Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2094
BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15 (https://dejure.org/2015,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 5 C 6.15 (https://dejure.org/2015,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 5 C 6.15 (https://dejure.org/2015,2094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 20.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Schreibens der Südafrikanischen Militärmission zur

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 5 AV 2.12

    Antrag auf Tatsachenberichtigung und Beschlussergänzung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wäre jedenfalls insoweit nicht statthaft und unzulässig, soweit er - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2012 - 5 AV 2.12 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, ein Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 C 6.15 - juris Rn. 3).

    Denn die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - ZfWG 2012, 36 und vom 21. Januar 2015 - 5 C 6.15 - juris Rn. 3).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht