Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,907
BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03 (https://dejure.org/2004,907)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 5 C 2.03 (https://dejure.org/2004,907)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 5 C 2.03 (https://dejure.org/2004,907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, juristische Person als anspruchsberechtigt hinsichtlich Übernahme von Bestattungskosten; -, Zumutbarkeit der Tragung von -; Krankenhaus, Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Übernahme von ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 15
    -, Zumutbarkeit der Tragung von -; -, juristische Person als anspruchsberechtigt; Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; Krankenhaus, Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Übernahme; Sozialhilfe, juristische Person als anspruchsberechtigt ...

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erstattungspflicht des Trägers der Sozialhilfe hinsichtlich Aufwendungen einer Universität wegen der Bestattung von vier in ihrer Klinik verstorbenen, mittellosen Patienten ; Anspruch einer juristischen Person auf Übernahme der erforderlichen Kosten einer ...

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15
    Zum Anspruch eines Krankenhausträgers auf Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe im Falle von mittellos Verstorbenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 111
  • NJW 2004, 1969
  • NVwZ 2004, 1380 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1286 (Ls.)
  • DVBl 2004, 968
  • DÖV 2004, 748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Der Anspruch aus § 15 BSHG ist ein atypischer Anspruch des Sozialhilferechts, der eine würdige Bestattung eines Toten gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwGE 105, 51/52, 54 -); der Kreis möglicher Berechtigter bestimmt sich nach der anderweitig begründeten Verpflichtung, (zunächst) die Bestattungskosten zu tragen.

    In seinem Urteil vom 5. Juni 1997 (a.a.O., S. 52) hat der Senat ausgeführt, dass der Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten ein "eigenständiger sozialhilferechtlicher Anspruch (ist), dessen Bedarfsstruktur sich wesentlich von derjenigen sonstiger Leistungen zum Lebensunterhalt ... unterscheidet"; die Regelung einer "sozialhilferechtlichen Unterstützung des 'Verpflichteten' durch Kostenentlastung" weiche "sowohl hinsichtlich der Normierung der Voraussetzung der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit wie des Bedarfs selbst von der Regelstruktur sozialhilferechtlicher Ansprüche ab" (a.a.O., S. 54).

    Folglich lässt die bisherige Rechtsprechung des Senats durchaus Raum dafür, die "Sonderstellung des Kostenübernahmeanspruchs nach § 15 BSHG" (Urteil vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 53) allein aus der Zielsetzung dieser Vorschrift heraus, d.h. ohne den Blick auf die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Sozialhilfe nach anderen Vorschriften, zu bestimmen.

    Durch § 15 BSHG wurde die Übernahme von Bestattungskosten von einer Fürsorgeleistung an den Verstorbenen, wie sie früher die Rechtsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vorgesehen hatten, zwar zu einer "sozialhilferechtlichen Unterstützung des 'Verpflichteten'" verwandelt (Urteil des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54).

    Vielmehr wird an "die fürsorgerechtliche Verantwortung (der Sozialhilfe) für eine würdige Bestattung Hilfebedürftiger" angeknüpft (Urteil des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O.), deren Maß von der nach der "Besonderheit des Einzelfalles" (BTDrucks 3/1799, S. 40) zu beurteilenden Frage abhängt, ob und inwieweit die Kostentragung dem vorrangig hierzu Verpflichteten zuzumuten ist.

    Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).

  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    In der Bezeichnung der "Übernahme einer Verbindlichkeit" als "Besonderheit des hier gesetzlich anerkannten sozialhilferechtlichen Bedarfs" in dem Urteil des Senats vom 30. Mai 2002 (BVerwGE 116, 287 ), auf das die Revision sich beruft, ist nicht zum Ausdruck gelangt, dass es sich hier um einen "sozialhilferechtlichen Bedarf" gleich demjenigen an notwendigem Lebensunterhalt handele (§ 74 SGB XII ordnet die Übernahme der Bestattungskosten übrigens der "Hilfe in anderen Lebenslagen" zu).

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 (a.a.O.) den Kostenübernahmeanspruch eines Heimträgers nach § 15 BSHG nicht daran scheitern lassen, dass der Heimträger keine natürliche Person war.

    Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).

