Rechtsprechung
ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einsicht in elektronische Betriebsratsunterlagen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 34 BetrVG
Einsicht in elektronische Betriebsratsunterlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugriffsrechte und Verwertungsrechte des Arbeitgebers für die auf dem Betriebsratslaufwerk abgespeicherten Daten
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Einsichtsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich der Daten auf dem Betriebsratslaufwerk
- anwalt.de (Kurzinformation)
Daten auf dem Betriebsratslaufwerk sind für den Arbeitgeber unantastbar
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11
- ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11
- ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11
- LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 11/12
- LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 87/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 - juris) sind auf Datenspeichern elektronisch gespeicherte Dateien Unterlagen iSd. § 34 Abs. 3 BetrVG.
- ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11
Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber die Einsichtnahme in Protokolldateien für …
In dem vom Arbeitgeber angestrengten Beschlussverfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14/11 wurde der Antrag auf Feststellung, dass die Auswertung und Verwertung der vorgefundenen Daten nicht der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, hilfsweise die Zustimmung des Betriebsrates zur Auswertung und Verwertung zu ersetzen, zurückgewiesen, weil dem Arbeitgeber ein entsprechendes Auswertungs- und Verwertungsrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zustehe.Das Arbeitsgericht Wesel hatte bereits in seinem Beschluss vom 15.09.2011 in dem Verfahren 5 BV 14/11 ausgeführt, dass es sich bei den Dateien auf dem Betriebsratslaufwerk um Unterlagen i. S. d. § 34 Abs. 3 BetrVG handelt, und dass ausschließlich die Mitglieder des Betriebsrates ein Zugriffsrecht auf diese Dateien haben.
Rechtsprechung
ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- arbeitsrechtsiegen.de
Einsichtsrecht des Arbeitgebers in elektronische Betriebsratsunterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einsicht in elektronische Betriebsratsunterlagen?
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11
- ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11
- ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11
- LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 11/12
- LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 87/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 - juris) sind auf Datenspeichern elektronisch gespeicherte Dateien Unterlagen iSd. § 34 Abs. 3 BetrVG.
- LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 87/11
Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen - keine Protokolldateien …
Sie beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.September 2011 (Az.: 5 BV 14/11) aufzuheben und.
Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 14/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 14/11
- LAG Hamm, 19.09.2011 - 13 TaBV 62/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 19.09.2011 - 13 TaBV 62/11
Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung der Einigungsstelle
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 02.08.2011 - 5 BV 14/11 - wird zurückgewiesen.