Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,271
BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97 (https://dejure.org/1998,271)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 (https://dejure.org/1998,271)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 (https://dejure.org/1998,271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auswärtige Unterbringung - Ersparte Aufwendungen - Hilfe zur Erziehung - Betreute Wohnform - Heranziehung der Eltern - Kindergeld - Zweckidentität - Leistungen zum Lebensunterhalt - Pauschalierung des Kostenbeitrags - Waisenrente - Halbwaisenrente

  • Judicialis

    SGB VIII § 93 Abs. 5; ; SGB VIII § 94 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe - Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; ersparte Aufwendungen, Heranziehung zu den Kosten auswärtiger Unterbringung in Höhe der -; Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2383
  • NVwZ 1999, 997 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 781
  • DVBl 1999, 1122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Der Senat hat das Kindergeld als eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG angesehen (vgl. Urteil vom 25. November 1993 BVerwG 5 C 8.90 ), eine Zweckgleichheit mit im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG gewährten Leistungen zum Lebensunterhalt jedoch verneint (Urteil vom 29. September 1994 BVerwG 5 C 56.92 ).

    Sie genügt den Anforderungen, welche der Senat an pauschalierende Regelungen im Bereich sozialhilferechtlicher Bedarfsermittlung stellt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - zur Bemessung einer Feuerungsbeihilfe, vom 12. April 1984 BVerwG 5 C 95.80 - zur Bemessung der Weihnachtsbeihilfe und vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 bzw. S. 25 betreffend die Festsetzung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch ministeriellen Runderlaß sowie den Beschluß vom 7. April 1995 BVerwG 5 B 36.94 zur Bemessung der vom Arbeitseinkommen im Rahmen des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG freizulassenden Beträge) und die auch bei Pauschalierungen im Rahmen des § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII zu beachten sind.

    Die Verwaltungsgerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist und ob die Festlegungen sich auf ausreichende Erfahrungswerte stützen können; in bezug auf die der Festlegung zugrundeliegenden Wertungen genügt ihre Vertretbarkeit, damit die Festlegung insoweit im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle Bestand haben kann (vgl. Urteil vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 f. bzw. S. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    BVerwG 5 C 25.97 VGH 9 S 1194/96.
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Sie genügt den Anforderungen, welche der Senat an pauschalierende Regelungen im Bereich sozialhilferechtlicher Bedarfsermittlung stellt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - zur Bemessung einer Feuerungsbeihilfe, vom 12. April 1984 BVerwG 5 C 95.80 - zur Bemessung der Weihnachtsbeihilfe und vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 bzw. S. 25 betreffend die Festsetzung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch ministeriellen Runderlaß sowie den Beschluß vom 7. April 1995 BVerwG 5 B 36.94 zur Bemessung der vom Arbeitseinkommen im Rahmen des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG freizulassenden Beträge) und die auch bei Pauschalierungen im Rahmen des § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII zu beachten sind.
  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Sie genügt den Anforderungen, welche der Senat an pauschalierende Regelungen im Bereich sozialhilferechtlicher Bedarfsermittlung stellt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - zur Bemessung einer Feuerungsbeihilfe, vom 12. April 1984 BVerwG 5 C 95.80 - zur Bemessung der Weihnachtsbeihilfe und vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 bzw. S. 25 betreffend die Festsetzung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch ministeriellen Runderlaß sowie den Beschluß vom 7. April 1995 BVerwG 5 B 36.94 zur Bemessung der vom Arbeitseinkommen im Rahmen des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG freizulassenden Beträge) und die auch bei Pauschalierungen im Rahmen des § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII zu beachten sind.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Sie genügt den Anforderungen, welche der Senat an pauschalierende Regelungen im Bereich sozialhilferechtlicher Bedarfsermittlung stellt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - zur Bemessung einer Feuerungsbeihilfe, vom 12. April 1984 BVerwG 5 C 95.80 - zur Bemessung der Weihnachtsbeihilfe und vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 bzw. S. 25 betreffend die Festsetzung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch ministeriellen Runderlaß sowie den Beschluß vom 7. April 1995 BVerwG 5 B 36.94 zur Bemessung der vom Arbeitseinkommen im Rahmen des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG freizulassenden Beträge) und die auch bei Pauschalierungen im Rahmen des § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII zu beachten sind.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Der Senat hat das Kindergeld als eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG angesehen (vgl. Urteil vom 25. November 1993 BVerwG 5 C 8.90 ), eine Zweckgleichheit mit im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG gewährten Leistungen zum Lebensunterhalt jedoch verneint (Urteil vom 29. September 1994 BVerwG 5 C 56.92 ).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats dient das Kindergeld dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 73.79 - ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auch sonst ist diese Anknüpfung im Sozialrecht anerkannt (zu § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I s. etwa BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O.; zu § 94 Abs. 2 SGB VIII a.F. s.a. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Die Zweckgleichheit der Leistung ist bezogen auf die konkrete Maßnahme der Jugendhilfe zu ermitteln (BVerwG, Urteile vom 12.07.1996 - 5 C 18.95 -, juris Rn. 9, vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18, und vom 18.04.2013 - 5 C 18.12 -, juris Rn. 14; Telscher in: GK-SGB VIII, § 93 Rn. 26 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht die wesentliche Zweckbestimmung des staatlichen Kindergeldes nach den Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes und den §§ 62 ff. EStG darin, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhaltes beizutragen (vgl. Urteile vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, juris Rn. 11, und vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18).

    Mit dem allgemeinen Zweck des Familienleistungsausgleichs wird ein weiter Rahmen gezogen, der von den Kindergeldberechtigten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Weise ausgefüllt werden kann; die Offenheit und Weite der Zweckbestimmung sind Ausdruck gesetzgeberischer Zurückhaltung, die dem einzelnen Kindergeldberechtigten die Entscheidung überlässt, in welcher Art und Weise er das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, juris Rn. 12, und vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18, Beschluss vom 09.02.2006 - 5 B 53/05 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.02.2004 - 4 LC 47/03 -, juris Rn. 30; Kunkel/Kepert in: Kunkel, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 93 Rn. 10).

    Für diese besondere Zweckbestimmung kindbezogener Leistungen zum Familienleistungsausgleich, zur wirtschaftlichen Entlastung von kinderbedingten Mehrkosten der allgemeinen Lebensführung beizutragen, bleibt im Rahmen fortbestehender Eltern-Kind-Kontakte auch bei einer vollstationären Unterbringung Raum, obwohl der Primäraufwand für die Versorgung des Untergebrachten von der öffentlichen Hand erbracht wird (vgl. zu § 93 Abs. 5 SGB VIII in der bis zum 30.09.2005 geltenden Fassung BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18).

    Bei der Schweizer Kinderrente handelt es sich - ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Rente" - auch nicht um eine der (Halb)Waisenrente vergleichbare Leistung, bei der Zweckidentität zu dem bei vollstätionären Leistungen als Annex mitumfassten notwendigen Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses bejaht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris, und vom 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; Mann in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 93 Rn. 13; Telscher in: GK-SGB VIII, § 93 Rn. 27 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme (hier: Heimerziehung) in Höhe des gewährten

    Hintergrund der Einführung eines Mindestkostenbeitrages in Höhe des Kindergeldes war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.12.1998 (- 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 222), wonach Kindergeld nicht als mit Leistungen zum Lebensunterhalt bei Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform zweckgleiche Leistung angesehen worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht