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   OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10   

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OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 (https://dejure.org/2010,2583)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 (https://dejure.org/2010,2583)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 (https://dejure.org/2010,2583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagerecht eines anerkannten Naturschutzvereins bei Unterbleiben der Beteiligung an einem Planfeststellungsverfahren aufgrund der alleinigen Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens; Anwendung der Umgehungsrechtsprechung in Fällen der Unmöglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagerecht eines anerkannten Naturschutzvereins bei Unterbleiben der Beteiligung an einem Planfeststellungsverfahren aufgrund der alleinigen Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens; Anwendung der Umgehungsrechtsprechung in Fällen der Unmöglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg nach Altona

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg nach Altona

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 477 (Ls.)
  • DVBl 2010, 665
  • DÖV 2010, 617
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
    Die sog. Umgehungsrechtsprechung, wonach einem anerkannten Naturschutzverein ein Klagerecht zuerkannt wird, wenn seine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an einem Planfeststellungsverfahren deshalb unterblieben ist, weil anstelle dieses Verfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde (zuletzt BVerwG, Urt. v. 7.12.2006, BVerwGE 127, 208), muss weiterhin jedenfalls für solche Fälle gelten, in denen keine Möglichkeit besteht, die Verletzung von Beteiligungsrechten im Rahmen einer altruistischen Verbandsklage geltend zu machen.

    Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7.12.2006 (BVerwGE 127, 208) entschieden, dass das Recht eines anerkannten Naturschutzvereins auf Beteiligung in Planfeststellungsverfahren verletzt werde, wenn die zuständige Behörde ein Vorhaben nicht im Wege eines Planfeststellungsverfahrens, sondern in Form einer nicht mitwirkungsbedürftigen Plangenehmigung zulässt, weil sie die rechtlichen und naturschutzfachlichen Voraussetzungen, unter denen nach einer Vorprüfung des Einzelfalls von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und damit von einem Planfeststellungsverfahren abgesehen werden darf, verkannt hat.

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
    Gleichwohl entspricht es der derzeitigen Rechtsprechung, dass die UVP-Vorprüfung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und sogar noch während des laufenden gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (BVerwG, Urt. v. 20.8.2008, BVerwGE 131, 352, 359).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
    Die Rechtsprechung hat für Fälle, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins an einem Planfeststellungsverfahren deshalb unterblieben ist, weil anstelle dieses Verfahrens rechtswidrig lediglich ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist, dem Naturschutzverein ein Klagerecht wegen der Verletzung seiner Beteiligungsrechte zuerkannt, die ihm im Planfeststellungsverfahren zugestanden hätten (sog. Umgehungsrechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, BVerwGE 87, 62; Urt. v. 14.5.1997, BVerwGE 104, 367, 372).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
    Die Rechtsprechung hat für Fälle, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins an einem Planfeststellungsverfahren deshalb unterblieben ist, weil anstelle dieses Verfahrens rechtswidrig lediglich ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist, dem Naturschutzverein ein Klagerecht wegen der Verletzung seiner Beteiligungsrechte zuerkannt, die ihm im Planfeststellungsverfahren zugestanden hätten (sog. Umgehungsrechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, BVerwGE 87, 62; Urt. v. 14.5.1997, BVerwGE 104, 367, 372).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
    d) Keiner Entscheidung bedarf es im vorliegenden Eilverfahren, ob es für die "Erheblichkeit" der Umweltauswirkungen i.S. des § 3c Satz 1 UVPG bereits ausreichend ist, wenn ein Vorhaben überhaupt irgendwelche nicht vermeidbaren nachteiligen Auswirkungen haben könnte, die mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind, wie der Antragsteller unter Hinweis auf das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13.12.2007, BVerwGE 130, 83, 93) meint.
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Denn es erscheint kaum ein der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterliegendes Vorhaben der Fachplanung denkbar, das nicht jedenfalls abwägungserhebliche Umweltauswirkungen hat (zweifelnd daher etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 - NordÖR 2010, 206 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    aa) Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler, welche die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung ausschließen, liegen vor, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.2.2016 - 3 S 2225/15 - BauR 2016, 1148; Urt. v. 25.9.2010 - 10 S 731/12 - DVBl. 2012, 1506; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 Bs 24/10 - UPR 2010, 445).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Bei einem solchen Verständnis des Begriffs der nachteiligen Umweltauswirkungen würde das Instrument der Vorprüfung die ihm zugedachte verfahrenslenkende Funktion weitestgehend verlieren (vgl. auch HambOVG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 -, UPR 2010, 455, juris Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Vorprüfung entweder auf Ermittlungsfehlern beruht, die auf die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses durchschlagen, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt (vgl. BayVGH, Beschluss 11. März 2014 - 22 ZB 13.2381 -, juris; OVG Münster, Urteil vom. 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09.AK -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 -, UPR 2010, 455).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Bei einem solchen Verständnis des Begriffs der nachteiligen Umweltauswirkungen würde das Instrument der Vorprüfung die ihm zugedachte verfahrenslenkende Funktion weitestgehend verlieren und darüber hinaus für die Plangenehmigung, die zur Voraussetzung hat, dass "nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben" (§ 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, VwVfG.NRW.) kaum noch ein Anwendungsbereich verbleiben (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 - NordÖR 2010, 206 - juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler, welche die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung ausschließen, liegen danach vor, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2012 - 10 S 731/12 - DVBl 2012, 1506; Beschl. v. 23.2.2016 - 3 S 2225/15 -, BauR 2016, 1148; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 Bs 24/10 - UPR 2010, 455).
  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

    Eine ins Detail gehende Untersuchung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen tatsächlich vorliegen, soll erst mit der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 69-71 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4599, S. 95; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 60; Gassner, UVPG, 1. Aufl. 2006, § 3c UVPG Rn. 8).

    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt hat (zur Erheblichkeit: BVerwG, Urteil vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352-369, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83-112, juris, Rn. 34; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 20).

    Die Kontrolle der "Nachvollziehbarkeit" des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung (§ 3a Satz 4 UVPG) bedeutet, dass das Ergebnis der behördlichen Prognose durch ein Gericht nicht auf materielle Richtigkeit, sondern lediglich auf Plausibilität zu überprüfen ist (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19).

    Die Kammer folgt daher in dem vorliegenden Verfahren der vorstehenden Rechtsprechung, wobei es hier keiner Entscheidung bedarf, ob die der Behörde mit Blick auf die Sachverhaltsermittlung eingeräumte Einschätzungsprärogative in dem zugestandenen Umfang tatsächlich von § 4a Abs. 2 UmwRG gedeckt ist und ob eine Rechtsprechung, die das Vorliegen von Rechtsfehlern, welche die Nachvollziehbarkeit ausschließen, auf die Fälle beschränkt, dass die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19), mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) vereinbar ist (zur Nichtanwendung von § 46 VwVfG i.R.d. § 4 UmwRG: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N.; s.a. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12 Gemeinde Altrip u.a. -, ECLI:EU:C:2013:712, juris, Rn. 42 ff.).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Maßgeblich ist insoweit das materielle Zulassungsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, 4 C 36.13, BVerwGE 151, 138, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2018, 1 Bs 248/17, juris Rn. 39; Beschl. v. 24.2.2010, 5 Bs 24/10, NordÖR 2010, 206, juris Rn. 20 ff.; eingehend hierzu auch Sangenstedt in: Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 3c UVPG Rn. 25-27 [Kommentierungsstand Oktober 2003]).

    - Auch der Verlust von Biotopen unterschiedlich hoher Bedeutung durch Überbauung (vgl. die Auflistung im Planergänzungsbeschluss vom 28. März 2018, S. 18) sowie auf den Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen (vgl. Erläuterungsbericht, Antragsunterlage 2, S. 55) sprechen für eine Erheblichkeit im Sinn von § 3c Satz 1 a.F. UVPG; hieran ändern die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen nichts, da sie nicht zu den Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen gehören (vgl. Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 5 n.F. UVPG, BT-Drs. 18/11499, S. 79; ebenso Tepperwien in: Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG, 2018, § 7 UVPG Rn. 10); eher sind sie geeignet, die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zu unterstreichen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2010, 5 Bs 24/10, NordÖR 2010, 206, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler, welche die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung ausschließen, liegen vor, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2010 - 10 S 731/12 - DVBl 2012, 1506; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.2.2010 - 5 Bs 24/10 - UPR 2010, 445).
  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

    Gerade dieser frühe Zeitpunkt ist es, der es rechtfertigt, dass über die Frage der UVP-Pflichtigkeit nach einer nur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen entschieden werden darf (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 -, juris Rn. 18).

    Die UVP-Vorprüfung ist auch inhaltlich nach dem durch § 3a Satz 4 UVPG a. F. begrenzten gerichtlichen Kontrollmaßstab plausibel und ohne erhebliche und schwerwiegende Ermittlungsfehler, die auf das Ergebnis durchschlagen können oder es als außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegend erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 28 = DVBl. 2012, 1506; Beschl. v. 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, juris Rn. 41; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Februar 2010 - 5 Bs 24/10 -, juris Rn. 19 = UPR 2010, 455; NdsOVG, Urt. v. 13. Oktober 2016 - 7 KS 3/13 -, juris Rn. 43 = DVBl. 2017, 262).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17

    Windenergieanlagen bei Metzenhausen dürfen errichtet werden -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 3 S 337/16

    § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB als eigenständige, unabhängig von §§ 29 ff. BauGB zu

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3063/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3062/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • VG Aachen, 05.09.2016 - 6 K 421/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VG Stade, 15.09.2014 - 1 A 2114/12

    Anspruch auf Aufhebung eines luftverkehrsrechtlichen Negativattestes bei einem

  • VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 1 B 10249/14

    Allgemeine Vorprüfung, Artenschutz, Besorgnispotential, eigene Information,

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

  • VG Düsseldorf, 03.04.2017 - 28 K 5145/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2012 - 8 B 1401/11

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 8 B 143/11

    Eilverfahren des BUND gegen Biogasanlage in Dorsten bleibt ohne Erfolg

  • VG Aachen, 23.03.2015 - 6 L 76/15

    Immissionsschutzrecht; Drittschutz; Windenergieanlage;

  • VGH Bayern, 14.09.2011 - 9 N 10.2275

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan der

  • VG Aachen, 16.01.2014 - 6 K 1584/12

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Drittanfechtung; Drittschutz;

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