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   VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 u.a.   

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VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10 u.a. (https://dejure.org/2010,27928)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27.12.2010 - 5 C 2361/10 u.a. (https://dejure.org/2010,27928)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 5 C 2361/10 u.a. (https://dejure.org/2010,27928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität (Zwei-Fächer-Bachelor Sonderpädagogik) in Oldenburg

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 18 NHG; § 27 Abs. 1 HRG; § 1 ZZVO ND; § 2 Abs. 2 ZZVO ND; § 4 Abs. 3 NHZG; § 7 LVVO ND
    Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; Bereinigung der voraussichtlichen Zulassungszahlen für nicht zugeordnete Studiengänge; Verpflichtung zur Zulassung einer studiengangübergreifend möglichst großen Gesamtzahl von Bewerbern zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Oldenburg lehnt Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung zum Studium ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kapazitätsermittlung im Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kapazitäten ausgeschöpft - VG Oldenburg lehnt Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung zum Studium ab - Kapazitätsberechnung der Universität nicht zu beanstanden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    26 Soweit die voraussichtlichen Zulassungszahlen für die nicht zugeordneten Studiengänge herangezogen werden, sind diese nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluss vom 3. September 20010 - 2 NB 394/09 - S. 13 = juris, Rn. 50; Beschluss vom 12. November 1991 - 10 M 5209/91 u.a. -), der die Kammer folgt, um einen etwaigen Schwundausgleich zu bereinigen.

    Die im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringende Gruppengröße für Vorlesungen kann nicht durch eine Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen ("Hochschulwirklichkeit") oder normativ festgelegte Zulassungszahlen bestimmt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 20010 - 2 NB 394/09 - juris, Rn. 80; OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 10 ff. m.w.N.).

    Die Festlegung der Gruppengröße nimmt Teil an dem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers bei der Curricularnormwertfestsetzung, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorschau sowie des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris, Rn. 82).

    Angesichts dieser normativen Festlegung ist eine - hier von Antragstellerseite geforderte - Erhöhung des Lehrangebots um eine oder mehrere Lehrveranstaltungsstunde(n) - LVS - nicht möglich (Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Studiengang mit einem Numerus clausus belegt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2010 - NC 9 S 1056/10 - OVG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 - und Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 C 1/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 15 NC 6/10 -).

    § 13 Abs. 2 Satz 3 und § 11 Abs. 1 Satz 5 NHG statuieren im Hinblick auf die Verwendung der Einnahmen aus der Erhebung von Langzeitstudiengebühren und Studienbeiträgen lediglich bestimmte Pflichten und Einschränkungen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 33).

  • OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09

    Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Das Kapazitätserschöpfungsgebot enthält nicht die Verpflichtung, dass Zulassungswesen dergestalt zu optimieren, dass studiengangübergreifend eine möglichst große Gesamtzahl von Bewerbern zum Studium zugelassen werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15.88 - juris, Rn. 13; OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 30).

    Die im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringende Gruppengröße für Vorlesungen kann nicht durch eine Bezugnahme auf tatsächliche Zulassungszahlen ("Hochschulwirklichkeit") oder normativ festgelegte Zulassungszahlen bestimmt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 20010 - 2 NB 394/09 - juris, Rn. 80; OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 10 ff. m.w.N.).

    Dies ist nach Auffassung der Kammer, jedenfalls bei Abweichungen dieser geringen Größenordnung, nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 37 m.w.N.; VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 1 C 20/08 - juris Rn. 54).

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Selbst wenn anknüpfend an die Bund-Länder-Vereinbarungen - wie hier - konkrete Mittelzuweisungen für bestimmte Studiengänge einer Hochschule vorgesehen sind, lässt sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Strukturierung der Kapazitätsberechnung nicht ableiten (vgl. auch VG Osnabrück, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 1 C 7/10 - unter II 2 e und f bb).

    Wie die Hochschule die ihr global zugewiesenen Mittel einsetzt, steht aber grundsätzlich in ihrem Organisationsermessen (vgl. auch VG Osnabrück, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 1 C 7/10 - unter II 2 e und f bb).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Gegen die Rechtmäßigkeit der in diesen Verfahren anzuwendenden Vorschriften der KapVO, insbesondere gegen das Curricularnormwert-Verfahren, bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77).

