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   BVerwG, 16.08.1989 - 5 B 87.89   

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https://dejure.org/1989,8651
BVerwG, 16.08.1989 - 5 B 87.89 (https://dejure.org/1989,8651)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 (https://dejure.org/1989,8651)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1989 - 5 B 87.89 (https://dejure.org/1989,8651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten - Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1190, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 5 B 87.89
    Gegen die Sachdienlichkeit spricht es allerdings, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne daß dafür das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung verwertet werden könnte (Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Sachdienlichkeit ist anzunehmen, wenn der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 -, juris, Rn. 22) und die Klageänderung die endgültige Beilegung des Streits fördert (BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 -, BeckRS 1989, 31231231).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Als sachdienlich ist eine Klageänderung in der Regel anzusehen, wenn sie der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1984, aaO Rn. 22) und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2009 - 2 O 22/09

    Übergang von Untätigkeitsklage auf Verpflichtungsklage

    Gegen die Sachdienlichkeit spricht es allerdings, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1989 - 5 B 87.89 -, VBlBW 1990, 56).
  • VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023

    Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden

    Wesentliches Kriterium für die Sachdienlichkeit ist die Prozesswirtschaftlichkeit (BVerwG, B.v. 16.8.1989 - 5 B 87.89 - BeckRS 1989, 31231231).

    Ein "völlig neuer Streitstoff", für den das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden könnte, scheidet mithin aus (BVerwG, B.v. 16.8.1989 - 5 B 87.89 - BeckRS 1989, 31231231).

  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

    Die Änderung des maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage hätte einen komplexen, überwiegend eigenständigen und mit neuen Streitfragen verbundenen Streitstoff zur Folge, dessen Einbeziehung in das laufende Klageverfahren nach dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit, der die dem Gericht obliegende Beurteilung der Sachdienlichkeit wesentlich prägt (vgl. Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O.), unter den gegebenen Umständen nach Einschätzung des Gerichts nicht in Betracht kommt (vgl. für das Kriterium der Komplexität des Streitstoffs ausdrücklich auch BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - BVerwG 5 B 87.89 -, BeckRS 1989, 31231231).
  • OVG Bremen, 14.10.2009 - 1 S 331/09

    Untätigkeitsklage; Klageänderung; Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit

    Die Sachdienlichkeit wird durch Gründe der Prozessökonomie bestimmt (BVerwG, Urt. v. 27.02.1970 - IV C 28.67 - NJW 1970, 1564; Beschl. v. 16.08.1989 - 5 B 87/89 - ; Ortloff/Riese, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 2 und 61 zu § 91 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21

    Zulassung eines anthroposophischen Vereins als Träger des Freiwilligen

    Der Beklagte hat der Klageerweiterung nicht widersprochen; sie ist auch sachdienlich, da der Streitstoff im Wesentlichen der Gleiche bleibt und durch die Klageerweiterung ein weiterer Prozess vermieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56, Urteil vom 15.03.1984 - 2 C 24.83 - juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 S 1463/19 - juris Rn. 22; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 91 Rn. 19).
  • VG Köln, 18.02.2016 - 7 K 5692/14
    Gegen die Sachdienlichkeit spricht es, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte, vgl. BVerwG, Urteile vom 16.08.1989 - 5 B 87/89 - und vom 25.06.2009 - 9 B 20/09 -.
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