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   BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93   

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https://dejure.org/1995,1194
BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93 (https://dejure.org/1995,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 (https://dejure.org/1995,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 5 C 28.93 (https://dejure.org/1995,1194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit - Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 136
  • NJW 1996, 1838
  • NVwZ 1996, 794 (Ls.)
  • NJ 1996, 272
  • DVBl 1996, 316
  • DÖV 1996, 334
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
    In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich ein finanzieller Bedarf, der durch die Beschaffung oder Nutzung einer Unterkunft begründet oder zu deren Erhaltung notwendig ist, ungeachtet dessen, daß er auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten (Schuldentilgung) gerichtet ist, stets als sozialhilferechtlich an sich anzuerkennender Bedarf angesehen worden (vgl. insbesondere BVerwGE 41, 22 - laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten - BVerwGE 79, 46 - Nachzahlung von Heizungskosten - BVerwGE 90, 160 - Kosten der Auszugsrenovierung -).

    Demnach können grundsätzlich auch für die Beschaffung, Nutzung oder Erhaltung der Unterkunft eingegangene Verbindlichkeiten "Aufwendungen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO sein (vgl. z.B. BVerwGE 41, 22 [26]).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
    In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich ein finanzieller Bedarf, der durch die Beschaffung oder Nutzung einer Unterkunft begründet oder zu deren Erhaltung notwendig ist, ungeachtet dessen, daß er auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten (Schuldentilgung) gerichtet ist, stets als sozialhilferechtlich an sich anzuerkennender Bedarf angesehen worden (vgl. insbesondere BVerwGE 41, 22 - laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten - BVerwGE 79, 46 - Nachzahlung von Heizungskosten - BVerwGE 90, 160 - Kosten der Auszugsrenovierung -).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
    In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich ein finanzieller Bedarf, der durch die Beschaffung oder Nutzung einer Unterkunft begründet oder zu deren Erhaltung notwendig ist, ungeachtet dessen, daß er auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten (Schuldentilgung) gerichtet ist, stets als sozialhilferechtlich an sich anzuerkennender Bedarf angesehen worden (vgl. insbesondere BVerwGE 41, 22 - laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten - BVerwGE 79, 46 - Nachzahlung von Heizungskosten - BVerwGE 90, 160 - Kosten der Auszugsrenovierung -).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
    Nur unter dieser Voraussetzung hätte hier aber die Einlegung eines Rechtsmittels als "bereites Mittel" der Selbsthilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16, S. 15 f.]) in Betracht gezogen werden müssen.
  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für

    Ob eine voraussichtlich nur vorübergehende Nutzung beabsichtigt oder die Nutzung eines Objekts zu Wohnzwecken im Vergleich mit anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II üblich ist, ist ebenfalls nicht entscheidend (vgl zur Nutzungsentschädigung für eine Obdachlosenunterkunft BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 14; zu Forderungen der Ordnungsbehörde ua wegen der Einweisung in ein Hotel BVerwG vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 - BVerwGE 100, 136; zum Wohnmobil BSG vom 17.6.2010 - B 14 AS 79/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 39) .

    Unbeachtlich ist hingegen grundsätzlich, für welchen Zeitraum die bedarfsbegründende Aufwendung - hier die Gebührenforderung - jeweils bestimmt ist (vgl schon BVerwG vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 - BVerwGE 100, 136, 138 f) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 7 AS 922/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Unterkünfte sind daher auch behördlich zur Verfügung gestellte Unterkünfte (BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R; BVerwG Urteil vom 12.12.1995 - 5 C 28/93; Piepenstock in: JurisPK SGB II § 22 Rn. 28).
  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 303/21

    Schadensersatzpflicht eines Vermieters bei schuldhaft nicht vertragsgemäßer

    Sie hat zugunsten des ehemaligen Untermieters der Beklagten - und dessen Familie - Leistungen nach dem SGB II erbracht, auch den Bedarf für Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II - worunter auch eine Obdachlosenunterkunft oder eine sonstige Notunterkunft fällt (vgl. BVerwGE 100, 136, 137 f. [zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG aF]; BSG, Urteil vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R, juris Rn. 17 f. mwN; Luik in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5.
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