    Bei der kapazitätswirksam festgelegten Gruppengröße für Vorlesungen handelt es sich um einen Mittelwert bzw. rechnerischen Ansatz oder eine aggregierte Größe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77, 105 = juris, Rn. 61).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2008 - 13 C 1/08
    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Studiengang mit einem Numerus clausus belegt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2010 - NC 9 S 1056/10 - OVG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 - und Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 C 1/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 15 NC 6/10 -).
  • VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08

    Anteilsquote; Bachelor; Bildung; Fachhochschule; Forschungsaufgabe; Genehmigung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Dies ist nach Auffassung der Kammer, jedenfalls bei Abweichungen dieser geringen Größenordnung, nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 37 m.w.N.; VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 1 C 20/08 - juris Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 13 C 93/09

    Anforderungen einen substantiierten Vortrag betreffend rechtlich beachtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Studiengang mit einem Numerus clausus belegt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2010 - NC 9 S 1056/10 - OVG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 - und Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 C 1/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 15 NC 6/10 -).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 Nc 6/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Sommersemester 2010 bei Erschöpfung

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Studiengang mit einem Numerus clausus belegt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2010 - NC 9 S 1056/10 - OVG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 - und Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 C 1/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 15 NC 6/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - NC 9 S 1056/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Studiengang mit einem Numerus clausus belegt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 30 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 2010 - NC 9 S 1056/10 - OVG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 - und Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 C 1/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 15 NC 6/10 -).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
    Danach hat ein hochschulreifer Studienbewerber grundsätzlich einen Anspruch auf Zulassung zum gewünschten Studiengang am Studienort seiner Wahl (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - BvL 32/70 und 25/71 -, BVerfGE 33, 303 ff., 333 ff. = NJW 1972, 1561 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • VG Hannover, 08.06.2010 - 8 C 1581/10

    Berechnung des patientenbezogenen Engpasses anhand der historischen

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2015 - 2 NB 318/14

    Beglaubigung; Weiterbildungsstudiengang

    Die weitergehende Frage, ob zur Erreichung zulässig verfolgter Verfahrenszwecke der Nachweis (mindestens) durch Beglaubigung verlangt werden darf, haben das Verwaltungsgericht Oldenburg (Beschl. v. 27.12.2010 - 5 C 2361/10 -, juris Rdnr. 10) und das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschl. v. 22.12.2014 - 6 C 255/14 -, juris Rdnr. 5) bei außerkapazitären Zulassungsansprüchen für den Geltungsbereich der Hochschul-Vergabeverordnung offen gelassen.
  • VG Freiburg, 02.08.2013 - NC 6 K 313/13

    Studienzulassung; Sommersemester 2013 Bauingenieurwesen; freiwillige Aufnahme

    Vielmehr ist eine Kapazitätserweiterung über die nach der KapVO VII errechnete Kapazität hinaus durch Übernahme einer freiwilligen Überlast als kapazitätsfreundliche Maßnahme zulässig und darf der Hochschule im Rahmen der Überprüfung ihrer Kapazitätsberechnung nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - dazu dient, einer besonders drastisch gestiegenen Nachfrage (wie etwa hier infolge des doppelten Abiturjahrgangs und der Abschaffung der Wehrpflicht) durch eine zeitweise Aufnahme zusätzlicher Studierender Rechnung zu tragen, auch wenn dies zwangsläufig nur durch Maßnahmen möglich ist, die im Rahmen des aus der Hochschulfreiheit resultierenden entsprechenden Ermessens der Hochschule zu Lasten der Qualität der Ausbildung gehen (so etwa zu der Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Fach Zahnmedizin durch organisatorische, letztlich ausnahmsweise und übergangsweise auch die Qualität absenkender Maßnahmen VG Freiburg, B. v. 19.12.2012 - NC 6 K 1423/12 ; siehe zur Zulässigkeit einer Überlastquote als "Notzuschlag auf Zeit" schon BVerfG, U. v. 8.2.1977 - 1 BvF 1/76 -, juris, Rdnrn. 85 und 86; siehe ferner § 4 Abs. 3 Nr. 1 des Niedersächs.HZG, der die Hochschule einfachgesetzlich sogar ausdrücklich zu einer Überlastübernahme von bis zu 15 % ermächtigt und dazu auch VG Oldenburg, B. v. 27.12.2010 - 5 C 2361/10 -, juris Rdnr. 11; zum Begriff der "freiwilligen Überlast" siehe Müller, NVwZ-Extra 2010, Heft 24, S. 1 [8, dort Fn. 24]; zum Vorschlag (§ 4 Abs. 1 S. 2 KapVO VII) einer höheren als der errechneten Zulassungszahl aufgrund einer freiwillig übernommen Überlast siehe VG Sigmaringen, B. v. 9.11.2007 - NC 6 K 1426/07 -, juris, Rdnr. 68 und zu solchen Überlastvereinbarungen von Hochschulen mit den Ministerien auch Maier, DVBl. 2012, 615 [618]; zur Qualitätsverminderung bei deutlich überbesetzten Lehrveranstaltungen Schemmer, DVBl. 2011, 1338 [1339]).
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