Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.07.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1852
BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1; SGB I § 35; SGB X §§ 25, 67 bis 78, 83; VwGO § 99 Abs. 2
    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des Namens einer -; Bekanntgabe des Namens einer Behördeninformantin; Benennung des Namens einer Behördeninformantin; Bezichtigung, leichtfertige oder wider besseres Wissen; informationelle ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1
    Akteneinsicht; Akteneinsicht; Auskunft; Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch; Behördeninformant; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des Namens einer -; Bekanntgabe; Bekanntgabe des Namens einer Behördeninformantin; Benennung; Benennung des Namens einer ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Akteneinsicht; Gewährung von Akteneinsicht außerhalb eines laufenden Verfahrens; Ermittlungen über die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe; Abwägung der Geheimhaltungspflicht von Daten durch eine Behörde mit dem Interesse auf ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Akteneinsicht - Sozialdatenschutz - Informantenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft über den Namen eines Informanten eines Sozialleistungsträgers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 11
  • NJW 2004, 1543
  • DVBl 2004, 442
  • DÖV 2004, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse käme allerdings ein überwiegendes Interesse des Klägers, zur Wahrung seines auch verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts die Identität der Behördeninformantin festzustellen (VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ), dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, dass die Behördeninformantin wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Klägers zu schädigen, gehandelt oder der Stadt M. leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte (s. dazu BVerwGE 89, 14 ; Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.).

    Der Kläger hat im Berufungsverfahren auch kein Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO (s. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.) beantragt.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Das in dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht nur während des laufenden Verfahrens (s. BVerwGE 67, 300 zum insoweit gleichlautenden § 29 Abs. 1 VwVfG; s.a. BVerwGE 84, 375 ; BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ).

    28 1.2 Der Beklagte hatte daher über das Begehren des Klägers, Einsicht in die seine Person betreffenden Akten zu nehmen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwGE 67, 300 ; s.a. BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ) und dabei das Interesse des Klägers an der Kenntnis der Identität der Behördeninformantin gegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteressen der Behörde selbst oder Dritter hier der Behördeninformantin abzuwägen.

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse käme allerdings ein überwiegendes Interesse des Klägers, zur Wahrung seines auch verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts die Identität der Behördeninformantin festzustellen (VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ), dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, dass die Behördeninformantin wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Klägers zu schädigen, gehandelt oder der Stadt M. leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte (s. dazu BVerwGE 89, 14 ; Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.).

    Die "Herkunft" von Daten, über die nach § 83 Abs. 1 SGB X auf Antrag Auskunft zu geben ist, erstreckt sich zwar auch auf die Personen, die über personenbezogene Daten informiert haben (s. m.w.N. BVerwGE 89, 14 ).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Das in dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht nur während des laufenden Verfahrens (s. BVerwGE 67, 300 zum insoweit gleichlautenden § 29 Abs. 1 VwVfG; s.a. BVerwGE 84, 375 ; BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Akteneinsichtsbegehren des Klägers wie vom Berufungsgericht angenommen als minus auch das Begehren auf Auskunftserteilung umfasst (s.a. BVerwGE 84, 375 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Nach dieser Regelung, mit der der Gesetzgeber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; s.a. BVerfGE 65, 1 ) konkretisierend durch einen Akteneinsichtsanspruch ausgeformt und im überwiegenden Allgemeininteresse beschränkt hat (s.a. VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ff. ), ist die Behörde zur Gestattung der Aktensicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen; jedenfalls bei entgegenstehenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen dritter Personen ist sie nicht berechtigt, Akteneinsicht zu gewähren.

    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse käme allerdings ein überwiegendes Interesse des Klägers, zur Wahrung seines auch verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts die Identität der Behördeninformantin festzustellen (VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ), dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, dass die Behördeninformantin wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Klägers zu schädigen, gehandelt oder der Stadt M. leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte (s. dazu BVerwGE 89, 14 ; Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.).

  • BSG, 30.11.1994 - 11 RAr 89/94

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Das in dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht nur während des laufenden Verfahrens (s. BVerwGE 67, 300 zum insoweit gleichlautenden § 29 Abs. 1 VwVfG; s.a. BVerwGE 84, 375 ; BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ).

