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   BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97   

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https://dejure.org/1997,8212
BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97 (https://dejure.org/1997,8212)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 5 C 22.97 (https://dejure.org/1997,8212)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 5 C 22.97 (https://dejure.org/1997,8212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Übernahme von Unterkunftskosten - Anforderungen an die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Angemessenheit von Aufwendungen für die Unterkunft

  • Judicialis

    BSHG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; RegelsatzVO § 3 Abs. 1 F. 1962

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrigbleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).

    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).

    Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194 ).

    Denn auch ein Sozialhilfeempfänger, der eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich abstrakt zu teure Wohnung bezieht, kann die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe beanspruchen, wenn und solange für ihn auf dem Wohnungsmarkt im Zuständigkeitsbereich seines örtlichen Trägers der Sozialhilfe keine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (BVerwGE 101, 194 ).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrigbleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Diese Neuregelung soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97

    Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses

    Allerdings ist das Bundesverwaltungsgericht dieser Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F. entgegengetreten (Urt. v. 21.1.1993 - BVerwG 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 ff. = DVBl. 1993, S. 794; Urt. v. 29.10.1997 - BVerwG 5 C 22.97 -, V.n.b.).
  • VG Münster, 03.06.2003 - 5 K 2956/99

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern betreffend erbrachte

    Von den beiden Motiven für den Aufenthaltswechsel von I nach N, Schutz zu finden vor den Nachstellungen des Ehemannes und eine neue Existenz aufzubauen, ist tragend auf das letztgenannte Motiv abzustellen, weil es aus der Sicht von Frau L. auf der Grundlage der von ihr abgegebenen Erklärungen entscheidend darauf ankam, im Zuständigkeitsbereich des Beklagten ein neues Leben zu beginnen (vgl. zur rechtlichen Würdigung von mehreren Beweggründen eines Hilfeempfängers die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 120 Abs. 3 BSHG; u. a. das Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 22.97 -, BVerwGE 90, 212 = FEVS 43, 113 = DVBl. 1992, 1487).
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