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   OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15   

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https://dejure.org/2015,30648
OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15 (https://dejure.org/2015,30648)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2015 - 5 Bs 135/15 (https://dejure.org/2015,30648)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2015 - 5 Bs 135/15 (https://dejure.org/2015,30648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 WaffG 2002, § 36 WaffG 2002, § 37 WaffG 2002, § 45 WaffG 2002
    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Zuverlässigkeitsmängel eines Waffenbesitzers

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzuverlässigkeit bei nachlässigem Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Zuverlässigkeitsmängel eines Waffenbesitzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jäger vergisst seinen Waffenkoffer auf dem Gehweg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Stehenlassen eines Waffenkoffers auf einem Gehweg

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Waffenkoffer auf dem Gehsteig - Jäger vergisst den Waffenkoffer neben dem Auto und fährt ohne ihn zur Jagd

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Stehenlassen eines Waffenkoffers auf einem Gehweg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko kann nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O., Rn. 10; Urt. v. 22.10.2014, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19).

    Maßgeblich ist es, ob das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, a. a. O., Rn. 19).

    Es handelt sich dabei nicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, a. a. O., Rn. 19).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Eine "Tatsache" im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG kann durchaus bereits ein erstmaliger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG sein, sofern dieser darauf hindeutet, dass der Waffenbesitzer mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erneut nicht ordnungsgemäß mit Waffen oder Munition umgehen wird; eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, NVwZ-RR 1995, 143, juris Rn. 10).

    Das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko kann nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O., Rn. 10; Urt. v. 22.10.2014, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Allein der fehlerhafte Umgang mit Munition kann ohne weiteres die Annahme rechtfertigen, dass der Besitzer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder nicht sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.12.2014, 21 ZB 14.1512, juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 21 ZB 14.2236

    Aufbewahrung eines geladenen Revolvers in der Schublade eines Nachtkästchens

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Dem entspricht die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa VGH München, Beschl. v. 20.5.2015, 21 ZB 14.2236, juris Rn. 15; Beschl. v. 23.5.2014, 21 CS 14.916, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2010, 11 LA 389/09, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Dem entspricht die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa VGH München, Beschl. v. 20.5.2015, 21 ZB 14.2236, juris Rn. 15; Beschl. v. 23.5.2014, 21 CS 14.916, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2010, 11 LA 389/09, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Dem entspricht die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa VGH München, Beschl. v. 20.5.2015, 21 ZB 14.2236, juris Rn. 15; Beschl. v. 23.5.2014, 21 CS 14.916, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2010, 11 LA 389/09, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 25.11.2009 - 3 Bs 80/09

    Zum gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG i. V. m. mit den Vorschlägen aus dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013, S. 57 ff.), Abschnitte 1.5, 20.3 und 50.2.; ergänzend wird auf die insoweit bereits vorliegende Rechtsprechung des Beschwerdegerichts Bezug genommen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2009, GewArch 2010, 112, juris Rn. 12 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Hierzu zählen jedoch auch die vom Verwaltungsgericht unberücksichtigt gelassenen, auf den Waffenbesitzkarten eingetragenen Wechselsysteme und -läufe (BayVGH, Beschluss vom 27.09.2018 - 21 ZB 15.2305 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 08.01.2016 - 21 CS 15.2465 -, juris Rn. 29; HambOVG, Beschluss vom 07.08.2015 - 5 Bs 135.15 -, GewArch 2016, 31 ).
  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Abzugrenzen ist dies von Verhalten, das als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.8.2015, 5 Bs 135/15, juris Rn. 16; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.8.2011, 1 S 1391/11, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Hierbei ist zu beachten, dass eine Annahme der Wiederholung umso mehr gerechtfertigt ist, je mehr in dem nachgewiesenen Verhalten eine allgemeine Distanz des Betroffenen zu den gesetzlich, insbesondere waffenrechtlich begründeten (Sorgfalts-)Pflichten zum Ausdruck kommt; je geringfügiger der Verstoß ist, umso eher kann die schlichte Annahme einer Wiederholung verneint werden (zu Bagatellverstößen vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19; SächsOVG, B.v. 3.5.2022 - 6 B 118/22 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, B.v. 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12).
  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Eine solche "Tatsache" kann durchaus bereits ein erstmaliger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 WaffG (vgl. wortlautgleich § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG a.F.) sein, sofern dieser darauf hindeutet, dass der Waffenbesitzer mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erneut nicht ordnungsgemäß mit Waffen oder Munition umgehen wird; eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215/93 -, juris, Rn. 10; HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 16).

    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts handelt, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30/13 -, juris, Rn. 19; HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 19 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 21 ZB 14.2236 -, juris, Rn. 15); eine solche kann insbesondere bei einer brenzligen, hektischen oder sonst ungewöhnlichen Situation anzunehmen sein, die das (einmalige) Fehlverhalten des Betroffenen in einem erheblich milderen Licht erscheinen lässt (vgl. dazu HambOVG, a.a.O., Rn. 20).

  • VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von

    Eine "Tatsache" kann durchaus bereits ein erstmaliger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG sein, sofern dieser darauf hindeutet, dass der Waffenbesitzer mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erneut nicht ordnungsgemäß mit Waffen oder Munition umgehen wird; eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist insoweit nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215/93 -, juris, Rn. 10; HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 16).

    Ebenso läge keine brenzlige, hektische oder sonst ungewöhnliche Situation vor, die das Fehlverhalten des Antragstellers in einem erheblich milderen Licht erscheinen ließe (vgl. HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 20).

    Nach Nr. 50.2 ist im Hauptsacheverfahren bei Streitigkeiten wegen einer Waffenbesitzkarte (einschließlich einer eingetragenen Waffe) von dem Auffangwert von je 5.000,00 EUR auszugehen, für jede weitere Waffe (auch soweit diese in zusätzlichen Waffenbesitzkarten eingetragen sind; vgl. HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, BeckRS 2015, 54692, Rn. 24) - hier insgesamt 28 weitere Eintragungen in den Waffenbesitzkarten - sind je 750, 00 EUR in Ansatz zu bringen (insgesamt 21.000,00 EUR).

  • VG Gera, 24.11.2022 - 1 E 954/22

    Tötung eines wildernden Hundes ohne schriftliche Genehmigung der unteren

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 1 B 215/93 - HambOVG, Beschluss vom 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts handelt, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 30/13 - HambOVG, Beschluss vom 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Eine solche kann insbesondere bei einer brenzligen, hektischen oder sonst ungewöhnlichen Situation anzunehmen sein, die das (einmalige) Fehlverhalten des Betroffenen in einem erheblich milderen Licht erscheinen lässt (vgl. dazu HambOVG, Beschluss vom 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 -, zitiert nach Juris).

  • VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21

    Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 B 36.13 - , juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 20 B 1740/19 -, juris Rn. 19; Hamb. OVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 21 ZB 14.2236 -, juris Rn. 15.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 6 S 1792/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Anforderungen an den sachgemäßen Umgang

    Anderes kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 30.13 -, BVerwGE 150, 196 ; HambOVG, Beschluss vom 07.08.2015 - 5 Bs 135/15 -, GewArch 2016, 31 ; OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2020 - 20 B 1740/19 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 20 B 1740/19

    Widerruf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, BVerwGE 150, 196; Hamb. OVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2021 - 17 L 274/21

    Aufbewahrung Schusswaffen Sorgfaltsanforderungen Waffenbesitzkarte

    Nach dem gegenwärtigen gerichtlichen Erkenntnisstand ist die vorstehend dargelegte Sorgfaltspflichtverletzung des Antragstellers auch nicht als eine sog. situative Nachlässigkeit minderen Gewichts zu bewerten, die nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober .2014 - 6 C 30/13 -, juris, RdNr. 19; OVG Hamburg, Beschluss vom 07. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, RdNr. 19 f; OVG Münster, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 20 B 1740/19 - n.v., bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte und die Prognose seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im vorliegenden Einzelfall nicht tragen würde.
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
  • OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21

    Verstoß gegen die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VG Düsseldorf, 24.05.2023 - 22 L 1071/23
  • VG Düsseldorf, 26.07.2023 - 22 L 1044/23
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