    28 1.2 Der Beklagte hatte daher über das Begehren des Klägers, Einsicht in die seine Person betreffenden Akten zu nehmen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwGE 67, 300 ; s.a. BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ) und dabei das Interesse des Klägers an der Kenntnis der Identität der Behördeninformantin gegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteressen der Behörde selbst oder Dritter hier der Behördeninformantin abzuwägen.

  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Der Name einer Behördeninformantin unterfällt mithin unabhängig davon, ob Vertraulichkeit ausdrücklich gefordert oder zugesichert worden ist, dem von dem Beklagten zu beachtenden Sozialdatenschutz (s.a. für die Zuordnung des Namens eines nicht selbst am Steuerrechtsverhältnis beteiligten Behördeninformanten zum nach § 30 Abs. 1 AO 1977 geschützten Steuergeheimnis BFH, Urteile vom 7. Mai 1985 VII R 25/82 , BFHE 143, 503 = HFR 1985, 501 ; vom 8. Februar 1994 VII R 88/92 , BFHE 174, 197 = BStBl II 1994, 552 = HFR 1994, 577; vom 7. Mai 2001 VII B 199/00 , HFR 2001, 1045).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02

    Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    OVG 4 LC 88/02.
  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    Der Name einer Behördeninformantin unterfällt mithin unabhängig davon, ob Vertraulichkeit ausdrücklich gefordert oder zugesichert worden ist, dem von dem Beklagten zu beachtenden Sozialdatenschutz (s.a. für die Zuordnung des Namens eines nicht selbst am Steuerrechtsverhältnis beteiligten Behördeninformanten zum nach § 30 Abs. 1 AO 1977 geschützten Steuergeheimnis BFH, Urteile vom 7. Mai 1985 VII R 25/82 , BFHE 143, 503 = HFR 1985, 501 ; vom 8. Februar 1994 VII R 88/92 , BFHE 174, 197 = BStBl II 1994, 552 = HFR 1994, 577; vom 7. Mai 2001 VII B 199/00 , HFR 2001, 1045).
  • BVerwG, 23.06.1982 - 1 C 222.79

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung von Auskünften über Informanten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
    32 3. Verfassungsunmittelbare Akteneinsichts oder Auskunftsansprüche, etwa aus Art. 5 Abs. 1 GG oder Art. 19 Abs. 4 GG, sind aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen nicht zu erkennen (s.a. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1982 BVerwG 1 C 222.79 , Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2); bloße Gesetzentwürfe, wie der vom Kläger herangezogene Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes, scheiden als Anspruchsgrundlage ersichtlich aus.
  • BFH, 07.05.1985 - VII R 25/82

    Finanzbehörde - Denunziation - Akteneinsicht

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • SG Berlin, 01.12.2016 - S 9 R 1113/12

    Anfechtbarkeit - abgelehnte Akteneinsicht - Sachentscheidung ohne Beschwer -

    Grundsätzlich kann ein rechtliches Interesse an der Kenntnis des Akteninhalts in diesem Sinne nur im Zusammenhang mit einem anhängigen Verwaltungsverfahren bestehen (BSG, Beschluss vom 30. November 1994 - 11 RAr 89/94 - SozR 3-1300 § 25 Nr. 3; BSG, Urteil vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 9; BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; zu Ausnahmen von diesem Grundsatz im Rahmen des § 44 SGB X vgl. Siefert, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, § 25 Rn. 19 und 27).

    Außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens hat die Behörde über den Antrag auf Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BSG, Urteil vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 9; BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; Pickel, in: Pickel/Marschner, SGB X, § 25 Rn. 43).

    Diese Einschränkung findet nicht nur auf den Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X Anwendung, sondern gilt entsprechend für den allgemeinen Anspruch auf eine Entscheidung der Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11).

    Dabei gilt, dass die Behörde jedenfalls bei entgegenstehenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen dritter Personen nicht nur "nicht verpflichtet", sondern darüber hinaus auch nicht berechtigt ist, Akteneinsicht zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; Siefert, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, § 25 Rn. 36; Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB X, § 25 Rn. 19).