    Das Fehlen von Personen, die vorrangig vor dem Leiter eines Krankenhauses bestattungs- und deswegen kostentragungspflichtig sind, bedeutet für den Krankenhausträger den Ausfall der Möglichkeit, seine Aufwendungen von diesem Personenkreis erstattet zu erhalten (zu den Rechtsgrundlagen eines Erstattungsanspruchs des Kostentragungspflichtigen s. OVG Münster, Urteil vom 14. März 2000 - DVBl 2000, 1704 = Vorinstanz zur BVerwGE 114, 57 -).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 2.02

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).

    Auf der Grundlage der Auslegung des einschlägigen Landesrechts durch die Vorinstanz traf den Kläger die Kostenlast folglich "rechtlich notwendig" (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.06.1993 - 12 B 91.2999
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme aus § 15 BSHG auch einer juristischen Person zustehen kann (ebenso VGH München, Urteil vom 21. Juni 1993 - 12 B 91.2999 - NVwZ 1994, 600 = BayVBl 1994, 49; a.A. Zeiss, ZFSH/SGB 2002, 67 ; Paul, ZFSH/SGB 2002, 73 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99

    Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Das Fehlen von Personen, die vorrangig vor dem Leiter eines Krankenhauses bestattungs- und deswegen kostentragungspflichtig sind, bedeutet für den Krankenhausträger den Ausfall der Möglichkeit, seine Aufwendungen von diesem Personenkreis erstattet zu erhalten (zu den Rechtsgrundlagen eines Erstattungsanspruchs des Kostentragungspflichtigen s. OVG Münster, Urteil vom 14. März 2000 - DVBl 2000, 1704 = Vorinstanz zur BVerwGE 114, 57 -).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Auch außerhalb des Erstattungsrechts der §§ 103 ff. BSHG können Leistungen der Sozialhilfe - wie die Regelung des § 121 BSGH zeigt (s. dazu BVerwGE 77, 181) - juristischen Personen wie z.B. dem Träger eines Krankenhauses zustehen.
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
    Vielmehr wird an "die fürsorgerechtliche Verantwortung (der Sozialhilfe) für eine würdige Bestattung Hilfebedürftiger" angeknüpft (Urteil des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O.), deren Maß von der nach der "Besonderheit des Einzelfalles" (BTDrucks 3/1799, S. 40) zu beurteilenden Frage abhängt, ob und inwieweit die Kostentragung dem vorrangig hierzu Verpflichteten zuzumuten ist.
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von

    Selbst wenn die Kostentragung nicht zur Überschuldung oder gar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Kostenverpflichteten führt, kann deshalb der Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Kostenbelastung beachtlich sein (BVerwG vom 29.1.2004 - 5 C 2.03 - BVerwGE 120, 111, 114; BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1, RdNr 14) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Da die Sonderregelung des § 74 SGB XII die eigenständige Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit verwendet (BVerwGE 105, 51 ff), sind neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verpflichteten zwar auch andere Momente zu berücksichtigen (H. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 74 SGB XII RdNr 10); deshalb können auch Umstände eine Rolle spielen, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind, denen aber vor dem Hintergrund des Zwecks des § 74 SGB XII Rechnung getragen werden muss, so dass, selbst wenn die Kostentragung nicht zur Überschuldung oder gar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Kostenverpflichteten führt, der Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Kostenbelastung beachtlich sein kann (BVerwGE 120, 111 ff).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Das Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 5.6.1997 -5 C 13/96-, BVerwGE 105, 51, und vom 29.1.2004 -5 C 2/03-, BVerwGE 110, 111, jeweils dokumentiert bei juris, hat zu § 15 BSHG festgestellt, dass es sich um einen von dem sozialhilferechtlichen Kriterium des Bedürfnisses losgelösten Kostenerstattungsanspruch eigener Art handele, der eine würdige Bestattung des Toten gewährleisten solle und daher grundsätzlich auch dem Leiter eines Pflegeheims oder Krankenhauses zustehen könne.

    Das Leitbild der gesetzlichen Regelung des § 74 SGB XII schließt nicht aus, dass sich die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift auch aus dem Fehlen eines persönlichen Näheverhältnisses zwischen Bestattungspflichtigen und Verstorbenen ergeben kann vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 -5 C 2/03-, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2004 -1 S 681/04-, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.9.2007 -8 LA 81/07-, dokumentiert bei juris.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht