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   BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89   

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https://dejure.org/1992,622
BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89 (https://dejure.org/1992,622)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 5 C 11.89 (https://dejure.org/1992,622)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 5 C 11.89 (https://dejure.org/1992,622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Minderjährigen gegen seine Eltern auf Zahlung des Prozeßkostenvorschusses

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Therapiekosten - Behandlungskosten - Eingliederungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 114
  • NJW 1993, 3009
  • NJW 1993, 3010
  • NVwZ 1994, 78 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 540 (Ls.)
  • DVBl 1993, 780
  • DÖV 1993, 667
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89
    Diese Regelung betrifft vielmehr (nur) das Wahlrecht des Hilfesuchenden in bezug auf die Gestaltung der Hilfe bei Alternativen der Bedarfsdeckung, sie betrifft also das »Wie« der Hilfeleistung, nicht deren »Ob« (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 5 C 85.80 - [FEVS 31, 221/224]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1988 - 8 A 2436/86

    Kostenübernahme für Privatunterricht an Geistigbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89
    Die vom Verwaltungsgericht für seine abweichende Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des für seinen Bereich zuständigen Oberverwaltungsgerichts (OVG Münster, Urteil vom 19. Juli 1988 - 8 A 2436/86 - [OVGE 40, 137]), die sich mit der Auslegung des Begriffs der »angemessenen Schulbildung« im Rahmen der Eingliederungshilfe befaßt (aaO., S. 142 f.), betrifft den - hier nicht gegebenen - Fall, daß die Hilfegewährung bereits vom Gesetzgeber (ausdrücklich) an das Merkmal der »Angemessenheit« geknüpft ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 6 S 2598/94

    Eingliederungshilfe für Hörbehinderten: Übernahme der Kosten für ein

    Damit ist ihm nach § 39 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 1 BSHG Eingliederungshilfe zu gewähren, d.h. er hat einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe dem Grunde nach (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1966, BVerwGE 25, 28 u. v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/115; Urt. d. Senats v. 20.12.1995 - 6 S 1458/93 - u. v. 31.01.1996 - 6 S 494/93; Gottschick/Giese, BSHG, 9. Aufl., § 4 RdNr. 5; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 4 RdNr. 5), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der Eingliederungshilfe bei ihm vorliegen.

    Die Frage, ob dem Kläger Hilfe zu gewähren ist, ist daher aus Rechtsgründen zu bejahen (zum "Ob" der Hilfegewährung vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1966, BVerwGE 25, 28; v. 11.02.1982 - 5 C 85.80 -, FEVS 31, 221/224; v. 26.10.1989 - 5 C 30.86 -, FEVS 39, 93/96 sowie v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/116).

    Bei Eingliederungshilfemaßnahmen ist es dabei grundsätzlich ausgeschlossen, einen gesetzlich bestehenden Anspruch wegen der hohen Kosten nach dem Gedanken der Mittel-Zweck-Relation auszuschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/115 und v. 31.08.1996, BVerwGE 25, 28/31).

    Vielmehr gilt, daß in den Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind, auf sie nach § 4 Abs. 1 S. 1 BSHG ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, a.a.O.).

    Allerdings muß der sozialhilferechtliche Bedarf in einem an § 1 Abs. 2 BSHG orientierten angemessenen Verhältnis zum erreichbaren Erfolg der Eingliederungsmaßnahme stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, a.a.O., S. 117).

    Wie dargelegt, gilt vielmehr, daß ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht wegen der hohen Kosten ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/115).

    Desgleichen liegt hier kein unangemessenes Verhältnis zwischen dem sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedarf einerseits und dem erreichbaren Erfolg des Seminars andererseits (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/117).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, wonach das Wahl- und Wunschrecht des Hilfesuchenden aus § 3 Abs. 2 BSHG - und dementsprechend auch die Einschränkung dieses Rechts durch Satz 3 der Vorschrift - das Bestehen von Alternativen zur Bedarfsdeckung voraussetzt (vgl. insbesondere BVerwGE 91, 114 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Aus dem in dieser Norm verankerten Bedarfsdeckungsprinzip folgt, dass im Sozialhilferecht grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf abzudecken ist (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 11.89 - BVerwGE 91, 114 und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 49.91 - BVerwGE 94, 211).
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