    Die Entscheidung über die Preisgabe des Namens eines Behördeninformanten an den betreffenden Versicherten im Wege der Akteneinsicht erfordert eine Güterabwägung zwischen den in § 25 Abs. 3 SGB X genannten Geheimhaltungsinteressen und dem Auskunftsinteresse des Betroffenen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; Pickel, in: Pickel/Marschner, SGB X, § 25 Rn. 44).

    Es handelt sich bei dem Namen eines Behördeninformanten nämlich um ein Sozialdatum im Sinne von § 35 Abs. 1 SGB I i. V. m. § 67 Abs. 1 SGB X, dessen Offenbarung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 67d SGB X i. V. m. §§ 68 bis 77 SGB X oder nach einer anderen Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuchs zulässig ist (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; Bieresborn, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, § 67 Rn. 6).

    Dem Sozialdatenschutz unterfällt der Name eines Behördeninformanten dabei unabhängig davon, ob Vertraulichkeit ausdrücklich gefordert oder zugesichert worden ist (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11).

    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse kommt ein überwiegendes Interesse des Betroffenen, Kenntnis von dem Namen eines Behördeninformanten zu erhalten, lediglich unter engen Voraussetzungen in Betracht, und zwar insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche - namentlich rufschädigende - Behauptungen aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11) oder wenn er als Zeuge in Betracht kommt (vgl. Siefert, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, § 25 Rn. 20).

    Die "Herkunft" von Daten erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Personen, die über personenbezogene Daten informiert haben (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11; Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB X, § 83 Rn. 18).

    Diese Regelung ist § 25 Abs. 3 SGB X nachgebildet (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 - BVerwGE 119, 11).

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 19.265

    Recht auf Akteneinsicht in Bericht des Umgangsbegleiters

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Behörde Akten des abgeschlossenen Verfahrens beizieht und damit auch zum Gegenstand des neuen, nunmehr laufenden Verfahrens macht (BT-Drs. 7/910, zu § 25 Abs. 1 Satz 1 zur Frage der Beiziehung; vgl. auch Siefert in Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 25 Rn. 13; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 29 Rn. 41; BVerwG, U.v. 4.9.2003 - 5 C 48/02 - juris Rn. 27).

    Wie schon oben ausgeführt, steht es für den Fall, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht vorliegen und damit kein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht gegeben ist, im pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, auf einen entsprechenden Antrag hin ermessensfehlerfrei zu entscheiden (BVerwG, U.v. 4.9.2003 - 5 C 48/02 - juris Rn. 28).

  • VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17

    Einsicht in eine Jugendamtsakte

    Das nach dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht setzt ein laufendes Verwaltungsverfahrens voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48.02 -, juris Rn. 27), so dass es auf die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob ein auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtetes Verwaltungsverfahren im Sinne des § 8 SGB X in der Vergangenheit vorlag, nicht ankommt.

    Diese Vorschrift schützt die Sozialdaten nicht nur vor einer Preisgabe innerhalb des öffentlichen Bereiches, sondern auch gegenüber anderen Privatpersonen, und zwar erst recht, da sie nicht den besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 -, juris Rn. 29).

  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes

    [vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht

    Der Begriff ist umfassend zu verstehen, so dass hierunter sowohl der Name eines Behördeninformanten (vgl. BVerwG , Urteil v. 04.09.2003 - 5 C 48/02, NJW 2004, S. 1543 ff.) als auch dessen inhaltliche Angaben ( VG Oldenburg , Urteil v. 14.12.2009 - 13 A 1158/08, NVwZ-RR 2010, S. 439) fallen können.

    Während nach den allgemeinen Regeln des Sozialdatenschutzes von Behördeninformanten eine Preisgabe der Personalien nur nach einer Güterabwägung erfolgen darf, nämlich dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Behördeninformation wider besseres Wissen und in Schädigungsabsicht erfolgte (vgl. BVerwGE 119, 11 = NJW 2004, S. 1543), sind anvertraute Daten i.S.d. § 65 Abs. 1 S. 1 SGB VIII, zu denen auch Hinweise von Informanten zählen, im Jugendhilferecht aus Gründen des Kindeswohls unabhängig davon geheim zu halten, ob ein Geheimhaltungsgrund im berechtigten Interesse des Informanten liegt oder ob ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Informant habe wider besseren Wissens in der vorgefassten Absicht, den Ruf eines anderen zu schädigen, gehandelt oder auch leichtfertig falsche Informationen gegeben ( VG Oldenburg , a.a.O., S. 439).

  • VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08

    Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant

    Die Vorschrift umfasst (nur) ein laufendes Verwaltungsverfahren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.08.2002 - 4 LC 88/02 -, NDV-RD 2003, 13; BVerwG, Urt. v. 04.09.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543).

    Während nach den allgemeinen Regeln des Sozialdatenschutzes von Behördeninformanten eine Preisgabe der Personalien nur nach einer Güterabwägung erfolgen darf, nämlich dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Behördeninformation wider besseres Wissen und in Schädigungsabsicht erfolgte (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2003 - 5 C 48.02 -), sind anvertraute Daten i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, zu denen auch Hinweise von Informanten zählen, im Jugendhilferecht unabhängig davon geheim zu halten, ob ein Geheimhaltungsgrund im berechtigten Interesse des Informanten liegt oder ob ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Informant habe wider besseren Wissens in der vorgefassten Absicht, den Ruf eines anderen zu schädigen, gehandelt oder auch leichtfertig falsche Informationen gegeben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 12 AS 730/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    bb) Außerhalb eines konkreten Verwaltungsverfahrens hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie Akteneinsicht gewährt (BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 28; ebenso: BSG Beschluss vom 30.11.1994, 11 RAr 89/94, juris Rn. 9, dort zur Akteneinsicht im Rahmen schlichten Verwaltungshandelns; Mutschler a.a.O., § 25 SGB X Rn. 12; Rombach in Hauck/Noftz, SGB X , § 25 Rn. 9a; Lang in Diering/Timme/Stähler, LPK-SGB X, 5. Auflage 2019, § 25 Rn. 8; noch offen, ob ein gebundener oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht: BSG Urteil vom 28.06.1991, 2 RU 24/90, juris Rn. 17).

    Selbst wenn man außerhalb des § 25 SGB X jedwedes bloß berechtigte Interesse ausreichen ließe (dazu BVerwG Beschluss vom 15.06.1989, 5 B 63.89, juris Rn. 3; vgl. aber auch BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 26, das die schutzwürdigen Belange eines Behördeninformanten mit dem "rechtlichen Interesse" des Akteneinsicht begehrenden Klägers abwägt; zur Unterscheidung zwischen rechtlichem und berechtigtem Interesse s. BSG Beschluss vom 30.11.1994, 11 RAr 89/94, juris Rn. 10; zu § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz auch BT-Drs.

    Nach dieser Regelung, mit der der Gesetzgeber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ) konkretisierend durch einen Akteneinsichtsanspruch ausgeformt und im überwiegenden Allgemeininteresse beschränkt hat, ist die Behörde zur Gestattung der Aktensicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen; jedenfalls bei entgegenstehenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen dritter Personen ist sie nicht berechtigt, Akteneinsicht zu gewähren (BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Insoweit gelten die Ausführungen zum Akteneinsichtsrecht entsprechend (zu § 83 Abs. 4 Nr. 3 SGB X a.F. vgl. noch BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 31).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 12 AS 2102/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Anforderungen

    Danach ist es einer Behörde durchaus möglich, in einer Art und Weise Auskunft zu erteilen, die den organisatorischen Aufwand in Grenzen hält, beispielsweise in Form der Gewährung von Akteneinsicht (vgl. BSG Urteil vom 13.11.2012, B 1 KR 13/12 R, juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.09.1997, L 9 Kr 9/97, juris Rn. 18; zum Verhältnis von Akteneinsicht und Auskunftsrecht s. auch Freund/Shagdar a.a.O., S. 274; Rombach a.a.O., § 83 Rn. 70 ff.; offen: BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Ob Vertraulichkeit zugesichert worden ist, ist im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO unerheblich (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 48.02 - BVerwGE 119, 11 = Buchholz 435.12 § 25 SGB X Nr. 1).

