Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,406
BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05 (https://dejure.org/2006,406)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 5 C 3.05 (https://dejure.org/2006,406)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 (https://dejure.org/2006,406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    RuStAG § 4 Abs. 1; StAngRegG § 1 Abs. 1 Buchst. f; Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Pers... onen vom 19. Mai 1943 (RGBl 1943 I S. 321); Volkslistenverordnung Ukraine § 1
    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; Sammeleinbürgerung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    RuStAG § 4 Abs. 1
    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; Sammeleinbürgerung

  • Wolters Kluwer

    Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Personen von der Deutschen Volksliste der Ukraine ; Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Gesetz; Bestimmung der Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitserwerbs auf der Grundlage der Volkslistenverordnung Ukraine ; ...

  • Judicialis

    RuStAG § 4 Abs. 1; ; StAngRegG § 1 Abs. 1 Buchst. f; ; Volkslistenverordnung Ukraine vom 19. Mai 1943 (RGBl 1943 I S. 321) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; Sammeleinbürgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 283
  • NVwZ 2007, 224
  • FamRZ 2007, 211 (Ls.)
  • DVBl 2007, 123
  • DVBl 2007, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 21.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    Der Gesetzgeber des Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes wollte die in der Nachkriegszeit aufgetretenen rechtlichen Unsicherheiten über die Anerkennung von Verleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage der in § 1 Abs. 1 Buchst. a - f aufgezählten Verträge bzw. Verordnungen beseitigen (vgl. Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 21 f.) und dabei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 - 1 BvR 213/51 - (BVerfGE 1, 322 ff.) Rechnung tragen (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274 unter Hinweis auf BRDrucks 2/849, Bericht des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Inneren Verwaltung zum Gesetzesentwurf), in welcher das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf deutsche Volkszugehörige des früheren Protektorats Böhmen und Mähren - deren Staatsangehörigkeit in § 1 Abs. 1 c StAngRegG geregelt worden ist - Grundsätze für die innerstaatliche Wirksamkeit der in den annektierten Gebieten verfügten Einbürgerungen aufgestellt und dabei entscheidend insbesondere darauf abgestellt hatte, dass "die Regelung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Deutsche Reich auch außerhalb Deutschlands nach Beendigung der Feindseligkeiten jedenfalls mittelbar anerkannt worden" sei (a.a.O. S. 330).

    Die im vorliegenden Verfahren zur Überprüfung gestellte Frage der Voraussetzungen eines Staatsangehörigkeitserwerbs auf der Grundlage der Volkslistenverordnung Ukraine gibt dem Senat keinen rechtlichen Anlass zu einer Vertiefung der im Revisionsverfahren aufgeworfenen Fragen, unter welchen Voraussetzungen aus einer grundsätzlich völkerrechtswidrigen Inanspruchnahme fremder Staatsangehöriger völkerrechtswidrig annektierter oder besetzter Gebiete als Staatsangehörige der Annexions- oder Besatzungsmacht (vgl. nur Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung: "Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.") eine völker- und verfassungsrechtskonforme (Art. 25 GG) deutsche Staatsangehörigkeit entstehen konnte (vgl. dazu außer der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274 betr.

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    a) War nach alledem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Volkslistenverordnung Ukraine außer der deutschen Volkszugehörigkeit und der Zugehörigkeit zur einheimischen Wohnbevölkerung des Reichskommissariats auch die Eintragung in die Deutsche Volksliste erforderlich, so geht es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zu Lasten der Kläger, dass sie die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste der Ukraine als rechtsbegründende Tatsache nicht nachzuweisen vermögen und verlässliche Anhaltspunkte für eine Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in eine der Abteilungen der Deutschen Volksliste nicht vorhanden sind (zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - juris-Ausdruck unter Rn. 24, vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 ; sowie zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - juris).

    c) Auch nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zum Vertriebenen- und Asylrecht entwickelten Grundsätzen des Beweisnotstandes, welche es zulassen, bei einem unverschuldeten Beweisnotstand, in dem sich etwa Bewerber um einen Vertriebenenausweis vielfach befinden, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur vom Antragsteller vorgetragen sind, sofern die zur Entscheidung berufene Stelle dem Vortrag des Antragstellers glaubt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 Nr. 15 zu § 18 BVFG und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), ergibt das Vorbringen der Kläger keine ausreichend verlässlichen Anhaltspunkte für die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste.

