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   BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67   

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BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67 (https://dejure.org/1968,60)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1968 - V C 62.67 (https://dejure.org/1968,60)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1968 - V C 62.67 (https://dejure.org/1968,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 11, 12, 22, 76, 88, 92

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 295
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.1965 - V C 40.64
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Im vorliegenden Falle bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob und in welchem Umfange innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses einzelne Rechte oder Pflichten vergleichsweise geregelt werden können (dazu für den Fall einer behördlichen Zusage Urteil vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 40.64 - [RLA 1965, 362 = ZLA 1965, 245]).
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    In seinem Urteil vom 30. August 1967 - BVerwG V C 192.66 - (FEVS 14, 448) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, ein Bescheid über einen Ersatzanspruch nach § 92 Abs. 3 BSHG könne nicht in einen Bescheid nach § 92 Abs. 2 BSHG umgedeutet werden, weil die Umdeutung zu einer Wesensänderung des Bescheides führe.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Nach dem Urteil BVerwGE 25, 307 (315 ff.) [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] ist die Hilfe zum Lebensunterhalt so bemessen, daß sie ausreicht, um den Hilfeempfänger mit den notwendigsten Mitteln für das tägliche Leben zu versehen.
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 91.65

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe aus diesen Richtlinien - Widerrufbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe kann aber nur dann voll verwirklicht werden, wenn die jeweils aufeinanderbezogenen Leistungen nicht nach dem tatsächlichen Leistungszeitpunkt, sondern nach dem Leistungszeitraum einander gegenübergestellt werden (Urteil vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - [FEVS 15, 81]).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    In seinem Urteil BVerwGE 21, 208 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die Bedürftigkeit nur dann beseitigt ist, wenn die zur Bedarfsbefriedigung notwendigen Mittel tatsächlich bereitstehen.
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    In seinem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 27.67 - hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß der Begriff des Einkommens an dem Bedarf zu orientieren ist, der mit seiner Hilfe gedeckt werden soll.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird (modifizierte Zuflusstheorie; BVerwGE 108, 296 ff, unter Aufgabe seiner Rechtsprechung zur Zeitraumidentität in BVerwGE 29, 295 ff; ebenso für das Recht des SGB II: BSG, Urteile vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - und vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, sowie - B 4 AS 57/07 R).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 29, 295) stützen kann, wird daran nicht festgehalten.

    Damit wird nicht unzulässig an einen mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt angeknüpft (vgl. dazu BVerwGE 29, 295 ), sondern einer aktuellen Notlage ein aktuelles Einkommen gegenübergestellt.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Soweit der Kläger meint, es sei auf die Identität des Bedarfszeitraums mit dem Zeitraum abzustellen, für den die Entgeltzahlung bestimmt gewesen sei, bezieht er sich auf die vom BVerwG früher vertretene Identitätstheorie (vgl BVerwG, Urteil vom 24. April 1968 - V C 62.67 = BVerwGE 29, 295 ff).
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