    Der Geheimhaltungsgrund entfällt jedoch, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant die Behörde wider besseres Wissen oder leichtfertig falsch informiert hat (Urteile vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2 S. 6, vom 3. September 1991 a.a.O. und vom 4. September 2003 a.a.O. S. 16).

  • VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20

    Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden

    Das in § 29 VwVfG eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht aber grundsätzlich nur während des laufenden Verfahrens (BVerwG, Urteil vom 04. September 2003 - 5 C 48/02 -, Rn. 27, juris).
  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

  • VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17
  • LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14

    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Pflicht des Jugendamtes zur Herausgabe

  • VG Düsseldorf, 30.04.2014 - 26 K 7968/13

    Melderegister; Auskunft; personenbezogene Daten; Sozialdaten; Datenschutz;

  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571

    Akteneinsicht; Sozialdaten; Geheimhaltungspflicht

  • SG Stade, 23.02.2006 - S 6 AL 112/02

    Anspruch eines Alg-II Empfängers auf Offenlegung der Namen von

  • VG Bremen, 28.04.2021 - 4 V 72/21

    Akteneinsicht in eine "Kindesakte" gem.§ 25 Abs. 1 S.1 SGB X -

  • BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10

    Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz

  • VG Aachen, 24.03.2022 - 8 K 1116/18

    Rechtsweg; abdrängende Sonderzuweisung; Finanzgericht; Akteneinsicht in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 12 A 1057/17

    Anspruch auf Zulassung der Berufung nach Ablehnung eines Akteneinsichtsrechts

  • VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 26 K 5849/12
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 3577/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - kein Anspruch des Arbeitgebers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 12 E 36/20
  • VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 10.482

    Prozesskostenhilfe; Anträge auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel

  • VG Karlsruhe, 27.10.2009 - 5 K 949/08

    Auskunftsverlangen über Sozialdaten nach abgeschlossenem

  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

  • VG Karlsruhe, 27.10.2009 - 5 K 358/09

    Auskunftsverlangen durch Adoptionsbewerber über Sozialdaten nach abgeschlossenem

  • VG Hannover, 10.03.2015 - 10 B 1268/15

    Akteneinsicht in die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 8 E 1124/07

    Anspruch auf Einsicht in einen Vermerk über die Mitteilung eines Informanten über

  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 199/05

    Akteneinsicht; Interessen, berechtigte; Jugendhilferecht

  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2018 - L 7 R 1159/18
  • VG Gelsenkirchen, 17.08.2020 - 20 K 2728/19

    Akteneinsicht, datenschutzrechtliches Aufsichtsverfahren, Interessenabwägung,

  • BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10

    Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09

    Verwaltungsrechtsweg oder Sozialrechtsweg bei einer Klage eines

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03

    Akteneinsicht, Datenschutz, Träger der dreien Jugendhilf, Träger der öffentlichen

  • BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2691/03
  • BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Verfahren der

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510

    Prozesskostenhilfe; Jugendhilferecht; Akteneinsicht

  • VG München, 28.08.2019 - M 9 K 18.4706

    Kein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Melders der

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3570/08
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - L 5 AS 690/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BSG, 08.02.2022 - B 9 V 5/21 BH

    Einsicht in die eine geschädigte Person betreffenden Verwaltungsakten zum OEG

  • SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 7 R 1204/18
  • VG München, 27.04.2016 - M 22 E 15.5095

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht

  • SG Oldenburg, 16.04.2009 - S 46 AS 2183/08
  • SG Chemnitz, 25.06.2019 - 10 AS 1321/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2003 - 5 PKH 239.02, 5 C 48.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32640
BVerwG, 21.07.2003 - 5 PKH 239.02, 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,32640)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2003 - 5 PKH 239.02, 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,32640)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 5 PKH 239.02, 5 C 48.02 (https://dejure.org/2003,32640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,32640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht