Weitere Entscheidung unten: AG Trier, 14.07.1993

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   BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93   

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BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen - Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt als Voraussetzung für sozialhilferechtliche Zuständigkeit - Hafturlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG (F. 1985) § 97, § 98, § 103, § 109, § 121

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 132
  • NJW 1995, 3266
  • NVwZ 1996, 182 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1183
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 02.02.1979 - BT-Drs 8/2534
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Denn nach den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 8/2534 Anlage 2 Nr. 12 S. 21) wollte der Gesetzgeber mit § 98 BSHG den Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich eine Strafvollzugsanstalt befindet, vor nicht gerechtfertigten Belastungen schützen.

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber für die Vollzugsanstalten nicht die für Anstalten, Heime und gleichartige Einrichtungen geltenden Regelungen (für die örtliche Zuständigkeit § 97 BSHG (tatsächlicher Aufenthalt) und für die Kostentragung die Kostenerstattung nach § 103 BSHG (gewöhnlicher Aufenthalt)) übernommen; vielmehr hat er, auch verwaltungsökonomische Vorteile sehend (BTDrucks 8/2534 a.a.O.), mit § 98 BSHG bereits die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Vollzugsanstalt bestimmt.

    Mit dieser auf den Aufenthalt in Einrichtungen zum Vollzug ausgerichteten und damit wesentlich funktional geprägten Auslegung (BTDrucks 8/2534 a.a.O. spricht von "Insassen") entspricht der Aufenthalt im Sinne von § 98 BSHG dem in § 109 BSHG bezeichneten, auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhenden Aufenthalt in einer Einrichtung (zur Abstimmung zwischen § 98 und § 109 BSHG vgl. auch BTDrucks 8/2534 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Denn nach § 121 BSHG ist der Sozialhilfeträger erstattungspflichtig, der bei rechtzeitiger Kenntnis Sozialhilfe gewährt hätte (BVerwGE 91, 245 (248) [BVerwG 03.12.1992 - 5 C 32/89]).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Der erkennende Senat hat für die Einrichtungen im Sinne des § 100 Abs. 1 BSHG entschieden, daß darunter ein für Hilfen nach dieser Vorschrift in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefaßter Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen ist, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (BVerwGE 95, 149).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

    Ein Aufenthalt, der tatsächlich außerhalb einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung besteht, kann auch über die "funktionale Zuordnung" zu dieser Einrichtung angenommen werden (BVerwGE 98, 132 ff zu einem Wechsel des Aufenthalts zwischen Haftanstalt und Krankenhaus) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18

    SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konnte ein Aufenthalt, der tatsächlich außerhalb einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung besteht, über die funktionale Zuordnung zu dieser Einrichtung als Aufenthalt in der Einrichtung verstanden werden, jedoch waren nicht alle Aufenthalte außerhalb einer Einrichtung erfasst, die während des Vollzugs einer Haftstrafe nach den Regeln des Strafvollzugs diesem zuzurechnen sind (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995 - 5 C 12/93).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Die Passivlegitimation für die Erstattung der Nothilfekosten trifft den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2015 - L 8 SO 27/14

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den endgültig zuständigen

    Eine Einrichtung im Sinne der Vorschrift ist ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (so Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12/93 - BVerwGE 98, 132 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24/92 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - L 8 SO 15/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Eine Einrichtung im Sinne des § 98 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (so Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12/93 -, BVerwGE 98, 132 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24/92 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2006 - L 7 AS 1128/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Nicht in Abrede gestellt hat die Antragsgegnerin zu 2., dass es sich bei der Rehabilitationseinrichtung um eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 Halbs. 1 SGB II handelt; insoweit erachtet auch der Senat im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens eine vertiefende Betrachtung nicht für geboten (vgl. im Übrigen zum Begriff der stationären Einrichtung im Sinne des § 100 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) BVerwGE 95, 149; zur funktional geprägten Auslegung des Begriffs des Aufenthalts in Einrichtungen BVerwGE 98, 132; zur Gleichsetzung des Aufenthalts in einer Einrichtung zur Suchttherapie gemäß §§ 35, 36 BtMG mit der Strafhaft im Rahmen des § 98 Abs. 4 SGB XII Schoch in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 98 Rdnr. 62; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rdnr. 90; Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 3. Auflage, § 98 Rdnr. 30; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 9 TG 2990/88 - (unveröffentlicht)).

    Aber selbst wenn Strafgefangene grundsätzlich dem Regime des SGB II unterfielen, käme hier eine Zusammenrechnung der Zeiten in der JVA und in der Rehabilitationseinrichtung nicht in Betracht, wobei ebenfalls offen bleiben kann, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenrechnung überhaupt erfolgen dürfte (generell verneinend Peters in Estelmann, a.a.O., Rdnr. 41; ferner zur funktionalen Anbindung des Aufenthaltes an eine Einrichtung nochmals BVerwGE 98, 132).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - 12 A 2340/07

    Anwendungsbereich des § 89e Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Schutz einer

    vgl. zum Begriff der Einrichtung: BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12.93 -, BVerwGE 98, 132 = FEVS 46, 52, zu § 100 Abs. 1 BSHG; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 -, FEVS 45, 52, zur Einrichtung nach § 100 Abs. 1 BSHG.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 L 5245/95

    Erstattung von Aufwendungen für Krankenbehandlung; Aufwendungserstattung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des klagenden Landes durch Urteil vom 6. April 1995 (- BVerwG 5 C 12.93 -, NDV-RD 1996, 61) das Urteil des 4. Senats vom 11. November 1992 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen, weil die Abweisung der Klage mit der Begründung, der geltend gemachte Anspruch aus § 121 BSHG könne dem Kläger schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil die Beklagte nicht der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (gewesen) sei, auf der Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) beruhe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - 12 A 4824/05

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in

    - 5 C 12.93 -, FEVS 46, 52 (55) m. w. N.
  • BVerwG, 17.01.2002 - 5 B 89.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit der

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 121 Satz 1 BSHG eine hypothetische Betrachtung anordnet (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2001 BVerwG 5 C 21.00 Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 12 S. 2 = DVBl 2001, 1698, 1699): Bei der Anwendung der Norm ist zu unterstellen, der Hilfebedarf wäre nicht dem Nothelfer, sondern dem örtlich und sachlich zuständigen Sozialhilfeträger rechtzeitig bekannt geworden und sodann bezogen auf diesen Zeitpunkt zu prüfen, ob der Sozialhilfeträger bei rechtzeitiger Kenntnis Hilfe nach diesem Gesetz gewährt haben würde (vgl. BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).
  • VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02

    Aufenthalt in JVA; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung

  • VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 184/01

    Nothelfer; örtliche Zuständigkeit

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Rechtsprechung
   AG Trier, 14.07.1993 - 5 C 12/93   

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AG Trier, 14.07.1993 - 5 C 12/93 (https://dejure.org/1993,30696)
AG Trier, Entscheidung vom 14.07.1993 - 5 C 12/93 (https://dejure.org/1993,30696)
AG Trier, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 5 C 12/93 (https://dejure.org/1993,30696)
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