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   BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78   

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https://dejure.org/1980,364
BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78 (https://dejure.org/1980,364)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1980 - 5 C 11.78 (https://dejure.org/1980,364)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1980 - 5 C 11.78 (https://dejure.org/1980,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche Unfallversicherung - Öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 208
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Der erkennende Senat hat zur Beurteilung der Vereinbarung über die Höhe der Entschädigung wegen eines Besatzungsschadens nach dem AHK-Gesetz Nr. 47 bereits die Auffassung vertreten, daß darin eine einseitig gestaltende Maßnahme zu erblicken sei, deshalb kein Vertrag, sondern ein Verwaltungsakt vorliege (BVerwGE 25, 73 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65] [79, 80]).

    Der erkennende Senat hat in der angerührten Entscheidung vom 21. September 1966 (BVerwGE 25, 72 [80]) bereits dargelegt, daß die Fehlerhaftigkeit einer nach dem Abgeltungsgesetz getroffenen Vereinbarung nicht anders zu beurteilen ist als auch sonst bei einem Verwaltungsakt.

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Einer nachträglichen Änderung der als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Vereinbarung vom 3. Oktober 1956 steht § 56 AbgG nicht entgegen, weil dieser Bestimmung keine Ausschließlichkeitsregelung zukommt, andere Änderungsmöglichkeiten deshalb nicht außer Betracht bleiben müssen (BVerwGE 23, 25 [30]).

    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen vom 8. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 25 [30]) und vom 20. Juni 1967 (BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66] [217/218]) bereits ausgesprochen, daß eine Behörde gegenüber einer anderen Behörde sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann.

  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Für die Fälle der relativen Unanfechtbarkeit (im Verhältnis zur Entschädigungsbehörde) bleibt deshalb Raum für die Anwendung allgemeiner Grundsätze (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - und vom 16. April 1969 - BVerwG 5 C 202.66 -).
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen vom 8. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 25 [30]) und vom 20. Juni 1967 (BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66] [217/218]) bereits ausgesprochen, daß eine Behörde gegenüber einer anderen Behörde sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann.
  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 56.66

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Requisitionsentschädigungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Denn diese Vorschrift setzt voraus, daß ein Bescheid im Verhältnis zu allen Beteiligten unanfechtbar geworden ist (Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 56.66 -).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Unabhängig davon, ob einer Berufsgenossenschaft wie der Klägerin in spezialgesetzlichen Bereichen die Behördeneigenschaft versagt werden kann (vgl. BGHZ 40, 225), ist hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts darauf abzustellen, daß die Klägerin, die aufgrund ihrer Stellung als dem Staat eingegliederte Körperschaft des öffentlichen Rechts der Sache nach mittelbare Staatsverwaltung ausübt (BVerfGE 39, 302 [BVerfG 09.04.1975 - 2 BvR 879/73] [313 ff.]), an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden ist und sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes berufen kann, sondern darauf achten muß, daß öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Sie ist nicht anders zu behandeln, als eine Gemeinde, die sich gegenüber einem Anspruch auf Erstattung ihr irrtümlich gewährter öffentlich-rechtlicher Leistungen auf den Wegfall der Bereicherung nicht berufen kann (BVerwGE 36, 108 [114]).
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66

    Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens nach dem AbgG - Im Rahmen des § 56 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Für die Fälle der relativen Unanfechtbarkeit (im Verhältnis zur Entschädigungsbehörde) bleibt deshalb Raum für die Anwendung allgemeiner Grundsätze (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - und vom 16. April 1969 - BVerwG 5 C 202.66 -).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Unabhängig davon, ob einer Berufsgenossenschaft wie der Klägerin in spezialgesetzlichen Bereichen die Behördeneigenschaft versagt werden kann (vgl. BGHZ 40, 225), ist hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts darauf abzustellen, daß die Klägerin, die aufgrund ihrer Stellung als dem Staat eingegliederte Körperschaft des öffentlichen Rechts der Sache nach mittelbare Staatsverwaltung ausübt (BVerfGE 39, 302 [BVerfG 09.04.1975 - 2 BvR 879/73] [313 ff.]), an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden ist und sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes berufen kann, sondern darauf achten muß, daß öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden.
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des Senats vom 19. Juni 1963 - BVerwG 5 C 198.62 - zugrunde lag, ist hier ein Zustellungswille anzunehmen und deshalb von einer nach § 9 Abs. 1 VwZG wirksamen Zustellung auszugehen, weil der Vertreter des Bundesinteresses mit der Vorlage der Gesamtakten um Zustimmung zu den bisher erbrachten Leistungen gebeten worden war, seine Zustimmung zunächst verweigert und eine Rückforderung sämtlicher Entschädigungsleistungen verlangt, mit Schreiben vom 17. Juli 1973 jedoch die in dem Bescheid vom 20. Juli 1973 vorgesehene Abgeltung der Ansprüche der Klägerin gebilligt hat.
  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 23.69

    Doppelte Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf eine nach dem

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung einer als rechtswidrig erkannten Verwaltungspraxis verdient im Verhältnis zwischen Behörden regelmäßig keinen Vertrauensschutz (vgl BVerwGE 23, 25, 30; 27, 215, 217 f; 60, 208, 211) .
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Die Träger öffentlicher Verwaltung sind an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und können sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 m.w.N.).

    Das gilt auch für Selbstverwaltungskörperschaften wie Gemeinden, die - ungeachtet ihrer Autonomie - dem Staat eingegliedert sind (Urteil vom 29. Mai 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Vielmehr ist sie an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden; dieser Grundsatz hat Vorrang vor einem möglicherweise bestehenden Vertrauensschutz (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 ; Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 8 B 87.99 - VwRR BY 1999, 290).
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