Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.06.2014

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   BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13   

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BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13 (https://dejure.org/2014,17128)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 5 B 75.13 (https://dejure.org/2014,17128)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 5 B 75.13 (https://dejure.org/2014,17128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in einer Medizinischen Rehabilitationsklinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in einer Medizinischen Rehabilitationsklinik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.

    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Es ist weder vom Beklagten vorgetragen noch ersichtlich, dass diese tatrichterliche Würdigung des Vorbringens des Beklagten und des von ihm vorgelegten Schreibens Denkgesetze verletzen oder aus anderen Gründen revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne einen vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 - juris Rn. 34 sowie Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12 und vom 8. Juli 2016 - 2 B 64.15 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12 und vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2012 - 5 B 53.11 - juris Rn. 6 und vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Auswirkungen einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Wohnnutzung auf das

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2012 - 5 B 53.11 - juris Rn. 6 und vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2020 - 5 B 25.19

    Keine grundsätzliche Bedeutung durch bloße Kritik an der Sachverhaltswürdigung

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 5 C 17.16 - juris Rn. 8 und Beschluss vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2023 - 5 B 20.22

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    Aus den vorgenannten Gründen schiede auch - sofern die Beschwerde ihre Rüge so verstanden wissen möchte - eine hinreichende Darlegung der Verletzung des Aufklärungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) aus (vgl. zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen allgemein BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m. w. N. sowie im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen bei der Rüge angeblich unzulässig unterbliebener Sachverständigengutachten: BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung

    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne einen vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 - juris Rn. 34 sowie Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12 und vom 8. Juli 2016 - 2 B 64.15 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Die Beschwerde legt nicht hinreichend dar, warum das Berufungsgericht insoweit eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch genommen haben oder seine diesbezügliche Sachkunde sonst ernstlich zweifelhaft sein soll (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1997 - 1 B 224.97 - juris Rn. 6 und vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

    Insofern ist aber anerkannt, dass ein solcher Antrag auf Sachverständigenbeweis nach tatrichterlichem Ermessen gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO oder mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei abgelehnt werden darf (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 2001, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, Rn. 10, sowie vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 -, juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 21.10.2014 - 2 A 368/14

    Anforderungen an das rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.6.2014 - 5 B 75/13 -, bei juris (m.w.N.)) Die Hinweispflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2014 - 2 A 759/14

    Untersagung des Betriebs eines Edelstahlaußenkamins aus bauordnungsrechtlichen

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   BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.

    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Es ist weder vom Beklagten vorgetragen noch ersichtlich, dass diese tatrichterliche Würdigung des Vorbringens des Beklagten und des von ihm vorgelegten Schreibens Denkgesetze verletzen oder aus anderen Gründen revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [272] = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 [n. F.] VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).
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