Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,71
BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90 (https://dejure.org/1992,71)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 (https://dejure.org/1992,71)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 5 C 51.90 (https://dejure.org/1992,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter - Kündigung - Zustimmungsverfahren - Soziale Rechtfertigung - Mitverantwortung des Schwerbehinderten - Widerspruchsausschuß - Besorgnis der Befangenheit - Vergleichsverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; Unzulässige Rechtsausübung, Ablehnung von Vergleichsverhandlungen gegenüber der Hauptfürsorgestelle (§ 17 Abs. 3 SchwbG ); Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab bei ordentlicher Kündigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Prüfungsmaßstab bei ordentlicher Kündigung eines Schwerbehinderten, Nachprüfung der Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle durch die Verwaltungsgerichte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 287
  • MDR 1993, 1242
  • NVwZ 1993, 587 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (258)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG trifft die Hauptfürsorgestelle, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt sind, eine Ermessungsentscheidung, die gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes gebunden ist (vgl. BVerwGE 8, 46 (49) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 19, 327 (328) [BVerwG 16.10.1964 - VII P 7/63]).

    Deshalb hat die Hauptfürsorgestelle nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu befinden (vgl. BVerwGE 8, 46 (48 f.) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]).

  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77

    Zustimmung zur Kündigung - Fürsorgegesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140 (141) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - (Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9)).

    Da die Kündigung im vorliegenden Fall auf nachhaltige Störungen des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beigeladenen gestützt werden sollte, gehörte hierzu auch die Klärung, in wessen Verantwortungsbereich diese Störungen fielen (vgl. BVerwGE 39, 36 (38) [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; Beschluß des Senats vom 12. Juni 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140 (141) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - (Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9)).

    Der Zweck des § 15 SchwbG geht deshalb dahin, den Schwerbehinderten vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, daß er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123 (127) [BVerwG 12.01.1966 - V C 62/64]; 29, 140 (142) [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]).

  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwGE 48, 264 (266 f.) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; st. Rspr.).

    Ausgehend von dieser Rechtsauffassung, die auch dem angefochtenen Urteil zugrunde liegt, hatte der Beklagte, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag der Beigeladenen und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich war, um die gegensätzlichen Interessen von Kläger und Beigeladener gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwGE 48, 264 (266) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; Beschluß des erkennenden Senats vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 - (nicht veröffentlicht)).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung dann verweigern muß, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (vgl. BAGE 48, 122 (152) [BAG 27.02.1985 - GS - 1/82]).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Danach kann die Ausübung eines Rechtes unzulässig sein, wenn der Beteiligte sich zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (venire contra factum proprium; vgl. BGHZ 63, 140 (144 f.) [BGH 05.11.1974 - VI ZR 100/73]).
  • BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67

    Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Widersprüchliches Verhalten ist rechtsmißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. BGHZ 94, 344 (354) [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83]) oder wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen; letzteres ist der Fall, wenn das frühere Verhalten zu dem späteren in unlösbarem Widerspruch steht (vgl. BGHZ 50, 191 (196) [BGH 20.05.1968 - VII ZR 80/67]).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Widersprüchliches Verhalten ist rechtsmißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. BGHZ 94, 344 (354) [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83]) oder wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen; letzteres ist der Fall, wenn das frühere Verhalten zu dem späteren in unlösbarem Widerspruch steht (vgl. BGHZ 50, 191 (196) [BGH 20.05.1968 - VII ZR 80/67]).
  • BVerwG, 28.09.1983 - 5 B 6.83

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Ausgehend von dieser Rechtsauffassung, die auch dem angefochtenen Urteil zugrunde liegt, hatte der Beklagte, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag der Beigeladenen und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich war, um die gegensätzlichen Interessen von Kläger und Beigeladener gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwGE 48, 264 (266) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; Beschluß des erkennenden Senats vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 - (nicht veröffentlicht)).
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG trifft die Hauptfürsorgestelle, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt sind, eine Ermessungsentscheidung, die gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes gebunden ist (vgl. BVerwGE 8, 46 (49) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 19, 327 (328) [BVerwG 16.10.1964 - VII P 7/63]).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

  • BVerwG, 16.10.1964 - VII P 7.63

    Mitwirkung der Personalversammlung bei der Versetzung eines Beamten -

  • BVerwG, 16.02.1968 - VII C 155.66

    Kostentragungspflicht für die Aufbietung von Kraftfahrzeugbriefen - Veräußerung

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Dem Integrationsamt obliegt im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes die Inschutznahme des Schwerbehinderten mit dem Ziel, die aus seiner Behinderung resultierenden Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit mit Nichtbehinderten herzustellen und sicherzustellen, dass er gegenüber Letzteren nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287; 31. Juli 2007 - 5 B 81.06 - Rn. 5) .
  • VG Köln, 08.09.2021 - 23 K 7046/18

    Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 5. Januar 1999 - 2 A 10946/98 -, juris und Kopp/Schenke, VwGO, § 114, Rdn. 15.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Unterlässt er eine solche Rüge, verwirkt er wegen unzulässiger Rechtsausübung (vgl. § 71 Abs. 3 Satz 3 VwVfG; § 295 ZPO) grundsätzlich auch sein Recht, den Mangel des Verfahrens später gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung geltend zu machen (Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 26 Rdnr. 6, 15, m.w.N; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - VGH Bayern, Beschl. v. 20. Mai 2009 - 22 ZB 08.2230 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht