Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.11.2015 - 5 C 15.2318   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39400
VGH Bayern, 23.11.2015 - 5 C 15.2318 (https://dejure.org/2015,39400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2015 - 5 C 15.2318 (https://dejure.org/2015,39400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 (https://dejure.org/2015,39400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationsrecht der Presse hinsichtlich Melderegisterauskunft von zwei namentlich benannten Personen

  • rewis.io

    Zu den Darlegungsanforderungen für den Informationsanspruch eines Pressevertreters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsrecht der Presse hinsichtlich Melderegisterauskunft von zwei namentlich benannten Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 5 C 15.2318
    In seiner Klage verwies der Kläger auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2000 (1 BvR 1307/91), der klargestellt habe, dass eine behördlich veranlasste Anhörung eines Betroffenen zu einem Mittel würde, das diesen vor Presserecherchen warne und in der Folge die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse gefährden könne.

    Es hat mit Blick auf die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 28.8.2000 -1 BvR 1307/91) angenommen, dass das Informationsrecht der Presse grundsätzlich ein berechtigtes Interesse im Sinne der Vorschrift darstellen könne.

  • VG München, 12.02.2019 - M 13 K 17.5759

    Formgerechte Klageeinreichung durch Nutzung des Online-Fax von E-Post

    Das Bestehen einer anerkannten Rechtsposition ist nicht vorausgesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 5 C 15.2318 - juris Rn. 14 und 20; VG Gelsenkirchen, B.v. 28.5.2018 - 20 L 762/18 - juris Rn. 34; Böttcher/Ehmann, Pass-, Ausweis- und Melderecht in Bayern, Art. 31 BayMeldeG Rn. 41 f. ; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BMG vom 28.10.2015, Ziffer 45).

    Reichten die weitgehend nebulösen und sich auf unscharfe, in sich nicht einmal konsistente Andeutungen beschränkenden Angaben des Klägers zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft aus, wäre das Erfordernis der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses in § 45 Abs. 1 BMG offensichtlich weitestgehend sinnentleert und diese Tatbestandsvoraussetzung für die Erteilung einer Melderegisterauskunft weitestgehend überflüssig; die Daten der im Melderegister erfassten Personen wären - entgegen der vom Gesetzgeber ausweislich von § 45 BMG angenommenen Schutzwürdigkeit der im Melderegister enthaltenen Daten - jeglichen Schutzes beraubt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 5 C 15.2318 - juris Rn. 21 und 24).

    Die zur Rechtfertigung seiner dürftigen Angaben vom Kläger angeführten Verschwiegenheitsgründe (E-Mail vom 27. April 2017) und der pauschale Verweis auf die Notwendigkeit der begehrten Auskunft "in einem höheren Rechts(fach) gebiet" (Schreiben vom 27. Mai 2017 und E-Mail vom 21. Juni 2017) verkennen, dass bei der Prüfung des berechtigten Interesses eine Interessenabwägung zwischen dem Auskunftsinteresse des Auskunftssuchenden und dem Geheimhaltungsinteresse sowie den sonstigen schutzwürdigen Interessen des Betroffenen erfolgen muss (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 5 C 15.2318 - juris Rn. 20; VG Gelsenkirchen, B.v. 28.5.2018 - 20 L 762/18 - juris Rn. 34).

    Wird das Auskunftsinteresse unter Berufung auf "Verschwiegenheitsgründe" nicht - wie geboten - hinreichend spezifiziert, ist das nicht möglich (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 5 C 15.2318 - juris Rn. 22 und 26).

    Die Meldebehörde darf sich daher grundsätzlich nicht mit pauschalen Begründungen des berechtigten Interesses zufrieden geben (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 5 C 15.2318 - juris Rn. 22 zu einem pauschalen Hinweis auf die Pressetätigkeit des Auskunftssuchenden; Böttcher/Ehmann, Pass-, Ausweis- und Melderecht in Bayern, Art. 31 BayMeldeG Rn. 43 ).

  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2018 - 20 L 762/18

    Melderegisterauskunft Presse

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 -, juris, OVG NRW Urteil vom 18. Oktober 2017 - 15 A 651/14 -, Rn. 98, juris, Süßmuth, Bundesmeldegesetz, § 45 Rn. 4, 5, 8; Ehmann, KommunalPraxis BY 2001, 252, 253.

    BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 -, Rn. 23; jeweils juris.

    Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 -, Rn. 23, juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 15 A 651/14 -, Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 -, Rn. 20; jeweils juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, Rn. 22, 25, Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. November 2015 - 5 C 15.2318 -, Rn. 20, jeweils unter juris, Süßmuth, Bundesmeldegesetz, § 45 Rn. 4, 5, 8.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht