Kommentar, 3. Auflage, 2009, § 102, Rn. 32. Das BVerwG hat diese Frage in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 5 B 66/09 -, juris, offengelassen.).
  • VGH Hessen, 15.12.2016 - 10 B 2438/16

    Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen - Erreichen der Regelaltersgrenze

    Während andere Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben regelmäßig als Ermessensleistungen ausgestaltet sind, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX ein Rechtsanspruch jedenfalls dem Grunde nach (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 33; VG Minden, Beschluss vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - juris Rn. 7; für Ermessen hinsichtlich der Leistungshöhe: VG Minden, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 7 K 7681/03 - juris; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 - juris Rn. 32 ff.; gegen Ermessen und für gebundene Entscheidung sowohl hinsichtlich des Anspruchs dem Grunde nach auch als hinsichtlich des Anspruchsumfangs: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - 1687/01 - juris Rn. 21; VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 - juris Rn. 22; die Frage offen lassend: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 5 B 66/09 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 11.1280

    Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; nebenberufliche selbständige

    Dieser ist, bei betragsgenauer Abrechnung, auf die Höhe der tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten begrenzt, denn nur bei diesen Kosten kann sich die Frage der Notwendigkeit sinnvoll stellen (vgl. BVerwG vom 28.6.2010 Az. 5 B 66/09 ).

    Die Frage ob hierdurch die Entscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Kosten in das pflichtgemäße Ermessen des Integrationsamtes gestellt ist (offen gelassen in BVerwG vom 28.6.2010 a.a.O.), kann vorliegend mangels Förderfähigkeit der geltend gemachten Kosten dahinstehen.

  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 3 K 15.163

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für Schwerbehinderten

    Während andere Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben regelmäßig als Ermessensleistungen ausgestaltet sind, besteht also auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX ein Rechtsanspruch jedenfalls dem Grunde nach (ebenso VG Augsburg, U.v. 9.10.2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 33; VG Minden, B.v. 11.8.2014 - 6 K 314/14 - juris Rn. 7; für Ermessen hinsichtlich der Leistungshöhe: VG Minden, B.v. 22.7.2004 - 7 K 7681/03 - juris; VG Halle, U.v. 28.8.2008 - 4 A 49/07 - juris Rn. 32 ff.; gegen Ermessen und für gebundene Entscheidung sowohl hinsichtlich des Anspruchs dem Grunde nach als auch hinsichtlich des Anspruchsumfangs: OVG Berlin-Brandburg, U.v. 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 - juris Rn. 13; VG Stade, U.v. 25.6.2003 - 4 A 1687/01 - juris Rn. 21; VG Schleswig-Holstein, U.v. 27.8.2003 - 15 A 267/01 - juris; die Frage offen lassend: BVerwG, B.v. 28.6.2010 - 5 B 66/09 - juris Rn. 5 f.).
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