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   AG Cuxhaven, 22.07.2014 - 5 C 58/14   

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AG Cuxhaven, 22.07.2014 - 5 C 58/14 (https://dejure.org/2014,51060)
AG Cuxhaven, Entscheidung vom 22.07.2014 - 5 C 58/14 (https://dejure.org/2014,51060)
AG Cuxhaven, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 5 C 58/14 (https://dejure.org/2014,51060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fälligkeitsklauseln beim Werkvertrag - der "Präsentationsservice-Systemvertrag"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus AG Cuxhaven, 22.07.2014 - 5 C 58/14
    Zwar kann auch von der Vorleistungspflicht des Vermieters zu Lasten des Mieters in AGB ohne Verstoß gegen § 307 BGB abgewichen werden (BGHZ 127, 245, Tz. 13 hier noch zur alten Rechtslage über Wohnraummiete, die aber der heutigen zur Miete über bewegliche Gegenstände iSd. § 579 Abs. 1 BGB entsprach).
  • BGH, 26.03.2008 - X ZR 70/06

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abstrahlung von Werbevideos; Rechtsfolgen

    Auszug aus AG Cuxhaven, 22.07.2014 - 5 C 58/14
    Der von den Parteien geschlossene Vertrag ist damit als Werkvertrag zu qualifizieren, weil die Präsentation ein individualisierbares Werk darstellt (vgl. für die Videowerbung auf einem Videoboard BGH, Urt. v. 26.03.2008, NJW-RR 08, 1155).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus AG Cuxhaven, 22.07.2014 - 5 C 58/14
    Das gilt regelmäßig auch dann, wenn der Kunde Unternehmer ist (zum Ganzen s. BGH, Urt. v. 04.03.2010, NJW 2010, 1449, 1450).
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