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    Der Gesetzgeber des Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes wollte die in der Nachkriegszeit aufgetretenen rechtlichen Unsicherheiten über die Anerkennung von Verleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage der in § 1 Abs. 1 Buchst. a - f aufgezählten Verträge bzw. Verordnungen beseitigen (vgl. Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 21 f.) und dabei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 - 1 BvR 213/51 - (BVerfGE 1, 322 ff.) Rechnung tragen (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274 unter Hinweis auf BRDrucks 2/849, Bericht des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Inneren Verwaltung zum Gesetzesentwurf), in welcher das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf deutsche Volkszugehörige des früheren Protektorats Böhmen und Mähren - deren Staatsangehörigkeit in § 1 Abs. 1 c StAngRegG geregelt worden ist - Grundsätze für die innerstaatliche Wirksamkeit der in den annektierten Gebieten verfügten Einbürgerungen aufgestellt und dabei entscheidend insbesondere darauf abgestellt hatte, dass "die Regelung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Deutsche Reich auch außerhalb Deutschlands nach Beendigung der Feindseligkeiten jedenfalls mittelbar anerkannt worden" sei (a.a.O. S. 330).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in annektierten jugoslawischen Gebieten und vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228 betr.
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    Diese Grundsätze betreffen die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit von Parteivorbringen, nicht aber die Einschätzung des quantitativ-statistischen Wahrscheinlichkeitsgrades behaupteter Tatsachen und ermöglichen es, eigenen Erklärungen der beweisbelasteten Partei größere Bedeutung beizumessen, als dies sonst in der Prozesspraxis der Fall ist, und den Beweiswert einer Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -BVerwGE 71, 180 ).
  • BVerwG, 26.06.2006 - 8 B 4.06
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    a) War nach alledem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Volkslistenverordnung Ukraine außer der deutschen Volkszugehörigkeit und der Zugehörigkeit zur einheimischen Wohnbevölkerung des Reichskommissariats auch die Eintragung in die Deutsche Volksliste erforderlich, so geht es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zu Lasten der Kläger, dass sie die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste der Ukraine als rechtsbegründende Tatsache nicht nachzuweisen vermögen und verlässliche Anhaltspunkte für eine Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in eine der Abteilungen der Deutschen Volksliste nicht vorhanden sind (zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - juris-Ausdruck unter Rn. 24, vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 ; sowie zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - juris).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    a) War nach alledem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Volkslistenverordnung Ukraine außer der deutschen Volkszugehörigkeit und der Zugehörigkeit zur einheimischen Wohnbevölkerung des Reichskommissariats auch die Eintragung in die Deutsche Volksliste erforderlich, so geht es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zu Lasten der Kläger, dass sie die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste der Ukraine als rechtsbegründende Tatsache nicht nachzuweisen vermögen und verlässliche Anhaltspunkte für eine Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in eine der Abteilungen der Deutschen Volksliste nicht vorhanden sind (zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - juris-Ausdruck unter Rn. 24, vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 ; sowie zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - juris).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    a) War nach alledem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Volkslistenverordnung Ukraine außer der deutschen Volkszugehörigkeit und der Zugehörigkeit zur einheimischen Wohnbevölkerung des Reichskommissariats auch die Eintragung in die Deutsche Volksliste erforderlich, so geht es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zu Lasten der Kläger, dass sie die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste der Ukraine als rechtsbegründende Tatsache nicht nachzuweisen vermögen und verlässliche Anhaltspunkte für eine Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in eine der Abteilungen der Deutschen Volksliste nicht vorhanden sind (zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - juris-Ausdruck unter Rn. 24, vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 ; sowie zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - juris).
  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
    c) Auch nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zum Vertriebenen- und Asylrecht entwickelten Grundsätzen des Beweisnotstandes, welche es zulassen, bei einem unverschuldeten Beweisnotstand, in dem sich etwa Bewerber um einen Vertriebenenausweis vielfach befinden, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur vom Antragsteller vorgetragen sind, sofern die zur Entscheidung berufene Stelle dem Vortrag des Antragstellers glaubt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 Nr. 15 zu § 18 BVFG und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), ergibt das Vorbringen der Kläger keine ausreichend verlässlichen Anhaltspunkte für die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auch sonst geht das Bundesverwaltungsgericht bei bestehenden Beweisschwierigkeiten nicht von einer Umkehr der Beweislast aus (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juli 2007 - BVerwG 5 C 3.05 - BVerwGE 126, 283 = Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 11 S. 9), und zwar selbst dann nicht, wenn hieran die Verwirklichung eines Grundrechts (Art. 16 GG) zu scheitern droht (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32 S. 93 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

    BVerwG, Urteile vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 -, juris, Rdn. 30 und 44, vom 27.7.2007 - 5 C 3.05 -, juris, Rdn. 29, und vom 3.3.1998 -9 C 3.97 -, juris, Rdn. 35.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 1715/05

    Anspruch auf Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Nachweis der deutschen

    - 5 C 3.05 -, DVBl. 2007, 194 ff., nicht mit dem erforderlichen, vernünftige Zweifel ausschließenden Grad an Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, a.a.O., dass der im Jahr 1937 geborene Vater der Klägerin zu 1. im Zeitpunkt ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen ist.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O., des Vaters der Klägerin zu 1. in diese Liste ist nicht - etwa durch Vorlage eines Volkslistenausweises - belegt.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    vgl. hinsichtlich der insoweit fehlenden Indizwirkung auch: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O., noch Ungleichbehandlungen wegen divergierender Verwaltungspraxis in einzelnen Bundesländern auftreten, weil dort für Inlandsantragsteller lediglich auf die Ansässigkeit im Reichskommissariat Ukraine und die Erfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Deutschen Volksliste Ukraine, nicht jedoch auf die tatsächliche Eintragung abgestellt wird, um vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auszugehen - wofür allerdings keine Referenzfälle benannt worden sind -, führte dies gleichwohl nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und den hierüber geschützten Anspruch auf Rechtsanwendungsgleichheit.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht