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   BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99   

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https://dejure.org/1999,773
BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BSHG § 92 a Abs. 1 Satz 1
    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; Krankenversicherung, Aufkündigung der als sozialwidriges Verhalten; Sozialhilfe, Ersatz der Kosten der bei sozialwidrigem Verhalten; sozialwidrige Herbeiführung von Sozialhilfeleistungen

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Krankenversicherung - Bezug von Krankenhilfe - Sozialwidriges Verhalten - Sozialhilfeträger

  • Judicialis

    BSHG § 92 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 92a Abs. 1 Satz 1
    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; Krankenversicherung, Aufkündigung der - als sozialwidriges Verhalten; Sozialhilfe, Ersatz der Kosten der - bei sozialwidrigem Verhalten; sozialwidrige Herbeiführung von Sozialhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 331
  • NJW 2000, 1208
  • NVwZ 2000, 574 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1210
  • DÖV 2000, 775
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Wie der Senat im Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG V C 41.74 - (BVerwGE 51, 61 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 2) ausgeführt hat, ist mit dem Erlaß des Bundessozialhilfegesetzes mit dem früheren Rechtszustand gebrochen worden, wonach der Unterstützte grundsätzlich aufgewendete Kosten zu ersetzen hatte, und die Kostenersatzpflicht ist mit der neuen gesetzlichen Regelung (§ 92 Abs. 2 BSHG F. 1961, § 92 a Abs. 1 BSHG F. 1969) auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt worden.

    Schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verhält sich ferner nur, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewußt (oder grob fahrlässig nicht bewußt) ist (Urteil vom 24. Juni 1976 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1998 - 8 A 2314/96

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch das Sozialamt

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    BVerwG 5 C 22.99 OVG 8 A 2314/96.
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Es handelt sich um einen quasi-deliktischen Anspruch, weil der Ersatzanspruch von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (Urteil vom 30. August 1967 - BVerwG V C 192.66 - ).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1991 - 4 L 190/89
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Mit Beschluß vom 10. März 1998 hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Klägers aus den Gründen des angefochtenen Urteils zurückgewiesen und ergänzend dargelegt: Soweit der Kläger zur Begründung seiner Ansicht, daß er sich nicht sozialwidrig verhalten habe, auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 13. Februar 1991 - 4 L 190/89 - ) berufe, lasse sich diesem Urteil nichts zu seinen Gunsten entnehmen.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Hieran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 70.80 - (BVerwGE 64, 318 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 4) dargelegt, daß eine Beschränkung auf Tatbestände wie Arbeitsscheu, Verschwendungssucht oder vergleichbare Verhaltensweisen zu eng sei.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1985 - 4 A 64/83
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Krankheit ist bekanntermaßen eines der Hauptrisiken des Lebens, das jeden jederzeit unvorbereitet und mit beträchtlichen finanziellen Folgen treffen kann (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 5. Juni 1980 - 6 B 98.78 - ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1985 - 4 A 64/83 - ).
  • OVG Berlin, 05.06.1980 - 6 B 98.78
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Krankheit ist bekanntermaßen eines der Hauptrisiken des Lebens, das jeden jederzeit unvorbereitet und mit beträchtlichen finanziellen Folgen treffen kann (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 5. Juni 1980 - 6 B 98.78 - ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1985 - 4 A 64/83 - ).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat das BVerwG den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt (BVerwG vom 30.8.1967 - V C 192.66 - BVerwGE 27, 319; BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61 ff, 63; BVerwG vom 14.1.1982 - 5 C 70/80 - BVerwGE 64, 318 und BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331).

    Ein Verhalten, das zum Fortfall der sozialen Pflegeversicherung führt, wird dabei im Ausgangspunkt als (objektiv) sozialwidrig anzusehen sein (vgl bereits BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331 zur Aufgabe des Krankenversicherungsschutzes).

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Vergleichbar hat das BVerwG sozialwidriges Verhalten erwogen bei der Aufgabe eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22.99 - BVerwGE 109, 331) oder bei der Schaffung einer Lage, die trotz vorangegangener Versagung zur Leistung von Sozialhilfe zwingt (BVerwG vom 14.1.1982 - 5 C 70.80 - BVerwGE 64, 318) .
  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 15/18 R

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Abschluss eines Vertrags nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG kann im Grundsatz allerdings ein sozialwidriges Verhalten iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darstellen, das zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, die Kosten für eine Krankenbehandlung selbst aufzubringen (ähnlich bereits Bundesverwaltungsgericht vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331) .
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