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   BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04   

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https://dejure.org/2004,15459
BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04 (https://dejure.org/2004,15459)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2004 - 5 B 80.04 (https://dejure.org/2004,15459)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 5 B 80.04 (https://dejure.org/2004,15459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Rechtsgrundlage eines Übergangs der vertraglich begründeten Pflichten eines Trägers der Jugendhilfe ; Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einem Träger der Jugendhilfe und einer Pflegeperson; Verpflichtung zur Zahlung eines besonderen Erziehungsgeldes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04
    Für eine Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge der Beklagten in vertraglich begründete Pflichten gibt auch das von der Klägerin herangezogene Urteil des Senats vom 29. Januar 2004 ( BVerwG 5 C 9.03 FEVS 55, 310) nichts her, das sich zu dem Begriff der Leistung, an deren Beginn § 86 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen, sowie der Frage verhält, unter welchen Voraussetzungen bei einer geänderten Hilfegewährung im Rahmen eines einheitlichen, ununterbrochenen Hilfeprozesses eine zuständigkeitsrechtlich "neue" Leistung beginnt.
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei geklärt, dass eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger auch in dessen Leistungsablehnung bestehen kann (BVerwGE 117, 179).
  • BVerwG, 06.04.1992 - 7 B 47.92

    Funktionsnachfolge - Rechtsnachfolge - Übernahme von Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04
    Der Zuständigkeitswechsel bewirkt auch keine umfassende Funktionsnachfolge in die das jugendhilferechtliche Rechtsverhältnis betreffenden Rechte und Pflichten; im Übrigen wäre selbst eine Funktionsnachfolge nicht notwendig mit einer Rechtsnachfolge verbunden, da sich Funktionen (Aufgaben) nämlich sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich übernehmen lassen, ohne gleichzeitig in die aus einer früheren Aufgabenerfüllung erwachsenen Rechte und Pflichten einzutreten (BVerwG, Beschluss vom 6. April 1992 BVerwG 7 B 47.92 Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 3).
  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen

    so bereits BVerwG, Beschluss vom 9.12.2004 - 5 B 80.04 -, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 27.5.2004 - 12 B 00.2002; juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 12 A 2344/22
    Soweit die Beklagte zur weiteren Begründung aus diversen weiteren Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 5 B 80.04 -, juris Rn. 6; OVG Saarl., Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, juris Rn. 64) sowie aus Literatur (Bohnert, in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 86 Rn. 66) zitiert, fehlt es ebenso gänzlich an einer Subsumtion des vorliegenden Sachverhalts.
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 12 B 08.2007

    Kinder- und Jugendhilferecht

    1.4.3 Wegen § 86c Satz 1 SGB VIII ist es für den hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht maßgeblich, dass nach Darstellung des Beklagten in seiner Berufungsbegründung vom 20. August 2008 die Mutter des K. möglicherweise ab dem 1. Februar 2004 einen oder mehrere (neue) gewöhnliche Aufenthalte begründet hat, denn die örtliche Zuständigkeit des Beklagten bestand gleichwohl fort, weil ein anderer Leistungsträger die Leistung bis zum 1. August 2005 nicht fortgesetzt hat (vgl. dazu BVerwG vom 9.12.2004 Az. 5 B 80.04).
  • BSG, 18.08.2017 - B 8 SO 36/17 B

    Kinder- und Jugendhilfe; Grundsatzrüge; Genügen der Darlegungspflicht;

    Ebenso wie ein Zuständigkeitswechsel keine gesetzesunmittelbare Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge des zuständig gewordenen Trägers in die Rechte und Pflichten des bisher zuständigen örtlichen Trägers bewirke (BVerwG, Beschluss vom 9.12.2004 - 5 B 80/04), scheide eine Zurechnung von Erklärungen des bisher zuständigen Jugendhilfeträgers zu dem zuständig gewordenen Träger aus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2017 - L 8 SO 254/12
    So wie ein Zuständigkeitswechsel keine gesetzesunmittelbare Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge des zuständig gewordenen Trägers in die Rechte und Pflichten des bisher zuständigen örtlichen Trägers bewirkt (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 5 B 80/04 - juris Rn. 6), scheidet eine Zurechnung von (späteren) Erklärungen des bisher zuständigen Jugendhilfeträgers - hier der Stadt Würzburg - zu dem zuständig gewordenen Träger - hier dem Kläger - aus.
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